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afo

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Beiträge von afo

  1. Und auch hier noch einmal der Richtigkeit halber. Wenn es um Verwaltungsrecht geht, dann ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig und nicht das Amtsgericht.

    Du kannst auch mal beim Amtsgericht fragen, ob du einen Beratungsschein kriegst.

    Dafür ist das Amtsgericht zuständig.

  2. Ich hab Leute darum gebeten zu Antworten welche sich mit dem Thema auskennen hier.

    Frag einen Anwalt.

    Wenn du keinen findest der auf Prüfungen und so weiter spezialisiert ist tut es jeder Verwaltungsrechtler.

    Eine Erstberatung ist übrigens gar nicht so teuer. Du kannst auch mal beim Amtsgericht fragen, ob du einen Beratungsschein kriegst.

  3. Active Directory

    Warum nicht?

    Du fängst ja klein an. Erstmal eine kleine Domäne, einfach mal 1 DC, ein Client und dann schaust du wie das zusammen arbeitet. Dann Gruppenrichtlinien, anschließend nimmst du einen DC dazu, schaust wie die Replikation funktioniert. Wenn alles funktioniert überträgst du mal die FSMO-Rollen und versuchst ein paar komplexere Dinge.

    Am besten stellst du dir als Ziel das AD eures Unternehmes nachzubilden. Dadurch lernst du wie das AD funktioniert, hast ein Ziel und lernst auch noch was für's Unternehmen.

    Natürlich brauchst du dafür (virtuelle) Testhardware und ein vom Produktivnetz getrenntes Netz.

    ich will mich auf Windows Spezialisieren

    Lern Powershell.

  4. Das eine ist eine 2-jährige schulische Ausbildung, das andere eine 3-jährige duale Ausbildung. Gemeinhin werden die nicht als gleichwertig wahrgenommen. Hier in der Region zumindest, ist es so, dass Leute mit nicht so gutem Schulabschluss diese Ausbildung machen um ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker zu erhöhen, oder einfach nur den Weg zu einem höheren Schulabschluss zu bereiten.

  5. Bei "Kapuzenjacke Feeljoy" gibt's dann auch Google-Treffer :)

    VPSWTi2.png

    :P

    Ernsthaft, ohne Anführungszeichen geht's. Aber die Seite sieht billig aus und Flash auf der Startseite macht auch keinen guten Eindruck, nicht zuletzt weil das viele Browser heutzutage nur noch auf Anforderung ausführen.

    IH9sMSg.png

    Dein Logo ist pixelig, was zu dem billigen Eindruck beiträgt. Deine URLs sehen zu technisch aus.

    Ob "FeelJoy" eine bekannte und gesuchte Marke ist weiß ich nicht.

    Vermutlich solltest du versuchen mit allgemeineren Stichworten auffindbar zu werden.

  6. leider geht das nicht ohne weiteres in einem großen Konzern.

    Gerade ein großer Konzern sollte eigentlich eine Abteilung die für Sicherheit, Compliance, etc. zuständig ist haben. Und die sollte an solchen Fällen sehr interessiert sein.

  7. Gehalt kommt mir wenig vor, aber wenn bei euch im Unternehmen tatsächlich noch weniger üblich ist, dann kann man da vermutlich nicht viel machen - außer sich anderswo umzusehen.

    Probezeit nach Übernahme ist höchst ungewöhnlich.

    Selbst wenn du das mit dem Gehalt noch hingebogen kriegst ist eine "Mädchen für alles im 24-Stunden-Dienst"-Stelle nicht besonders erstrebenswert.

    Ich würde sagen, schau dich nach was besserem um.

  8. Naja es ist schon bedenklich, wenn Leute die in der Berufsschule nen 1er Schnitt haben, in die Abschlussprüfung gehen und danach HOFFEN bestanden zu haben...

    Vielleicht ist auch die Berufsschule zu leicht, oder bringt euch das falsche bei.

  9. Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer (...)wenn er (...) in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet

    Du hast vermutlich einen Vertrag bis zum 31. August, oder? Steht da spezifisch was zum Urlaub in diesem Kalenderjahr drin? Wenn nein, mußt du erstmal die Urlaubstage für die 8 Monate ausrechnen. Das müßten 18 sein. Wenn im Ausbildungsvertrag mehr für diesen Zeitraum steht hast du Glück gehabt.

    Da du erst in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs ausscheidest trifft §5 Abs. 1© nicht mehr auf dich zu. Somit folgt, dass du Anspruch auf den ganzen Urlaub hast. Ganzer Urlaub bezieht sich dabei auf den Zeitraum des Ausbildungsvertrags.

    Falls es dir immernoch nicht klar ist, oder es Streit gibt mußt du aber einen Anwalt fragen. ;)

  10. Aufgrund dessen, dass die Lehrer den Rahmen definieren und man sich auf besprochenes Vorbereiten kann ist es wohl eher das Gegenteil ...

    Die Prüfung wird immer noch zentral für das ganze Land gestellt. So wie beim Abitur auch.

    Lehrer der Berufsschulen reichen lediglich Aufgaben ein. Die Prüfung wird von einer zentralen Kommission erstellt, welche aus den eingereichten Aufgaben auswählt und diese ggf. auch nochmal überarbeitet.

    Bitte um Erklärung.

    Bitte um weniger Aufgeregheit.

  11. Nein das ist (in diesem Fall) kein Unterschied.

    Ich hab nochmal ein wenig recherchiert. Wir haben beide recht.

    Es gibt insgesamt 3 Berechnungsvarianten.

    1. man rechnet mit Kalendertagen

    2. man rechnet mit Arbeitstagen

    3. Man rechnet mit 1/30-Anteilen.

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