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mschuller

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  1. @ pixie naja ich denke ich beruf mich auf meinen anderen Beitrag und auf den von Maniska, nicht jede IHK ist gleich. Ich war wohl etwas voreilig mit verallgemeinerungen. Meine IHK handhabt das so. BTW: Frauen wie Männer -> Wer scharf auf solch einen Beruf ist , egal ob Vorkenntnisse oder nicht, sollte Ihn machen. Wenn ein Arbeitgeber scharf auf Vorkenntnisse ist, dann wird er das sicher schon vor der Einstellung des Mitarbeiters überlegt haben. Wenn man trotz keiner Vorkenntnisse oder nur wenig eingestellt wird ist doch alles in Ordnung, und in dem Fall hier auch kein Diskussionspunkt da es um unzureichende Ausbildung seitens des Arbeitgebers geht und nicht umgekehrt.
  2. Stimmt wohl. Ich formulier es um: Meine IHK handhabt das so, würde also raten einfach nachzufragen. Kostet ja nichts
  3. Sind meine Beiträge unsichtbar ;-) ? Kündigen aus eigener Handlung egal ob mit Frist oder ohne bedeutet, man kann sich zwar einen neuen Betrieb suchen, muss aber die Ausbildung von vorne beginnen, nur der Aufhebungsvertrag verhilft dazu das man mitten in der Ausbildung den Betrieb wechseln kann. Berichtsheft ist auch völlig Hupe, laut Auskunft der IHK muss man am Tag der Prüfung nur die Berichte haben die vom aktuellen Ausbildungsvertrag stammen, also ab dem zeitpunkt wo man bei seinem aktuellen Arbeitgeber angefangen hat zu arbeiten. Beispiel, 3 Monate vor der Abschlussprüfung wechsel ich in einen anderen Betrieb -> folglich muss ich laut IHK - Info nur die Berichte der letzten 3 Monate haben. Greetz
  4. Damit es nicht falsch interpretiert wird, das Gesetz schreibt 4 Wochen vor wenn man Regelkonform kündigen möchte. Dieses Gesetz gilt nicht für den Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag ist eine Auflösung des Ausbildungsvertrags in BEIDESEITIGEM einverständniss , deshalb die Unterschriften von beiden Parteien. Wie gesagt , heute ist der 03.08 , z.B könntest du reinschreiben das der Aufhebnugsvertrag zum 10.08 wirksam wird. Allerdings macht es immer Sinn zum Anfang des nächsten Monats, wegen Kohle usw.
  5. Der Aufehebunsvertrag MUSS von beiden seiten unterschrieben werden sonst ist er nicht wirksam. Wenn dein Chef das nicht tut, naja dann ist das schon ein Problem, allerdings was hätte er davon eine Mitarbeiterin zu behalten die durch demotivierung keine Leistung mehr bringt. Das würde Ihn nur Geld kosten. Im Aufhebungsvertrag kann man einen Zeitpunkt , also ein Datum angeben, ab welchem Punkt man getrennte Wege geht.
  6. /Offtopic lilith2k3 - der Beitrag war mal Genial. Ich hab noch nie so gerne einen Beitrag gelsen - zum Schießen aber dennoch fachlich korrekt
  7. Hiho , Also auf kurz oder lang musst du dir schon klar werden ob du wirklich da weg willst oder nicht. Ich denke eine konfrontation ist unausweichlich , da musst du einfach durch, alles andere würde alles in die Länge ziehen und du wirst den Betrieb entweder nie verlassen weil du Angst hast das Sie dir irgendwie ans Bein pinkeln oder was auch immer oder du wechselst viel zu Spät und verlierst damit wertvolle Zeit für deine Ausbildung. Ich kenne diese ganzen Gefühle wenn man plötzlich mirnichts dirnichts aus dem Busch kommt mit der IHK usw. hab das alles hintermir mit 2 Betrieben. Man macht sich Gedanken, was denken die anderen, die werden mich sicher alle anschauen usw... Dafür gibts keinen besseren Rat wie durchziehen und Zähne zusammen beißen. Ich bin damals so vorgegangen Ich hab das Gespräch gesucht -> mehrmals ohne Erfolg IHK angerufen - Beraten lassen -> Schlichtungsgespräch zwischen mir und meinem Ausbildungsbetrieb Danach war erst mal wieder Ruhe und es wurde sich an die Abmachungen aus dem Gespräch gehalten, nach 2 Wochen allerdings fing wieder alles von vorne an. Hab dann mit meiner Chefin gesprochen das ich mir was neues suchen werde, da es so nicht weiter funktionieren kann , da ich meine Ausbildung in gefahr sehe. Hab mir dann anschliessend einen neuen Betrieb gesucht und einen neuen Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Wichtig ist , du darfst auf keinen Fall eine Kündigung deienrseits aussprechen oder eben schriftlich, weil damit würdest du verkünden das du deinem Berufswunsch nicht mehr nachgehen willst und du müsstest bei der neuen Firma wieder die Ausbildung von vorne beginnen. Du musst an dieser Stelle mit deinem aktuellen Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen ( Meine Chefin hatte sich damals Gott sei Dank ohne Zickerein darauf eingelassen ), erst dann hast du die Möglichkeit deine aktuelle Ausbildung an einer anderen Stelle ohne Verlust weiter zu führen. Noch fix zum Thema Ausbildungsnachweise: Mein IHK Mann hat mir damals gesagt das ich nur die Berichte des aktuellen Ausbildungsvertrages bei der Prüfung vorlegen muss, der Rest ist uninteressant. Das war sein Insider-Tipp dazu. Obs wirklich stimmt werde ich dann dieses Jahr im November herausfinden :-) Lieben Gruß Marco

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