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fach_i_81

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Beiträge von fach_i_81

  1. Hi.

    Wurde hier schon mehrmals angesprochen, Studium ohne Abitur bzw. FH-Reife.

    Ganz kurz zusammengefasst:

    - an "normalen" FHs und Unis bis auf wenige Spezialfälle (die etwas kompliziert sind :) ) nicht möglich

    - an nicht-öffentlichen FHs, z. B. Verwaltungs-FHs: nicht möglich

    - an der schon erwähnten "Fern-Uni" und an einigen anderen privaten Fern-Hochschulen: teilweise möglich.

    Gruß fach_i_81

  2. (...) und 15000 € brutto / Monat.

    Auch da liegt viel dazwischen.

    Ich denke, man kann wohl mit Fug und Recht sagen, dass - bei allem Respekt vor dem Beruf, den ich ja selbst auch mal erlernt habe ... früher ... - 15.000 Euro monatlich, auch wenn das ein Bruttowert ist, schlicht und einfach unrealistisch ist. Das schafft ja nicht einmal ein Flugkapitän (*) der Lufthansa, ein Universitätsprofessor in der höchsten Besoldungsgruppe, ein (...) und so weiter ...

    Also - vielleicht sollte man etwas auf dem Teppich bleiben ... :D

    Gruß

    (*) P.S: "Er" hat ... natürlich ... auch mit "Computern" zu tun. Der Unterschied zum FI liegt wohl darin, dass "er" einfach mehr Spaß hat ;-)

  3. Naja ... das klingt so wie "jetzt geht's noch, aber bald, sehr bald, geht's nicht mehr ... :D ".

    Nein, im Ernst. Lass das weg. Auf den Stoff der Berufsschule musst Du in deiner Bewerbung überhaupt nicht eingehen, noch nicht einmal ansatzweise.

    Es geht mehr darum, dich etwas darzustellen und zu erklären, warum Du der Richtige für diese Firma bist, was Du bisher gelernt hast, was Du so kannst, aber für die Berufsschule musst Du dich wirklich nicht rechtfertigen.

    Nur meine Meinung.

    Gruß fach_i_81

  4. 20 - 25 % Gehaltserhöhung

    Ist das zuviel des GUTEN?

    Ob es zuviel des Guten ist, möchte ich nicht beurteilen, diese Gehaltsforderung erinnert mich aber stark an die Lokführer ("mindestens 31 Prozent mehr!")

    Naja, wir wissen ja, was da am Ende rausgekommen ist (Suc_kale: "Herr Schell, gehen Sie ein auf das beste Angebot, das die Bahn jemals gemacht hat!")

    Sorry - konnte ich mir einfach nicht verkneifen! :D:D:D

  5. Hallo Hunduster ,

    wenn ich dich das mal fragen darf: wie bist Du denn dazu gekommen, eineinhalb Jahre lang ein Praktikum zu machen? (In welchem Umfang finden solche dermaßen lange Praktika statt?) Einige Wochen bis einige Monate sind für ein Praktikum normal, aber noch länger?

    Die Frage stell ich dir deshalb, weil ich in diesem Zusammenhang gerne mal an das alte Stichwort "Ausbeutung" denke ...

  6. Wenn Du studieren möchtest, brauchst Du ja zumindest Fachhochschulreife, ugs. Fachabitur (damit kannst Du dann an FHs studieren, wenn das für dich ausreichend ist.)

    Natürlich abhängig vom Bundesland. Aber:

    Die FH-Reife bekommst Du entwender

    - in 2 Jahren an der FOS (Fachoberschule), das kann man z. B. direkt nach der Realschule machen (nach der mittleren Reife), das hast Du ja schon geschrieben, oder als Alternative

    - in 1 Jahr an der BOS (ist ansonsten identisch mit FOS - nur dass Du dafür schon eine Berufsausbildung brauchst. Ich gehe mal davon aus, dass deine schulische Ausbildungn "TAI" als Berufsausbildung zählt).

  7. Sehr gut! "Schlapp lachen" ist ja schön. Einige andere User haben es wenigstens (immerhin schonmal) erkannt, es gibt hier einen Unterschied.

    Ich versuche wenigstens, dem TE, der hier eine Frage gestellt hat, der ein Problem hat, zu helfen, während Du ihm mit der Hand ins Gesicht schlägst.

    Er sitzt in der Tinte und hat das eingangs erwähnte Problem, aber nicht ich und auch nicht Du.

    Kommentare, die zumindest Hilfsbereitschaft erkennen lassen, werden dann mit deinen Antworten in einer relativ unangemessenen Art und Weise abgefertigt (das war noch recht höflich formuliert.)

    Der User schreibt hier ja nicht ohne Grund, er möchte Hilfe haben, sonst hätte er das gesamte Thema weggelassen.

    Schade nur, dass er das gewünschte nicht von Dir bekommt.

    Und der Grund, warum ich mich nun um eine Fortsetung per PN kümmere, liegt nicht darum, dass um um illegale Dinge gehen würde, sondern mehr darum, weitere Kommentare dieser Art, z. B. den von sechzehn Uhr zwanzig, zu vermeiden. Danke.

  8. Victorinox , jetzt tut es mir wirklich leid. Ist ernst gemeint, aber eines möchte ich dir sagen:

    Ich bin mit meinem Latein am Ende - im wahrsten Sinne des Wortes.

    Ich habe versucht, mich so deutlich wie möglich auszudrücken, das ist mir offenbar nicht gelungen. Gut oder schlecht - auch mir gelingt nicht alles. Es geht mir nicht darum, "bewusst nicht konkret zu werden", sondern ich kann es einfach nicht noch konkreter ausdrücken. Das ist nicht gegen dich gerichtet, ehrlich.

    Mein letzer Beitrag (09.01.2008 13:48) war wirklich sehr ausführlich geschrieben, und trotzdem: offenbar noch nicht ausführlich genug.

    Nochmals tschuldigung, aber: besser kann ich es einfach nicht mehr darstellen. Deshalb belasse ich es dabei.

    @Fragdieb: danke für deinen netten Beitrag. Mit Victorinox kann ich mich trotz aller Bemühungen nicht einigen, das ist hier eben nicht möglich.

    @dot-raffy

    Alles Gute für dich. Du weißt ja: bei konkreten Fragen, was nun zu tun ist, bitte direkt Mail bzw. PN an mich.

    Das war's.

  9. Also, victorinox :

    zunächst mal, ich akzeptiere es natürlich, dass wir uns hier nicht auf eine gemeinsame Meinung einigen können (so wie bei etlichen anderen Diskussionen auch). Die Meinungen und Ansichten unterscheiden sich einfach zu stark, dass man sie auf einen Nenner bringen könnte. Trotzdem respektiere ich natürlich deine Einstellung.

    Es ging mir konkret darum, dem TE in seinem konkreten Problemfall zu helfen, allerdings ging es mir natürlich nicht darum, mit Dir eine Art von "Streit" anzufangen. Gut.

    Nun hast Du noch eine Frage gestellt ... "Wie wird man ausgemustert?"

    Ich bin natürlich kein Arzt, und die Liste der Kritierien, die zu einer Ausmusterung führt, ist fast endlos lang. Dort steht soviel drauf - dass kann ich gar nicht alles (erst recht nicht einzeln) aufführen.

    Hier ein Beispiel: angenommen, Du hattest als Kind einen sehr leichten Herzfehler (was bei Babys, unmittelbar nach der Geburt, gar nicht sooo selten vorkommt). Dieser ist so schwach, dass er dich konkret nicht beeinträchtigt (bedeutet: du kannst z. B. ganz normal Sport treiben usw...) und im Laufe der Jahre verschwunden ist (also: jetzt nicht mehr vorhanden.) Das gibt es tatsächlich, ja.

    Dann steht diese medizinische Diagnose aber noch in irgendeinem Befund oder einer medizinischen Akte drin. Das nimmst Du bitte, kopierst es und legst es bei der "Musterung" vor. Ist ausreichend.

    Das war jetzt nur ein einziges, kurzes Beispiel ! Das kannst Du durch x-fache andere Dinge ersetzen.

    Noch ein Beispiel: Sportler, die eigentlich 100%ig fit und kerngesund sind, haben ab und zu mal Rückenleiden, die dann (auch) attestiert werden. Weitere Vorgehensweise: siehe oben.

    Das ist legal, kein Betrug, keine Täuschung, Wehrpflicht-Entziehung, nichts strafbares.

    Du hast Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht alles bis ins letzte Detail aufführen kann. Dafür gibt es genügend fähige Ärzte aus allen Bereichen, die dir sehr gerne weiterhelfen können.

    Nochmals zur Wiederholung: es ist nicht mein Interesse, mit dir eine Streit-Diskussion ablaufen zu lassen, darum geht's doch gar nicht.

    Meine (einzige) Intention ist und bleibt es, dem TE zu helfen, ihn zu unterstützen. Mehr möchte ich gar nicht. Danke.

    (Eigentlich möchte ich ja gar nicht so lange Beiträge schreiben. Wenn Du es aber genau durchliest, verstehst Du, was gemeint ist.)

    Viele Grüße

    fach_i_81

  10. Eine letzte Anmerkung - bevor das Thema erledigt ist.

    Was das Wort "begriffen" angeht:

    Zumindest hat die Bundeswehr begriffen, dass sie mich nicht (!!!) zu einem Dienst zwingen kann, den ich nicht freiwillig ableisten möchte.

    Deutlicher kann ich es einfach nicht ausdrücken, auch wenn es manche Personen nicht "begreifen" können.

    Meine Position konnte ich dir nicht vermitteln - ebenso erfolglos.

    In Beantwortung deiner letzten Frage: wie man die Wehrpflicht verhindert? "Für sich persönlich verhindert", da es immer nur um einen Einzelfall geht: durch Ausmusterung. Punkt Ende.

    Aber trotzdem gut - wir belassen es dabei. Ganz einfach deshalb, weil, wie schonmal erwähnt, bei diesem Thema die persönlichen Meinungen so weit auseinander gehen können, dass es nicht mehr möglich ist, sich auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen.

    Was den TE angeht (dot-raffy): ich wünsche ihm persönlich alles Gute, und ich wünsche ihm, dass er nicht hingehen muss.

    Gruß fach_i_81

  11. Hallo victorinox ,

    Du hast hier einen Vergleich angebracht - okay. Nur: gemeint war nicht die Frage nach dem Zahlen von Steuern oder dem Einhalten von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Das sind immerhin völlig andere Dinge, um die es - zumindest in diesem konkreten Fall - nicht geht.

    Ich verstehe schon, was du meinst, nur kann man einfach nicht alles miteinander vergleichen, ein Vergleich scheint mir hier wenig sinnvoll.

    Ich hab auch nichts dagegen, Steuern zu zahlen, ich bin selbst darauf angewiesen, dass der Staat genügend Steuereinnahmen hat. Das allerdings war nun nicht die Frage ... .

    Wenn Du die Frage nicht beantworten möchtest: gut, auch in Ordnung, meinetwegen.

    @allesweg

    Ich möchte niemandem empfehlen, tatsächlich eine arglistige Täuschung zu begehen und damit einen § 109a zu verwirklichen. Das ist absolut klar, ich möchte zusätzlich nochmal betonen.

    Allerdings: es gibt genügend, völlig legale, Möglichkeiten, die Wehrpflicht nicht abzuleisten, ohne (!) dass man dabei einen § 109a verwirklicht.

    Leute bitte, es geht hier nicht um illegale Dinge, bitte immer beachten, danke!

    Gruß fach_i_81

    @.vash

    Danke für deine Klarstellung, damit ist doch alles in Ordnung ... ;-)

  12. Na, das war doch immerhin schonmal ne recht freundliche Antwort :)

    Okay. Etwas schade finde ich es nur, dass Du meine kleine, einfache Frage (im vorletzten Posting - die Frage nach der Motivation - nicht beantworten möchtest.)

    Ansonsten ist das, was Du geschreiben hast, teilweise richtig, zum anderen Teil eben - wie schon erwähnt - Ansichtssache.

    Nur eines sei noch erwähnt: Du meinst, die Meinungen darüber seien völlig irrelevant. Nun ja, "irrelevant" sind sie nicht - ganz einfach deshalb, weil die persönliche Meinung bzw. Einstellung, die jemand zum Wehrdienst hat, sein Verhalten entsprechend beeinflusst - oder zumindest beeinflussen kann.

    Einen schönen Abend noch,

    Gruß, fach_i_81

  13. noch als Ergänzung zu meinem letzten Posting (in dem schon die wesentlichen Dinge angeführt waren), @victorinox :

    Punkt 1.)

    Ich hatte drei Möglichkeiten, a) B) und c) angesprochen. Okay. Das ist natürlich keine Darstellung, wie sie in einem Gesetz zu finden ist - klar. Sondern es ist vielmehr eine Darstellung der drei Möglichkeiten, wie sie in der Praxis zur Verfügung stehen - also für einen Wehrpflichtigen, der zur Musterung muss und das ganze in der Realität mitmacht. Die Möglichkeit "ausmustern" wird ja angeboten. Warum sollte man sie dann nicht nutzen - wenn es sie schon gibt?

    Nun - vielleicht ist es jetzt etwas verständlicher - wäre nicht schlecht...

    Punkt 2.)

    Es gibt noch einen sehr wichtigen Punkt, den wir bisher völlig vergessen haben - und das ist die Frage nach der Motivation.

    Wenn ich dich das mal fragen darf:

    - Mit welcher Motivation macht jemand einen Dienst, wenn diesen nicht freiwillig ableistet - also, weil er es wirklich möchte - sondern nur deshalb, weil er durch gesetzliche Vorschriften dazu "gezwungen" wird?

    Antwort (in den meisten Fällen): mit keiner (sehr) hohen Motivation. Also ist in einem solchen Fall kein hohen Engagement, kein Einsatz usw... vorhanden - wenn der Wehrpflichtige dann meint "naja, mir gefällt das hier sowieso nicht, dann versuch ich halt, das ganze möglichst ohne großen Aufwand irgendwie hinter mich zu bringen, ohne, dass ich dabei aus der Reihe tanze ... Dienst nach Vorschrift, nur das Nötigste tun usw..."

    Wenn nur Freiwillige beim Bund wären, also Leute, die das wirklich wollen, wäre das für die Bundeswehr wesentlich besser (und effektiver), als zwangsverpflichtete junge Männer 9 Monate lang durchzufüttern.

    (Exakt dasselbe gilt natürlich auch für den Zivildienst, der ja letztendlich schon dasselbe ist, die Erfüllung einer Wehrpflicht, nur ohne eine Waffe.)

    Der Bund hätte also - um das Beispiel fortzuführen - an mir keine große Freude gehabt (und erst Recht keinen Nutzen). Im Gegenteil: er sollte eigentlich froh sein, dass ich nicht da war. Damit, durch meine "Abwesenheit", hab ich dem Bund wirklich einen Nutzen geschafft.

    Ich hab das eben noch hinzugefügt, weil es ein sehr wesentlicher Punkt ist (und ich das im letzten Posting vergessen hatte ... :eek )

    Abgesehen davon: ich wollte eine Empfehlung an den Ursprungsposter, dot-raffy, aussprechen. Auf dich war es ja nicht bezogen ... .

    Gruß fach_i_81

  14. Weißt Du, victorinox , ...

    vielleicht sollten wir die Thematik mal einfach etwas ruhiger und gelassener betrachten, und nicht so, naja, emotional diskutieren.

    Erstmal: das (Wehrdienst) ist natürlich ein komplexes Thema, und man kann da auch sehr unterschiedlicher Auffassung sein - wie man ja an den Postings merkt. :)

    Es geht nun nicht darum, zu behaupten, dass das ein Wunschkonzert ist o.ä.

    Es ist auch überhaupt nicht nötig, dass ich meine letzte Aussage mit Fakten belege. Es gibt Tauglichkeitsrichtlinien, den Link dazu finde ich nun nicht, aber man kann das zumindest alles nachlesen, das sind Fakten.

    Du hast das Grundgesetz geliefert - na toll. Dort findet sich, etwas hart ausgedrückt, allgemeines Bla-Bla. Natürlich steht es da so drin - klar. Der Gesetzgeber kann versuchen, dich - als Mann - zum Bund einzuziehen. Das (und darauf möchte ich hinaus) heißt aber noch lange nicht, dass er es auch tatsächlich schafft - zwischen einem schönen Text im GG und dem Versuch, einen 19jährigen zum Bund zu schicken, der dort eigentlich gar nicht "hin will", liegen noch Welten.

    Wenn man sich nun einigermaßen vernünftig anstellt, geht es ohne weiteres. Der Bund hatte es bei mir versucht - und es blieb beim Versuch. :)

    Übrigens: damals, zu meiner Zeit, im Jahre 2000, waren die Richtlinien noch härter als jetzt.

    Was ich eigentlich ausdrücken möchte, um es mit einem schönen Satz zu beschreiben: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg."

    Was aber noch (wesentlich) wichtiger ist: es geht doch jetzt konkret überhaupt nicht um mich - und auch nicht um dich. Für mich persönlich wurde das Thema durch Ausmusterung erledigt, und was Dich angeht, weiß ich natürlich nicht, was mit dir passiert ist, ich denke aber, Du hast es hinter dir.

    Nein - es geht tatsächlich um einen 21jährigen User Fragdieb, der hier eine konkrete Frage gestellt hat.

    Und dann sollte man auch versuchen, ihm konkret zu helfen, also Wege aufzuzeigen, nicht zum Bund bzw. zum Zivildienst zu müssen, sondern sich den Dienst zu ersparen - in seinem Interesse.

    Wenn Du wirklich einen Dienst für dein Land und den Staat leisten möchtest (und das möchtest Du offenbar), dann kannst Du ja auch in den ÖD gehen.

    Damit Du es nicht falsch verstehst: ich hab wirklich überhaupt nichts dagegen, dass jemand einen Dienst für den Staat leistet. Nur sollte das eben nicht zwangsweise geschehen, sondern auf freiwilliger Basis.

    Also, dann liegen wir wohl doch auf einem gemeinsamen Nenner, nicht wahr? :D:D

    Gruß fach_i_81

  15. @victorinox

    ich widerspreche dir nur ungern. Aber: es ist - zumindest in der Praxis - deine eigene Entscheidung, ob Du:

    a) Wehrdienst leisten möchtest, oder

    B) Zivildienst / sonstigen Ersatzdienst leisten möchtest, oder

    c) überhaupt keinen Dienst leisten möchtest, aus rein praktischen Gründen heraus.

    Wenn sich jemand für c) entscheidet, dann hat das einfach nichts mit drücken zu tun, sondern mehr mit der Tatsache, dass es für ihn persönlich einfach besser ist.

    Um es etwas hart auszudrücken: ich wollte auch nicht 9 (bzw. damals noch 10) Monate des Lebens für einen Dienst verschwenden, der mich persönlich nicht weiterbringt. Also fiel die Entscheidung auf c), nur war das kein "Drücken" !!

    Das wollte ich doch mal klarstellen, danke.

    @ .vash

    Ich habe meine Pflichten nicht bewusst verletzt. Dass ich nicht zu dem Verein gegangen bin, hat damit nichts zu tun, was mich etwas an****t, ist, wenn das hier im Forum sooo negativ dargestellt wird.

    Da war halt mal einer nicht dabei, so what? Wen stört's, es gibt immer noch genügend Leute, die das gerne und auch freiwillig machen und zum Bund gehen. Wer Spaß daran hat, soll es machen, wer nicht, soll es bleibenlassen. Eigentlich ist es ja doch ganz einfach, das zu verstehen.

  16. Du solltest natürlich das machen, was Du für richtig hältst.

    Aber: wie kann man sich im Alter von 17 Jahren, als Jugendlicher, eigentlich schon 99,99x %ig sicher sein, dass man später dieses oder jenes explizit nicht machen möchte? Das Leben hält manchmal soviele Überraschungen parat... :)

    Als ich damals die FI-Ausbildung gemacht habe, war ich tatsächlich der Meinung, dass ich später in diesem Beruf bzw. in dieser Branche tätig sein werde. Einige Jahre später kam es dann völlig anders, das konnte ich damals auch nicht vorhersagen...

    Gruß fach_i_81

  17. @4ipok:

    Du hattest kein Englisch als 2. Fremdsprache, auch nicht als erste? Welche Sprachen (bzw. Sprachenfolge) hat denn diese Schule angeboten?

    Auch wenn (jaaaa, klar) Bildung natürlich Ländersache ist: zumindest in den meisten Realschulen wird Englisch als erste Fremdsprache unterrichtet.

    Möchte nicht bestreiten, dass natürlich Ausnahmen möglich sind.

  18. Bitte, Leute, vermeiden wir doch einfach mal den Begriff "drücken". Der hat einfach einen sooo fürchterlich negativen Touch ... :) ihr versteht, was gemeint ist.

    Was das Thema "Straftat" angeht: abgesehen davon, dass hier sehr wahrscheinlich keine Juristen unterwegs sind oder zumindest Leute mit entsprechenden juristischen Kenntnissen (ich bin auch erst seit knapp 4 Monaten in der Materie drin), muss man das auch differenziert sehen.

    Es macht z. B. einen Unterschied, ob in einem Fragebogen (absichtlich) ein falsches Feld angekreuzt wird, oder ob jemand mit Scanner und PC ein falsches ärztliches Attest herstellt, oder ob der eigene Vater, der zufälligerweise natürlich Dr. med. ist, "mal schnell was zusammenschreibt".

    Ist verständlich, oder?

  19. Also: es gibt manche Schulen, die sowas anbieten, nicht alle, in Bayern geht es z. B. in der Abendklasse der BOS. Aber: bedenke dabei bitte, dass es dabei immer zu einer Doppelbelastung kommt (tagsüber Arbeit 8 Stunden + evtl. Überstunden, abends nochmal 3 Stunden Schule, danach noch lernen, am Wochenende keine Freizeit, sondern lernen, Hausaufgaben machen, Vorbereitung für den nächsten Unterricht ...)

    Möglich ist es prinzipiell aber schon, nur überlege dir, ob Du das wirklich so (in dieser Form) möchtest, es kann recht anstrengend werden (falls die Frage kommt: ich bin in Bayern zur Schule gegangen, hab sowas aber nicht gemacht, sondern den normalen, "Standard-Vollzeit-Unterricht", wie z. B. an FOS/BOS/Gymnasium usw...)

    Gruß fach_i_81

  20. ich hoffe ich fordere hiermit nicht zu was strafbarem auf :rolleyes:

    Keine Panik. Da ist absolut nichts strafbares dran. Strafbar wäre evtl. das absichtliche und bewußte Vortäuschen von Krankheiten mit Hilfe von gefälschten Attesten. (Die Betonung liegt auf "gefälscht". Reine "Gefälligkeitsatteste" müssen davon nicht unbedingt betroffen sein.)

    Gruß fach_i_81

  21. Guten Abend Christian,

    ich hab dir die Seite mit deinem Link mal angeschaut, also, als Ergänzung kann ich zumindest noch folgendes anmerken: dort ist tatsächlich - wörtlich - dies formuliert: "häufig keine Zulassungsbeschränkungen".

    Es kann evtl. sein, dass Du das falsch interpretiert hast. (Ist ja nicht böse gemeint ...)

    Zur Erklärung: es bedeutet nicht, dass man hier keine Hochschulzugangsberechtigung (also: Abiturzeugnis) brauchen würde. Das Wort "Zulassungsbeschränkung" bezieht sich auf den Numerus Clausus, also auf den Notendurchschnitt im Abitur/Fachabiturzeugnis.

    Das Zeugnis selbst muss natürlich trotzdem vorhanden sein, konkret bedeutet das also - etwas flapsig ausgedrückt - dass dort jeder Abiturient studieren kann, egal wie gut oder schlecht er im Abschluss war.

    Solche Studiengänge (ohne NC) gibt es auch in Deutschland, an verschiedenen FHs oder Universitäten. Bei uns war z. B. letztes Jahr der NC bei 2,8 (BWL), es hätte aber auch noch andere Studiengänge ganz ohne NC gegeben.

    Sehr wahrscheinlich war das Ganze so gemeint - damit ist vielleicht ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht ... :)

    Gruß, fach_i_81

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