Hallo zusammen,
ich brauche bitte mal dringend Eure Hilfe, weil ich glaube, daß in unserer Berufsschule gerade einiges ziemlich aus dem Ruder läuft.
Fall 1: Im Mai haben wir am letzten Tag des Berufsschulblockes eine Klausur zurückbekommen. Da ich und noch einige Kollegen aus betrieblichen Gründen befreit waren, konnten wir die Klausur nicht persönlich in Empfang nehmen, sondern wurden vorab von den anwesenden Kollegen über die Noten informiert. Zunächst hieß es, ich hätte in der entsprechenden Klausur eine 3-; 1 1/2 Stunden später war aus dieser 3- plötzlich eine 4 geworden. Daraufhin habe ich natürlich Nachforschungen angestellt, was da gewesen war. Nach ungefähr 3 Wochen erfuhr ich dann, wie das ablief: Die Klausur war schon ausgeteilt, als der Lehrer plötzlich diejenige Kollegin, die uns die Klausuren mitbringen sollte, bat, meine Klausur nochmal herzugeben. Er hatte sich offensichtlich bei der Punkteverteilung verschrieben (?!) und mir zwei Punkte zu viel gegeben. Da diese einen Notensprung ausmachen, hatte ich halt Pech gehabt.
Fall 2: Durch den Blockunterricht bedingt haben wir unsere Zeugnisse nicht direkt bekommen, sondern zeitversetzt über den Betrieb. Bei der Rückgabe fiel einer Kollegin auf, daß sie in drei Fächern eine schlechtere Note bekommen hatte als von den Lehrern angekündigt. Durch die Sommerferien bedingt, konnte sie sich jetzt erst um diese Sache kümmern. In der Schule stellte sich dann auch recht schnell heraus, daß man sich zu ihren Ungunsten geirrt hatte. Heute kam unser ehemaliger Klassenlehrer (den wir jetzt glücklicherweise nicht mehr haben) zu uns und bat sie und einen Kollegen kurz auf den Flur hinaus. Dort gab er ihr das Zeugnis und sagte dem anderen Kollegen, daß er offenbar beim Abschreiben der Noten in der Zeile verrutscht war (die beiden liegen im Alphabet direkt nebeneinander) und aus diesem Grund sein Zeugnis in den entsprechenden drei Fächern nach unten korrigiert werden müßte.
Jetzt meine Frage: Ist das rechtlich ok, was da gelaufen ist? Ich meine nämlich mal gehört zu haben, daß sich eine Klausur oder ein Zeugnis nach Rückgabe nicht zu Ungunsten des Schülers ändern darf. Immerhin ist die Schule zumindest im zweiten Fall erst durch die Reklamation einer Kollegin auf diesen Fall gestoßen; außerdem liegt die Sache ja nun schon über 2 Monate zurück.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand eine möglichst kompetente Auskunft zu diesen beiden Sachen geben könnte!
Gruß
-etops-