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wutzteang15

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  1. Falls du keine neue Stelle gefunden hast und mit EG 5 eingestuft wirst/wurdest, besorgt dir unbedingt die Stellenbeschreibung von der EG11 Stelle.... dann reichst du sofort einen schriftlichen Antrag zur Überprüfung deiner aktuellen Stelle ein! Dann müsstest du dich halt rechtlich "hoch Stufen lassen"... Falls Sie nun sagen, ne das ist keine E11 mehr, gibt es auch die Möglichkeit deine Stellenbeschreibung extern Bewerten zulassen von einer Fachfirma (Kosten ca. 90€) - am besten mal mit dem PR sprechen.
  2. Das wird leider eine 8, maximal eine 9. Die Kreativität deiner "Aufgaben" entscheidet darüber - wie viel du bekommst. Beispiel: Arbeitsplatzsystem eine einrichten... Dort hast du eine Lösung - einen Weg, ein Ziel vorgeben, sehr wenig Spielraum = 35% Projektarbeit - neues Rechenzentrum entwickeln, planen, analysieren, Ist/ Soll Vergleich Dort hast du keinen Weg vorgeben / Kein Ziel, Keiner sagt dir wie groß der werden soll, welche Serverschränke du haben willst, etc. Wenn die Projekt Arbeit oder halt ein Teil, "bei dem man keinen Lösungsweg hat",40 bis 50% liegt, dann ist das aufjedenfall eine 10'ner Stelle... Gruß und Viel Glück PS: Wenn die Stellenbeschreibung zur Bewertung an ein externes Unternehmen geschickt wird, versuche noch so oft wie möglich " Fehleranalyse und Behebung" unterzubringen ;-)
  3. Als "Projektbetreuer" konnte ich nicht sofort erkennen, dass du diese wirklich entwickelt, implementiert, .... und sowas hast. Naja dann würde ich direkt eine Stellenüberprüfung beantragen! Die 30% First Level rausnehmen, 10% draus machen - und alle Tätigkeiten(Projekte) wie Virtualisierung und co --> in eine Art "Projekttätigkeitspunkt" zusammen fassen. Du musst das so Formulieren, dass ständig neue Projekte kommen und du halt immer alles Selbst entscheidest und co.... Diesen Tätigkeitspunkt würde ich so hoch wie möglich ansetzen 70% oder 65% - Dann hast du die E10 sicher. Des Weiteren kannst du noch eine externe Überprüfung mit deinem Personalrat heraus handeln. In so einem Fachunternehmen beschäftigen die sich "Tag täglich" mit Stellenbeschreibungen - somit geben die eine professionelle Bewertung ab. Dort wurde meine sogar mit E11 bewertet - kostenpunkt für so eine Analyse/Überprüfung liegt ca. bei 150€. Gruß
  4. Edit: Ich bin Übrigens als "Fachinformatiker" übernommen worden und mein Berufsbezeichnung / Funktionsbezeichung ist nun EDV-Betreuer
  5. Deine Frage - warum du E8 bist....hast du dir eben selbst beanwortet... Projekt"betreuer" das ist ganz klar E8 und nicht E10 Des Weiteren steht in deiner Stellenbescheibung 30% First Level = EG 8 maximal..... Außerdem gibt es bei der Virtualiserung, Softwareverteilung ... voragaben, Richtlinien, Anleitungen.... Gegenbeispiel.... Neuerschließung eines Standortes - auf deine "Firma" zugeschnitten.... Du Entscheidest - Welche Infrakstruktur, CAT 6, CAT7 .... Welche TK-Anlage, Welche Interanbindung (VDSL, .....), Welchen Anbieter..... Laut BAT - Sollen alle Techniker (siehe Link) mindestens EG 8 bekommen.... Hier ... http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/Uebergangsrecht_Angestellte/anlage_1a_bat_teil%20II.pdf?__blob=publicationFile Daran hält sich aber niemand..... Es gibt eine sogenannte Funktionsbezeichung für deine Stelle / Beruf.... laut deiner Aussage wärst du "Sachbearbeiter"
  6. Bei der Beschreibung ist dass kein Wunder, dass du nur EG 6 bekommst.... du musst einen "Teil im 2-nd Level Support" durchführen, der über 40 / 45 % ist für EG 8 Für 9 oder 10 musst du mindestens 50 / 55 % Arbeit mit freien gestaltungsspielraum haben... Zum Beispiel, Strategische Entwicklung anderer Stantorte, neuer Standort, Einführung von neuen Projekten, Systemen.... - sozusagen Tätigkeiten die du auf der "grünen Wiese" anfängst... Wo du alles selbst entscheidest, Anbieter auswahl, Entscheidungsgespräche und co.... @ On Top..... --> Implementierung und Fehleranalyse - Unbedingt verwenden = EG 10/11 wertig, solche Tätigkeiten. Am besten noch mal mit deinen Chef schnackeln.... 2,3 Monate warten und eine neue Beschreibung anfertigen - Wenn du den Antrag stellst, fordere gleich ein Arbeitszeugnis an - um "Druck" auszuüben, falls du wirklich "so gut" bist. PS: Bei mir hats auch 2 Jahre gedauert von EG6 in EG10.... konitunität macht sich irgendwann bezahlt.... Gruß
  7. Wie auch immer - intressiert mich nicht wie du das siehst/denkst. Bei uns werden sogar alle Azubi's , sowie FSJ'ler direkt in Stufe 2 eingruppiert, so wie es im ...§ steht. Ich habe nun heute endlich meine TG10 // Stufe 3 bekommen, hatte denen eine Frist gesetzt, dass ich sonst in die PW wechsel und siehe da.... Also schließe ich hiermit den Thread, Vielen Dank nochmal für die Tipps.
  8. TVÖD $16 Stufeneinordnung: (2) ...... (2) Ergänzung: 1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit. 2. Ein Beurfspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikannten vom 13. September 2005 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung. Noch fragen ;-) ?
  9. Naja im ÖD zählt die Ausbildung auch als Berufserfahrung..kann dir auch den § dazu raussuchen wenn du magst. Außerdem ging es bei der "Erfahrung" ja nur um den Punkt meine Tätigkeiten zu berwerten, nicht um die "reine Berufserfahrung" Habe die dritte Klasse übersprungen und mit 15 die ausbildung begonnen, diese dann verkürzt und ich werde jetzt bald 22. 15 bis 21 / 22 = 6 bis 7 Jahre für mich ;-)
  10. Naja ganz normal mit 17 ;-) .... ich habe aber nebenbei noch als Admin bei einem Dienstleistungsunternehmen bei uns in der Stadt gearbeitet ... zwar nur 60 Stunden / Monat + 160 Stunden Ausbildung.... ich denke schon dass man dass zusammen als "Berufserfahrung" bezeichnen kann.
  11. Also mit 6, fast 7 Jahren Beurfserfahrung mag ich das sehr gut zu beurteilen... und nein die Zertifikate bekommt man nicht nur auf schönem Papier.... schon mal einen CCNA, ITIL oder MCITP:Enterprise Admin gemacht - dafür muss man schon lernen bzw einiges können.... ;-) Fakt ist, dass ich von der PW schon 3 Jobangebote bekommen habe, mit DW und 3500 Brutto.... Aber dafür heißt es... Wochenenddienst, Freitags bis 17 Uhr +++ ...und so weiter
  12. Hey Leute, noch nichts neues bei mir... Projekt durchgeführt und übererfolgreich abgeschlossen. Projekt bleibt auch weiter unter meinen Fitchen... Ja von der Personalabteilung gibt es immer noch nichts neues...frage mich echt ob ich vielleicht nicht doch in der PW wechseln sollte. @ Stefan... ich kann ganz sicher sagen, dass ich mit meinen 20 Jahren schon mehr Zertifiziert bin, als du es je sein wirst, dem entsprechend erledige ich auch hochwertige und schwierige aufgaben - die immer mit Stress verbunden sind.
  13. Nein ihr versteht das nicht..... Nach dem Studiengang bin ich Beamter ..... Die Frage ist , kann ich in Niedersachsen einen Beamtenberuf antreten denn es eigentlich garnicht gibt Bzw eine "Ausbildung" dazu in einem anderen Bundesland antreten - und dann in Niedersachsen als diesen Beruf arbeiten.
  14. Moin Leute, also den "VERWALTUNGSINFORMATIKER" gibt es schon in folgenden Bundesländern: Bayern Berlin Rheinlandpfalz Sachsen Baden-Württemberg Verwaltungsinformatik weiß jemand Ob man aus Niedersachsen in diesen Bundesländern studieren kann?
  15. JA Leute ist okay... Frage: Weiß einer von euch nun, ob ein Studium finanziert wird im ÖD oder nicht ? Weiß einer von euch, ob es den Verwaltungsinformatiker auch in Niedersachsen gibt `?
  16. Wenn sich der AN anders weitig "belastet" dies gilt --> Sobald er mit dieser Tätigkeit + Arbeit Über 60 Stunden in der Woche kommt, muss er sich dies von seinem AG genehmigen lassen. Also Z.B 39 Stunden pro Woche Arbeit + 21 Stunden lernen pro Woche (also Studium) oder neben Job oder ja sogar Fußball. Hey Jörg, danke für die Info mit dem Verwaltungsinformatiker ! A10 klingt schonmal nicht schlecht für den Anfang, habe jetzt zwar schon EG10 aber ich denke mal so eine "Ausbildung" kann man definitiv als Sprungbrett nutzen. Die Frage ist nur, wo finde ich dies herraus, ob es auch diese Ausbildung in Niedersachsen gibt.
  17. Im ÖD muss man sich alles genehmigen lassen, sogar ein nebenberufliches Studium (Abends z. Bzw. in so einem Fall aufjedenfall dem Ag informieren / in Kenntniss setzten - Das weiß ich 100%. Das ist ja meine Frage ob ich ein IT-Studium bezahlt bekommen würde. ((Kostenpunkt 200€ pro Monat ca.)) NEIN - Die bekommen nicht nur 60% ihres Gehaltes während des Lehrgangs - nach der Beendigung sogar meistens bzw. fast immer mehr.
  18. Moin, mal eine Allgemeine Frage zum Thema Studium im ÖD: Ich weiß, dass man nebenberuflich studieren kann, wenn es der AG zulässt. Meine Frage ist: Kann ich auch ein IT-Studium im ÖD machen, was mir mein AG bezahlt? Immerhin gibt es immer wieder Leute die ""Verwaltungsfachangestellte"".... gelernt haben und dann auch den "Angestellten Lehrgang 2" machen dürfen. Sogar 2 Tage Lehrgang - 3 Tage arbeiten pro Woche. :cool: Ich fände es nur gerecht, wenn dies ginge. Danke schonmal im Vorraus für die Antworten.
  19. Moin Leute, absofort soll ich nun mich um zwei weitere Bereiche kümmern. Die Absulot keine TG 8 mehr ist, eher 11 und mehr. Zum einen soll ich als neues Projekt, eine Schnittstelle zwischen 3 Fachverfahren entwicklen bzw. integrieren. Zum anderen werde als IT-Mitarbeiter kommplett die Verantwortung für den Bereich GIS übernehmen. (Neues Verfahren auswählen, usw....) Die Frage ist: soll ich das mit TG8 machen oder sagen, dass das keine TG8 Tätigkeiten sind und ich diese nicht ausführe.
  20. Lass dir erstmal deine Arbeitsplatzbeschreibung aushändigen. Dann schaust du dir erstmal an, was deine Tätigkeiten sind. Wichtig: Punkt 4.4b ist entscheident über deine Entgeldgruppe !! Was steht denn da bei dir ? Welche Qulifikationen hast du denn? .... Denn druckst nen A4 Blatt aus und schreibst """"" hier mit beantrage eine Überprüfung bzw. eine neu Bewertung meiner derzeitigen Stelle. Die mir seit dem 99.99.9999 übertragenen Tätigkeiten erfüllen meines Erachtens nicht die Voraussetzungen für meine derzeitige Stellenbewertung (TVÖD 8). Ich stelle den Antrag einer Höhergruppierung meiner Stelle."""""
  21. Ich habe meine Überprüfung im Oktober 2011 angefodert und habe direkt 2 Tage danach meine neue Arbeitsplatzbeschreibung nachgereicht. Somit hatte die Personalabteilung alles. Jetzt erst am 20 April habe ich die offizielle bekanntgabe meiner "neuaufgewerteten" Stelle (TG8).... Vorallem wenn ich überlege, dass hier bei uns Leute TG 9 + 10 bekommen, die jeden Tag frühstücken // einfach nur "Akten abheften oder einscannen" // Noch nichtmal in der Lage sind einen Outlook Termin zu kreieren.....
  22. Moin, Danke Leute für eure Tipps ! Ich habe genau so argumentiert mit den Stufen und habe der Personalabteilung die Texte gezeigt. Keine Reaktion..... Auf meine Nachfrage wird auch einfach nur ausgewichen.... Also muss ich wohl doch zur harten Methedo greifen! Edit: Achsoo - Meine Personalabteilung sagt, dass diese "Texte" nicht auf micht zutreffen und das eher nicht Richtlinien sind.
  23. Moin, Ich habe bei meinem AG (Stadt ...... in Niedersachsen) erfolgreich eine Ausbilung als FiSi abgeschlossen und wurde danach unbefristet (Juli 2011) mit TG 6 übernommen. Ich habe im Oktober zusammen mit meinem Teamleiter eine neue Stellenbeschreibung angefertig. Fast identisch mit meinem Kollegen (Alle 10 ). Wir haben auf alles geachtet und nur kleinigkeiten verändert. Der % - Satz der höher wertigen Tätigkeit liegt bei mir wie bei allen anderen über 45%. Meine Stelle wurde aber nur mit TG 8 bewertet :-/ , inoffizielle Begründet ist --> weil ich erst 20 Jahre alt bin und mich damit erstmal zufrieden gebe sollte. Mein Personalrat sieht das genau so :-/ ...... Habt ihr eine Idee was ich machen kann/könnte? Danke.... !
  24. EG 5 und 6 sind keine 2500€ Brutto...... Ja dann rechne mal mit 2000 Euro.... es sei denn "du bist nen richtig guter" und dein Chef weiß bescheid.
  25. Hat du irgendwelche Qualifikationen ? in welchem Bundesland arbeitest du ? Wie schließt du ca. deine Ausbildung ab ? Würde dir jetzt sagen 2000€ bis 2500€ ....Exchange und Terminal ist eher nicht so eine "hohe" Tätighkeit, eher standart... rechne mal mit 2000€ Einstiegsgehalt und nach 1-2 Jahren dann 2500€. Schätze ich jetzt so ohne die restlichen angaben von dir zu berücksichtigen.

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