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Wuwu

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Alle Inhalte von Wuwu

  1. Wuwu

    usb-Stick mounten

    mkdir /mnt/stick mount /dev/sdd /mnt/stick (ansonsten noch mit -t das Dateisystem des Sticks übergeben)
  2. Zitat aus dem entsprechenden Gesetzestext oder aufhören solchen Müll zu verzapfen bitte... Die zwei wochen gelten vielleicht bei normalen Arbeitsverträgen, wir reden hier aber immer noch über eine Ausbildung Genauere Erklärungen auch unter: http://www.unternehmer.de/die-kundigung-von-berufsausbildungsverhaltnissen-durch-den-ausbildenden-1649
  3. schnapp dir das buch "java ist auch eine insel" Galileo Computing :: Java ist auch eine Insel (8. Auflage) lies bis kapitel 8 und versteh was da geschrieben steht
  4. dafür gibts nen fachbegriff, der lautet jedoch nicht "stolz" sondern "faul"
  5. Schonmal bei der Knappschaft nachgefragt ob die aufstocken, aufgrund fehlenden Kindergeldes, hat sich das Einkommen ja zur Berechnung bei denen ja zu Deinen Gunsten geändert, wobei ich nicht weiß wie hoch dort der Maximalsatz ist, den Du beziehen kannst. Ansonsten: Auch wenns unkonventionell ist, man kann diverse Flüssigkeiten des Körpers zu verdammt viel Geld machen, alleine mit Blutplasma sind locker 100€ mehr im Monat drin, wenn das Dein Körper mitmacht. Kannst Du eventuell außer dem Sprit noch Werbungskosten geltend machen?
  6. Wenn Du bis zum Sanktnimmerleinstag noch unter Mamas Rockzipfel stehen willst, ist das wohl Dein Problem, andere Menschen werden halt gerne erwachsen und stehen auf eigenen Beinen und da ist Geld nunmal durchaus ein Entscheidender Faktor
  7. weil der blitzer auch nur die vergehen ahndet, die er sieht, du kannst mit 300 sachen in der 100er zone durchbrettern, ein paar meter 100 fahren wo der blitzer steht und dann weiter 300 fahren, alles kein problem, so lange man sich dabei nicht erwischen lässt die menschliche aufmerksamkeitsspanne ist nunmal begrenzt und wenn jemand vorher schon mist baut, ist die wahrscheinlichkeit, dass er es erneut macht irgendwo höher als bei einem der bisher noch nichts getan hat, von daher weißt du auch, weshalb der lehrer bei nem wiederholungstäter genauer hinschauen wird
  8. ja der blitzer unterscheidet da nicht, sondern achtet nur auf das vergehen, von daher thema verfehlt, setzen... wenn der lehrer wie ein blitzer nicht anwesend ist, und fertig ist mit den gestellten aufgaben spricht weniger dafür dass er etwas nicht machen "darf", denn wo kein kläger, da kein richtspruch, dumm nur, dass ein lehrer ein dauerhaft anwesender blitzer ist ständig das GLEICHE vergehen ohne lerneinsicht nach der ersten 6, ja wenn sich jemand dann auch noch querstellt ist das ein normal zu erwartendes verhalten der te macht etwas falsch, weiß auch ganz genau, dass es falsch ist und macht dennoch weiter und wundert sich dann über die konsequenzen, wenn du das nicht nachvollziehen kannst, tut mir das ziemlich leid, aber es sind ja immer die anderen schuld, macht das leben verdammt einfach, ne?
  9. Es ist Aufgabe des Lehrers den Stoff der im Lehrplan steht zu vermitteln, es ist die Pflicht des Schülers den Unterricht nicht zu stören durch sein Verhalten (lies mal Deine Schulordnung nach... und wie gesagt er wird fürs auspassen bezahlt) wo siehst Du jetzt die Teilschuld beim Lehrer, wenn er seiner Aufgabe nachkommt, während der Schüler dies nicht tut? Eine moralische Teilschuld eventuell, aber was soll er machen, für jeden Schüler individuell nen Lernplan erstellen und kontrollieren? Wenn der leistungsstarke Schüler nämlich doch auf Probleme stoßen sollte bei der Bearbeitung von einer schwierigeren Aufgabe bekommt er keine Betreuung vom Lehrer, da dieser sich um den Rest der Klasse kümmern muss, damit sie im Lehrplan mitkommen, Ergebnis ist, der Schüler fühlt sich auch wieder vor den Baum gefahren. Sprich es ist garnicht so einfach dort als Lehrer eine Lösung zu finden, die allen Ansprüchen genügt. Btw. Eigeninitiative etc in eine Bewerbung zu schreiben ohne sie zu belegen ist eh mehr als sinnfrei... Und in der Schule lautet das festgelegte Ziel bzw. der Arbeitsauftrag mit Sicherheit nicht im Internet zu surfen und den Unterricht dabei zu stören.
  10. Das hat nichts mit scheinheilig zu tun, entweder ich hol mir vom Lehrer eine entsprechende Aufgabe statt rumzusurfen, oder ich mach im Unterricht dennoch mit, auch wenn er mich langweilt. Zur Not rechnet man eben alte Aufgaben zur Zwischen- oder Abschlussprüfung vor sich hin, wiederholt Stoff aus einem anderen Fach oder macht etwas konstruktives (Es gibt verdammt viele Aufgaben im Internet, für AEP sei mal einfach projecteuler in den Raum geworfen) und gerade in den Programmierfächern sitzen meist so viele Anfänger, dass ein einzelner Lehrer die Leistungsschwachen kaum alleine betreuen kann, da kann man durchaus auch etwas unter die arme Greifen. Aber naja heutzutage gilt man ja auch als Streber wenn man noch das macht wofür die Schule eigentlich gedacht ist und als scheinheilig, wenn man das auch noch von anderen erwartet Von der anderen Seite betrachtet, sein Chef bezahlt ihn als Azubi dafür, dass er in die Schule geht und dort etwas lernt, er bezahlt ihn nicht, um dort den Unterricht zu stören und zum Privatvergnügen zu surfen. Normalerweise müssts bei genügend Wiederholungen statt den 6ern auch noch direkt ne Abmahnung vom Chef für ein solches Verhalten geben (ein Lern- und Besserungswillen ist bei wiederholtem Auftreten offenbar ja nicht gegeben).
  11. Einfach die für die Abschlussprüfung relevanten Module (internes Rechnungswesen bietet sich z.b. an oder die Einführungskurse für IT-System, die sich an fast jeder Uni finden) in genau das Semester legen wo man auch die Prüfung schreibt, 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen, da man so ideal den Stoff wiederholt.
  12. 24 tage bei einer 6 arbeitstage woche, das solltest du inzwischen in der schule auch gelernt haben...
  13. Rechnung bezahlt? Ja kommt öfter vor als man denkt...
  14. Bitte, eine Leistungsverweigerung ist mit einer 6 zu bewerten, Dein Lehrer handelt also vollkommen richtig bei den mündlichen Noten. Dass wir uns kennen halte ich für äußerst unwahrscheinlich, die Leute aus meiner Klasse sind alle schlau genug, dass sie spätestens nach dem 1. 6er das Surfen eingestellt hätten, oder sich bevor sie weitermachen informieren, was das nun für Konsequenzen für die Abschlussprüfung hat... Es hat nichts mit Streberverhalten zu tun einfach im Unterricht aufmerksam zu sein und nicht zu stören, aber das sieht ein Großteil der heutigen Jugend wohl anders... Von daher wünsche ich Dir viel Glück im späteren Leben mit Deiner nicht vorhandenen Arbeitseinstellung, Du wirst es bitter nötig haben. Und um ein wenig konstruktiv zu sein, Dein Lehrer muss nachweisen können welche Note er wann, weshalb verteilt hat, sowohl vorm Rektor als auch höheren Stellen (spätestens beim Arbeitgeber fängts dann auch an weh zu tun, wenn er da persönliche Dinge nicht mehr rechtfertigen kann).
  15. aussage vom provider zu deinem anschluss?
  16. Entweder Du lässt Dich von der Schule befreien, oder aber spielst nach den Regeln des Lehrers, Du bist dort um aufzupassen, mitzuarbeiten und etwas zu lernen, am Laptop surfen, kannst Du in Deiner Freizeit... Bei solchem Verhalten seh ich die Noten schon irgendwo als gerechtfertigt.
  17. erst ******e bauen und dann mit den konsequenzen nicht leben können?
  18. Passt doch wunderbar in eine wirtschaftliche Analyse dann rein?
  19. Sein Chef hat sich an den Rahmenlehrplan zu halten
  20. - Konfiguration Server 7 h - Exemplarische Anbindung der Drucker an den Printserver 3 h bitte?
  21. was will dein chef denn machen? kündigen darf er dir nicht, mit drohungen macht er sich strafbar...
  22. vorbereiten... 0, ist mir meine zeit viel zu schade für, die ihk schafft es seit jahren nicht fehlerfreie prüfungen zu erstellen, zählen tun sie auch nicht, wozu also
  23. sind im schnitt 2.5 sachen am tag, wo mindestens 1 woche vorher angekündigt worden ist, wo ist jetzt das problem? wenn man 2h vorher mit lernen anfängt wird das nix, genauso schrumpft die nachbereitungsphase auf ein absolutes minimum, wenn man im unterricht mitmacht, statt zu quatschen, surfen oder mit dem handy zu spielen bei den meisten, die sagen berufsschule sei hart, kann man eigentlich nur erwidern: willkommen im leben, der ponyhof ist jetzt vorbei...
  24. laut unserem lehrer steht es haargenauso im bayerischen schulgesetz, eine nichtanwesenheit ist mit einer 6 zu bewerten, unabhängig vom entschuldigungsstatus des schülers

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