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bigvic

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  1. Das ist doch Käse. Warum sollte in deinem Ausbildungszeugnis ersichtlich sein, wie lange du noch für die Firma tätig bist? Und wenn dann eher sowas wie ... Herr XXX wurde in ein befristes Arbeitsverhältnis (bis zum yyyyy) übernommen und nicht so wie es da oben steht. Aber der neue Arbeitgeber wird dich so oder so fragen, ab wann du frei bist ... Ich würde wie gesagt das Ausbildungszeugnis entsprechend oben anpassen lassen und mich dann damit bewerben. Dass das Arbeitszeugnis erst später kommt ist ja normal (afaik bis zu 3 Monate nach letztem Arbeitstag muss es ausgestellt sein). Aber tu was du für richtig hälst.
  2. Kurz und knapp - ja. Nicht ohne Grund hast du als AN das Recht, dass es rauskommt (siehe Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf). Und lass dir 2 Zeugnisse geben - 1 für die Ausbildung und 1 als Angesteller.
  3. Man sollte das bei höherdotieren Stellen immer fachlich begründen: wie Vertiefung/Veränderung des Fachgebiets, neue Projekte, (mehr) Fach-, Führungs- und/oder Budgetverantwortung, Karrieresprung, etc.
  4. Warum ist der Projektleiter in Gänsefüsschen? Das rot markierte muss unbedingt raus - niemand will einen zukünftigen BR in seiner Firma. Ausserdem würde ich das Ausbildungzeugnis vom Arbeitszeugnis strikt trennen, d.h. das orange-markierte raus und sowas wie: Herr xxx wurde nach der Ausbildung in unseren Betrieb als YYY übernommen und wir freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit. Und dann soll er dir ein zweites Arbeitszeugnis ausstellen. Und das "aufgrund unserer Personalplanung" klingt für mich auch ein wenig komisch - eher so, also sie lieber jemand anderen einstellen würden. Da würde "aufgrund wirtschaftlicher Lage" besser klingen.
  5. Hier noch eine Ausführung zu meiner Anmerkung der Polizei in NRW.
  6. Es ging nicht um Drogenschmuggel o.ä. Ich hab hier auch nicht davon geredet was bewiesen werden kann, sondern davon was legal ist. Und wenn du meinen Post nochmal durchliest und die weiterführenden Quellen, dann wirst du erkennen, dass der Erwerb von Cannabis auch in Holland gegen das Gesetz verstösst, aber geduldet wird. Und da es gegen das holländische Gesetz verstösst, kann der deutsche Staat ein Verfahren einleiten (siehe § 7 StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen) und macht das gelegentlich auch => man hat Ärger an der Backe. Ob das jeweils zum Erfolg kommt und man dann auch bestraft wird - keine Ahnung, dass ist dann eine andere Frage (Beweiskraft,etc.). Disclaimer: Ich bin kein Anwalt und das (Halb-)Wissen hab ich nur durch Literatur und Erfahrungsberichten einiger Bekannten die in grenznähe wohnen.
  7. Also die anderen haben es ja schon gesagt. Wenn du weisst was du willst, dann such dir ein AG der das anbietet. Wenn du es noch nicht weisst (wie die meisten Azubis), dann such dir eine Firma, bei der du mehrere Felder ausprobieren kannst und dazu hast wahrscheinlich bei grösseren Firmen mehr Möglichkeiten.
  8. Hast du mal ein anderes OS versucht? Oder ein Festplattenrettungstool laufen lassen?
  9. Wieder dein Link: Woher soll denn der AG wissen, dass er tatsächlich die Wartezeit im Unternehmen bleibt? Und warum gibt es diese Wartezeit denn überhaupt, wenn man deiner Theorie nach den vollen Urlaubsanspruch sofort erwirbt? Ich denke der Gesetzestext ist eindeutig.
  10. Dein Text sagt es ja schon: Und nicht früher. Oder hier: - siehe auch IHK Frankfurt am Main - Ist ja auch logisch - man kann ja erst nach der Wartezeit den Urlaubsanspruch erwerben und nicht schon währendessen.
  11. Aber erst nach der Wartezeit (also ab dem 1.1.2010) - steht auch in deinem Link. Er hat bis zu diesem Tag keinen Anspruch auf vollen Urlaub.
  12. Siehe BUrlG 4. :mod: Insofern stimmt auch diese Aussage schon wieder nicht ...
  13. BurlG 5 (1)a - das nächste mal darfst selber suchen.
  14. Nochmal zum mitschreiben für dich. Der Vertrag gilt ab 01.07.2009. D.h. er hat einen Rechtsanspruch auf einen anteilmässigen Urlaub in diesem Jahr. Die Rechnung ist: 30 Tage / 12 Monate * 6 Monate = 15 Tage Anspruch auf Urlaub im Jahr 2009 vom neuen Vertrag! Da gibt es nichts zu rütteln, egal was beim alten Vertrag angerechnet wird. Somit halten wir als Zwischenrechnung mal diese 15 Tage fest, die er auf jeden Fall erhält (ausser er scheidet vor 2010 aus dem Unternehmen aus). Im alten Vertrag hatte er 25 Tage Jahresurlaub 2009. Anteilsmässig macht das 25 Tage / 12 Monate * 6 Monate = 12,5 Tage. Davon hat er lt. seinem ersten Post 6 Tage genommen als Lehrling. D.h. er hätte noch einen Anspruch auf 6,5 Tage. Da dieser Vertrag aber beendet ist gibt es nun 2 Möglichkeiten: 1) Er lässt sich die 6,5 Tage auszahlen (schlechte Wahl, da dies zum Lehrlingsgehalt sich nicht lohnt) 2) Er übernimmt diese 6,5 Tage in sein neues Vertragsverhältnis (da muss der Arbeitsgeber natürlich zustimmen). Dies ist auch Usus, wenn man als Azubi übernommen wird. Fazit: Er hat Rechtsanspruch auf mindestens 15 Tage Urlaub zzgl. Punkt 1) oder Punkt 2).
  15. Klaro, what else?! Wenn interessiert das? Vertrag ist Rechtsgrundlage - so einfach ist das. Die Personalabteilung ist die Kontaktstelle/Dienstleister im Betrieb für solche Fragen - mehr nicht. Wenn die einem Bockmist erzählt oder Urlaub, Gehalt, etc. nicht gewährt, dann hat das keine rechtliche Aussagekraft. Nicht nur vermutet, sondern das ist so. Urlaub gibt es pro rata, insofern gilt diese Formel. Iss klar - nach deiner abgefahrenen Theorie ist ein Vertag nicht bindend und der AG kann machen was er will, soalnge er die geseztlichen Mindestanforderungen einhält. Du hast ja mal so gar keine Ahnung. :uli Na da wäre ich doch mal gespannt, was du machen würdest, wenn dein AG einfach mal den Urlaub auf den gesetzlichen Mindesturlaub zusammenstreicht. So aus Spass an der Freude. Nun ja, ich sag dazu jetzt nichts weiter mehr - jeder mit ein bisschen Verstand hat es denke ich begriffen.
  16. Sie muss den Vertrag einhalten. Aber natürlich kann die Firma nochmal zusätzlich 100 Tage Urlaub geben. Klar. Wie realistisch. Die Frage war denke ich was einem zusteht und nicht was die Firma noch oben drauf geben könnte, wenn sie ein 6er im Lotto hat. Oh man. Ich hab einen Vertrag mit 6-Tage-Woche und 30 Tage Urlaub im Jahr und einen Vertrag mit 5-Tage-Woche und 30 Tage Urlaub im Jahr. Wieviel Tage Urlaub im Jahr hab ich jeweils? Richtig - 30 Tage. Was du ständig versuchen willst ist das was du schön in Schule bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs gelernt hast anzuwenden - tut aber wie gesagt nichts zur Sache, da erstmal der Vertrag gilt (wenn dieser nicht gesetzwidrig ist - was er ja wohl kaum sein wird bei mehr Urlaub). So ein Quatsch. Der aktuelle Vertag ist die Rechtsgrundlage und nicht der gesetzliche Mindesturlaub (wenn der Vertrag nicht gesetzwidrig ist - was er ja wohl kaum sein wird bei mehr Urlaub). Das einzigste was theoretisch möglich ist, ist das der AG die Urlaubstage des alten Vertrages ausbezahlt und somit "nur" die (30/12*6) (ggf. - 6) genommen werden können. Wann die bisherigen 6 Tage genommen wurden steht ja nicht dran... Aber das halte ich bei der Fragestellung für unwahrscheinlich und wäre auch nicht die feine Art vom AG.
  17. Würde ich auch, wenn ich mit den eventuellen Konsquenzen leben könnte (= Verlust der Ausbildungsstelle). Aber kann der TE das?
  18. @Karl Nickel Hast du den Thread überhaupt gelesen? Also das naheliegenste bei den Rahmenbedingungen ist ja wohl die obige Rechnung. Aber ja, man kann immer irgendwas dazu konstruieren. P.S.: Der alte Vertrag ist nicht nichtig. Was du meinst ist, dass das Vertagsverhältnis beendet ist. Ausserdem ... ... ist das Käse. Was interessiert mich der gesetzliche Mindestanspruch, wenn in meinem Vertrag mehr Urlaub drin steht?! Und was interessieren mich eine 5- oder 6-Tage Woche? Jahresurlaub ist Jahresurlaub. Aber egal jetzt.
  19. Berufsschule ist ein Recht und keine Pflicht. Wenn man über 18 ist, dann herrscht keine Schulpflicht mehr und es ist jedem sein eigenes Bier, ob er hin geht oder nicht. Er ist "nur" seinem AG verpflichtet. Aber idR schickt der AG seinen Azubi zur BS - der soll da ja was lernen.
  20. Auch in den Niederlanden ist der Besitz von Cannabis verboten! Es werden in der Regel aber keine Verfahren eingeleitet. Ergo kann der deutsche Staat sehr wohl ein Verfahren einleiten, da es auch dort strafbar ist. Ob das Erfolg hat ist eine andere Frage, da man ja trotz Konsum evtl. kein Cannabis besessen hat (Stichwort afaik: Zum unmittelbaren Gebrauch überlassen = kein Besitz). Wie auch immer, ich wäre da vorsichtig mit meinem Aeusserungen, da es im Zweifel immer Ärger gibt und man irgendwo in einer Datenbank landet.
  21. Du weisst aber schon, dass das ggf. strafbar ist? Siehe: § 7 StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen. Von daher würde ich das nicht rumposaunen. Natürlich kannst du das verweigern. Aber der Arbeitgeber kann dich ohne Angaben von Gründen in der Probezeit auch rauswerfen, von daher ... Daher gilt: Erst denken, dann handeln.
  22. (25/12*6) + (30/12*6) - 6 ist? Wo liegt das mathematische Problem?
  23. Dann sitzt das Problem eindeutig vor der Tatstatur. Dann hoffe ich mal für euch, dass der Hoster in Folge dessen nicht einfach mal die Kiste abstellt, bis die Rechnung vollständig bezahlt ist.
  24. Dann prüf das mal. Zonen bei Solaris kannst am ehesten mit chroot vergleichen. Und wenn du als einziger Kunde dort eine Zone drauf hast, dann ist das eher so, wie wenn du einen Porsche bekommen hättest bei dem die Motorhaube verriegelt ist. Das hat auch keine Auswirkung auf PS, Geschwindigkeit, etc. Da du ja auch kein root-Zugriff hast, trifft das Bild denke ich eher zu.

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