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Mr_Green

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  1. Hallo, hab noch mal ne Frage an die Fachleute hier: Wie sieht es mit einer Einsichtnahme in Prüfungsklausuren aus? Ist das möglich und wie ist der formale Weg dabei? Gruß
  2. @EisenUli, muss in die mündliche. Nach Deinem Notenrechner brauche ich 50 Pkt.in GA2 zum Bestehen. Frage: Wie sind denn generell so die Chancen da durchzukommen? Konkret: Wie ist die Quote von Bestanden zu Durchgefallen? gruß
  3. Hallo, ich glaub, ich bin bei der falschen IHK(Duisburg). Bei uns sind wirklich viele durchgefallen. Schaetze mal so 30%.Vor allem in GA1 hat's viele zerrissen. Ich selbst muss in die mündliche Ergänzungsprüfung. Himmelherrgottnochmal!!!! gruß
  4. @Eisbaer, also wenn Du insgesamt 44 Punkte hast und in keinem Teilbereich unter 30 Punkten liegst, dann kannst Du doch eine muendliche Nachpruefung beantragen! Hoere da mal nach!!! gruesse
  5. Mann, habt Ihr alle gute Ergebnisse! Das setzt mich ja noch mehr unter Druck! Gibt es eigentlich auch Leute, die durchgerasselt sind. Oder trauen die sich nicht, sich zu outen? Wie waren eigentlich die Durchfallquoten in den Jahren davor? EisenUli, Du weisst das doch bestimmt! P.S.: Ich will auch endlich mein Ergebnis!!! :confused:
  6. Hi, tut mir leid fuer Dich! Gibt's denn nicht wenigstens die Moeglichkeit der muendlichen Nachpruefung fuer Dich? Oder bist Du in einem Teilbereich unter 30Pkt ?? gruesse
  7. Hi, das Problem mit dem CRM war nur, dass ich 10 Min. nach dem Mist gesucht habe, bevor ich begriffen habe, dass es für die Lösung der Aufgaben eigentlich unerheblich ist. Und diese 10 Min. haben mir dann am Ende gefehlt und mich so schätzungsweise mindestens 10 Pkt. gekostet.
  8. @EisenUli, wieviel gab's denn dann fuer die Nettolohnberechnung selbst. Etwa 9Pkt?
  9. @EisenUli, sorry Uli, ich habe die Prüfungsordnung gelesen! Nur: Der entsprechenden Passus ist meines Erachtens -zumindest beim ersten Mal Lesen- ziemlich missverständlich formuliert. Bürokratendeutsch halt. Anscheinend beschäftigst Du Dich ja schon länger mit der Materie. Da erscheinen Dir solche Dinge nun mal selbstverständlich. Ich habe ihn mir gerade nochmal durchgelesen. Es wird wohl so sein, wie Du es sagst, aber eindeutig formuliert ist die Passage: "Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.", nicht. Denn es könnte so interpretiert werden: 2 Fünfen und z.B. eine vier. Erste Fünf: 31 Pkt., 2.Fünf: 31Pkt, die Vier: 52Pkt. = 35,2Pkt. Keine Chance mehr zu bestehen (ist falsche Annahme von mir gewesen) => keine mündliche Prüfung. 2.Fall: 1.Fünf 45Pkt, 2.Fünf 45Pkt, 3.Zwei 85Pkt. = 53Pkt. Eigentlich bestanden, aber, da zwei Fünfen => mündl. Nachprüfung. Das war halt meine Interpretation dieses Passus'. Gut, es ist wohl -zum Glück- anders, nur: ich sehe es nicht ein, mich als verblödet hinstellen zu lassen. gruß
  10. Hi, wie ist das mit der Lohnberechnung? Wenn ich die Nettolohnberechnung falsch habe, ist natürlich auch der nachfolgende Euro-Wert falsch. Wird also dann mit dem falschen DM-Wert der Euro-Wert errechnet, um zu sehen ob man den richtigen Divisor -also 1.95583- genommen hat? Wenn nicht, wäre das ja wohl total ungerecht!
  11. @EisenUli Du schreibst man kann sogar mit zwei Fünfen bestehen!? Das hört sich aber in der Prüfungsordnung ganz anders an. Woher weisst Du das? Und: Bist Du Dir ganz sicher? Für mich wäre das ziemlich entscheident. Da ich wohl in GH1 und GH2 unter 50% liege und in Wiso so bei 90%.

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