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bigvic

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  1. Ob Intranet oder nicht - einen geschützten Bereich macht man immer serverseitig mit z. B. htaccess oder via einer Scriptsprache. Alles andere ist doch Kokolores.
  2. Hi, ich geb dir mal ein paar Denkanstösse ... 1) Wenn du dein Passwort superverschlüsselt bekommst in deinem JS, was hindert mich daran uebersicht_EDV.html manuell in der Browserzeile einzugeben? 2) Was passiert wenn ich JS deaktiviert habe? Fazit: Du bist mit JS so oder so auf dem Holzweg. ciao, vic
  3. Wenn man mit Datenbanken arbeiten will stimmt das wohl. Ansonsten ist es ein Nice-to-know.
  4. Hallo, der Fachinformatiker ist kein Studium, sondern eine Ausbildung. Es gibt zwar Fernlehrgänge zum Fachinformatiker Systemintegration von manchen privaten Fernschulen, jedoch enden diese nicht mit einer IHK-Prüfung. Das halte ich persönlich für nicht optimal. Daher gehe ich davon aus, dass dein Mann eher eine Studienmöglichkeit sucht und nicht nochmal eine Ausbildung machen will, da er ja schon den Techniker hat (mit dem man idR auch die Fachhochschulreife erwirbt - aber sollte man prüfen). Kommt auf die Hochschule an. Hier sind ein paar Links zur Möglichkeit von Fernstudien von verschiedenen Fachrichtungen im IT-Bereich. - Autodidaktisch mit Hilfe des Internets/Bücher/etc (neben dem Beruf/Studium/...) - Lehrgänge (was meist sehr teuer ist, wenn man es selbst bezahlt) - Learning-on-the-Job Nachdem man sich den Stoff angeeignet hat könnte man noch eine Zertifizierung machen um sein Chancen zu erhöhen, da einige Arbeitgeber auf diese Zertifikate abfahren. Die Kosten für die Zertifizerungsprüfungen halten sich meist in Grenzen - kommt aber auf den Hersteller an. ciao, vic
  5. Hi, 1) Möglichkeiten die Fachhochschulreife nachzuholen, welche du idR für ein Fachhochschulstudium benötigst 2) Uebersicht von IT-Weiterbildung durch Fernstudien und Zertifizierungen ciao, vic
  6. Siehe mein EDIT als weitere Quelle.
  7. Fachoberschulreife = Realschulabschluss (Mittlere Reife) Es geht dir ja aber um die Fachhochschulreife. Wie gesagt - die geposteten Quellen sprechen dagegen. EDIT: Siehe Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gymnasiale Oberstufe – APO-GOSt von NRW: § 40 a Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach Abschluss der Jahrgangsstufe 12 Ich würde an deiner Stelle mal das Kultusministerium deines Bundeslandes kontaktieren und nachfragen.
  8. Ich glaub das schon für NRW - hat ja auch gajUli hier recherchiert. Ich habs mir auf jeden Fall notiert, so dass wir bei frisch ausgelernten Azubis das nächste Mal auch die Zwischenzeugnisse bzw. das Zeugnis vom 2 LJ anfordern
  9. Ich glaube, dass du diese ebenfalls nicht hast. Wiki: Oder auch hier nachzulesen. Du hast lt. deiner Aussage die 12. Klasse nicht abgeschlossen und somit die Fachhochschulreife nicht erworben. Auch der zweite Teil trifft bei dir ja nicht zu. Und daher gilt wieder: Durch das Abschliessen der Ausbildung ändert sich dein allgemeiner Schulabschluss nicht (insofern du kein erweiterten Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife besucht hast, welchen einige Berufsschule anscheinend anbieten). Ich schätze du muss einen dieser Wege gehen.
  10. Sicher? Ich hätte gedacht, so ein Fehlverhalten steht auf dem Berufsschulzeugnis unter "Bemerkungen" - zumindest in BW ist das ziemlich sicher so. Edit: Hier noch ein älterer Thread dazu - insofern ist es wie bei fast allen Schulthemen Ländersache. Ebend.
  11. Hi, es wäre besser, wenn du den Anzeigenmarkt für Stellenangebote benutzt. ciao, vic
  12. Darüber lässt sich vielleicht bei den Noten streiten (wobei 5er und 6er schon erklärungsbedürftig sind). Aber Eintragungen wie "15 fehltage, 10 unentschuldigt" zeigen sehr wohl Charakterzüge, die kein Personaler ignorieren wird. Wie auch immer, ändern kannst jetzt sowieso nichts mehr. Dennoch würde ich mir an deiner Stelle schon Gedanken machen, was du bei einem Vorstellungsgespräch dazu sagen wirst, da ich glaube eine Aussage wie "zeugnisse sagen einfach nix aus" keinen sonderlich guten Eindruck machen würde.
  13. Heutzutage ist es fast sogar der übliche Weg, dass der Mitarbeiter das Arbeitszeugnis selbst schreibt - zumindest den fachlichen Teil. Optimal ist es, wenn man das gemeinsam mit dem Vorgesetzen (in deinem Fall der Ausbilder) macht. So kommt es auch nicht Missverständnissen/Meinungsverschiedenheiten. Dieses Vorgehen hat eigentlich auch nur Vorteile für den Mitarbeiter, denn wie du ja selber siehst hat die Personalabteilung meist keine Ahnung was du fachlich so treibst - muss sie auch nicht haben. Und man kann selber bestimmen was reingehört. Und es geht ja "nur" um den fachlichen Teil - das drumrum (die ganzen Floskeln) macht ja die Personalabteilung. Also nutze die Chance, wenn du schon vorab dran mitwirken kannst, anstatt ich nachinein zu jammern, falls was fehlen sollte. Ein Arbeitszeugnis ist kein Schulzeugnis bei dem der Lehrer das letzte Wort hat. Ein Arbeitszeugnis sollte immer gemeinsam erstellt werden.
  14. Hi, Ich würde sie nirgends reinschreiben. Bislang hab ich Referenzen nur beim bzw. nach dem persönlichen Gespräch heraus gegeben, sprich sobald echtes Interesse da war. Ansonsten könnten deine Referenzen sehr schnell angefrässt sein, wenn du Massenbewerbungen schreibst und jeder Hinz und Kunz dort anruft. Ausserdem finde ich ehrlichgesagt eine Referenz bei einem Azubi eher unangebracht. Dein Ausbildungszeugnis sollte vorab genug Hinweise geben, ob du zu einem Gespräch eingeladen wirst oder nicht. Falls bei dem Gespräch dann tatsächlich Bedarf besteht kannst du ja immernoch die Daten rausgeben. Oder dein Ausbilder soll doch gleich ein Hinweis ins Zeugnis schreiben, dass er für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung steht. ciao, vic
  15. Es gibt von einigen IHKs eine Musterdokumentation (z. B. diese) und wenn du dich an dieses Inhaltsverzeichnis hälst und nicht kompletten Unfug reinschreibst, dann hast >80% nahezu sicher. P.S.: Wenn du die Vorstellung des Betriebes findest, dann darfst sie behalten
  16. Abschluss 10 Klasse mit Qualifikation = Mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) Abschluss Handelsschule = Mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) Durch das Abschliessen der Ausbildung ändert sich dein allgemeiner Schulabschluss nicht (insofern du kein erweiterten Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife besucht hast, welchen einige Berufsschule anscheinend anbieten). Somit ist das Fazit: Keine Fachhochschulreife.
  17. Was hast du bei der Bundeswehr gemacht? War das IT-lastig? Falls ja wäre der Techniker Fachrichtung Informationstechnik bzw. der staatlich geprüfte Informatiker eventuell eine Alternative. Problem könnte eben sein, dass du keine Berufserfahrung im IT-Bereich hast, aber ggf. gibt es das Ausnahmeregelungen/Aufnahmeprüfungen die dir bei der jeweilgen Schule den Einstieg erlauben. Kannst ja mal beim DAA Technikum (welche Fernlehrgänge anbieten) nachfragen. Natürlich wäre eine Präsenzschule bei dir vor Ort besser und du hättest den Technikerabschluss innerhalb von 2 Jahren Vollzeit. Der Abschluss liegt rein formell zwischen Meister und Diplom Ing.
  18. Ich meine man schreibt Krise ohne ie. Ausserdem meine ich, dass du erstmal deine Ausbildung ordentlich abschliessen solltest und dir nicht ein Jahr vor deren Ende (falls Sommerprüfung) schon mit anderen Sachen einen Kopf machen solltest. Schade ist natürlich, dass dein Chef dir anscheinend in deiner jetztigen Firma mit "nur" einer Ausbildung keine Perspektive bieten kann oder will (sonst würde er dir nicht raten nach der Ausbildung diese zu verlassen um ein Studium zu machen). Und allgemein gesprochen muss ich perdian absolut zustimmen, man sollte sich erst entscheiden was man später machen will (ein Ziel definieren) und dann sehen wie man dort am besten hinkommt (den Weg definieren). Ein Ziel zu haben mag mit 16 nach der mittleren Reife oder wegen mir auch mit 18/19 direkt nach dem Abitur schwierig sein, aber nach der Ausbildung mit 22 sollte das durchaus möglich sein.
  19. Wann endet denn das Berufsausbildungsverhältnis laut deinem Azubivertrag den du unterschrieben hast? Vielleicht am 31.08.2009? Na dann würde ich mal die Füsse still halten, so dass sich deine IHK nicht bis zu diesem Datum Zeit lässt mit der Auswertung der Prüfungen.
  20. Na dann wünsch ich dir viel Glück bei der Jobsuche und hoffe das du rasch was in der Nähe findest, da ohne Job dein Mietbeitrag in Düsseldorf ja bei Null liegen würde.
  21. Die Projektdokumentation hat nichts mit der Zielgruppe der Präsentaion zu tun. Eine Projektdokumentation hat eine ziemlich klar genormte Form und somit gibt es dort keine Zielgruppe. Sie ist kein Handbuch, Konzept, Step-by-Step-Anleitung, Bilderbuch o.ä.
  22. @antilles Geb doch bitte noch deine Zielgruppe, deine IHK und am besten noch das Thema an, so dass man mit deiner Aussage auch etwas anfangen kann.
  23. Kommt auf deine Präsi und die Hand-Outs an - idR brauch man es nicht (bei der Prüfung). Sind diese Hand-Outs ergänzend zur Präsentation oder erhalten sie "nur" die Präsentation ausgedruckt? Hand-Outs haben allgemein Vor- und Nachteile. Ein Nachteil ist z. B. das die Zuhörer ständig in Ihren Hand-Outs rumblättern, was irritierend sein kann (vor allem für ungeübte Redner). Ausserdem hat man deshalb nicht immer die volle Aufmerksamkeit des Publikums. Daher bin ich ein Freund von Hand-Outs nach der Präsentation (oder ebend die Slides digital), was aber bei einem Prüfungsausschuss wenig Sinn macht. Ein Vorteil ist natürlich, dass die Zuhörer mal kurz zurück blättern können, wenn sie es nicht auf Anhieb verstanden oder kurz geträumt haben ohne dich zu unterbrechen. Jedoch ist die Träumerei der Prüfer in der Prüfung auch eher unwahrscheinlich Mein Fazit wäre daher (ohne Details zu kennen): Lass es weg. ciao, vic
  24. Du bringst hier glaub einiges durcheinander. - iSCSI greift TCP/IP basierend auf blocklevel Ebene (via SCSI) auf die Festplatten zu. - Ein NAS ist normalerweise eher ein Filer, d.h. man greift auf Dateiebene zu und benutzt dazu Dienste wie CIFS oder NFS. Was du willst ist denke ich an deinen Windows-NAS-Kübel die Festplatten anbinden (wegen mir mit iSCSI) und darauf dann shares via CIFS für die anderen Kisten bereitzustellen.
  25. Also ob das so stimmt was dein Lehrer da erzählt bin ich mir nicht so sicher. Bei grosszügiger Auslegung gelten die 3 Jahre Ausbildung als Berufserfahrung und dann benötigst du immern noch 1,5 Jahre um eine Prüfung als Externer nach § 45 BBIG ablegen zu können. Wie dein Lehrer auf die 6 Monate kommt ist mir schleierhaft. Frag ihn doch mal nach welcher Rechtsgrundlage dies möglich sein soll - würde mich echt interessieren. Prinzipiell kann über die Sinnhaftigkeit dieser Aktion gestritten werden z. B. hier. Ich persönlich halte garnichts davon - der Mehrwert geht für mich stringent gegen Null. Daher würde ich mich eher um den Jobeinstieg kümmern oder eben ein Studium angehen (wobei dann natürlich die Frage ist, warum man erst eine Ausbildung macht, aber das ist ein anderes Thema).

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