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odelodelodel

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  1. Wenn du Fragen hast, den BI HWK mach ich derzeit (Anfang April komplett fertig), der WI ist geplant, wahrscheinlich als Blended Learning Variante (ein Teil ist Präsenzzeit, ein Teil Fernlehrgang). Kommt halt drauf an, wo du nach deiner Weiterbildung am liebsten hin willst. Für den Öffentlichen Dienst bspw. ist dies eine "bequeme" und schnelle Variante (4 Monate Vollzeit BI) auf eine gute Position zu kommen oder sich eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung schnell und leicht zu "ermogeln". In der freien Marktwirtschaft ist der BI natürlich nicht annähernd so angesehen wie bspw. ein echter staatl. gepr. Techniker/Informatiker. Auch bei einigen anderen Tarifverträgen sind Weiterbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz mit berücksichtigt. Dazu hast du kein Deutsch/Mathe/Religion etc. Ansonsten hast du beim BI, sofern du kein Meisterbafög in Anspruch nimmst, keine Erscheinungspflicht (ansonsten 90% Präsenz). Wobei ich dir dazu per PN noch etwas sagen kann. Es ist auch möglich, lediglich die Prüfungen abzulegen (3 Teile a 200 Euro und danach nochmal 200 Euro für das BI-Zertifikat = 800 Euro), dazu kriegst du auf Nachfrage auch Beispielprüfungen zur Vorbereitung.
  2. Und eine berufliche Höhergruppierung nach dem Berufsbildungsgesetz wie staatl. gepr. Informatiker, Betriebsinformatiker (HWK), Wirtschaftsinformatiker (HWK), einer der IT-Professionals (IHK)? Dank Meisterbafög musst du nur 44,5 % der Kosten tragen, den Rest zahlt der Staat und du kannst einkommensunabhängig einen zinsfreien Kredit bekommen. Geht Vollzeit oder Teilzeit.
  3. Berufserfahrung muss vom AG als einschlägig anerkannt werden. Und die Auslegung liegt leider beim AG. Dann ist Stufe 3 auch möglich. Gibt aber noch Sonderklauseln zur Stufenvorweggewährung bei überdurchschnittlicher Leistung, sowie Möglichkeiten eine Neueingruppierung beim wechseln der Tätigkeitsmerkmale zu beantragen. Was ja oft tatsächlich der Fall ist, dass man Aufgaben mit mehr Verantwortung bzw. notwendiger Eigeninitiative nach einiger Zeit bekommt, bzw. Aufgaben von "auspensionierten" Stellen übernehmen muss. Es gibt beim TVöD auch eine Zulage von bis zu 1000 Euro für max 5 Jahre zur Personaldeckung.
  4. Letzter Abschluss: Fachinformatiker Sys 2004 Tarfifvertrag: TVL Bundesland: Bayern Entgeldgruppe: E9 Stufe: 4 Berufserfahrung: 8 Jahre Jobbeschreibung: - hauptsächlich Programmierung an einer eigenen Anwedung (Wartung eines komplexen Gesamtsystems) - etwas Software Engineering eigene Anwendung (Wartung eines komplexen Gesamtsystems) => gibt oft nur Wischiwaschi-Vorgaben (mach einmal...) - Programmierung teils nach problemorientierten, teils nach lösungsorientierten Vorgaben in NATURAL und ADABAS in einem Gesamstsystem - Schnittstellenprogrammierung - Neudokumentierung und Nachdokumentierung von Vorgaben Wer übrigens höherkommen will, sollte sich evtl. mal meinen Thread anschauen: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/150849-tipps-fuer-interessenten-angestellte-offentlicher-dienst.html Stichwort: Tarifautomatik, unter E8 Eingruppierung in der EDV ist Tarifbruch
  5. Öffentlicher-Dienst.Info - TVöD - Tarifverhandlungen 2012 Infos zur neuen Tarifrunde 2012 für die Beschäftigten im öD, welche unter den TVöD fallen. Besonders hervorzuheben ist die Bemerkung vom Thomäs Böhle, im öD wären die Gehälter in den letzten Jahren stärker gestiegen als in der freien Marktwirtschaft. ^^ Ich drück den TVöDlern mal die Daumen (ich falle selbst nicht in TVöD).
  6. Gibt es vereinzelt bereits länger, z.B. hier: IHK Zentrum für Weiterbildung - Betriebswirt Fachwirt IT Seminare Heilbronn
  7. Die Tätigkeitsmerkmale für die Beschäftigten in der Informationstechnik (bisher Teil II Abschnitt B der Anlage 1a zum BAT, neu Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung) sollen bis zum 31. März 2012 grundlegend überarbeitet (s. oben Nr. 1) und dann rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden. Bis dahin verbleibt es bei der Anwendung der bisherigen Tätigkeitsmerkmale über § 17 TVÜ-Länder (vergl. § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 7 Satz 2 TVÜ-Länder). Quelle: http://homepage.rub.de/Michael.Jost/EO-Erlaeuterungen_zu_der_Entgeltordnung_zum_TV-L_20111230.pdf Sorry für die Doppelposts, schad, dass man nur eine begrenzte Zeit hier die Posts abändern kann. Aber diese ganzen Grundlagen sind sicherlich für den Ein- oder Anderen nützlich, da einfach zu viele von den Personalern was Eingruppierungen angeht ********t werden.
  8. Und wieder Neuigkeiten: https://docs.google.com/viewer?url=http%3A%2F%2Fwww.tdl-online.de%2Ffileadmin%2Fdownloads%2Frechte_Navigation%2FA._TV-L__2011_%2F01_Tarifvertrag%2F%25C3%2584nderungstarifvertrag_Nr._4_zum_TV-L.pdf In Punkt 11 werden wir EDV-Fuzzys behandelt, derzeit leider noch leer. Aber genau an dieser Stelle wird man die neuen Eingruppierungsrichtlinien finden. Tarifvertrag | TV-L | Tarifgemeinschaft der Länder ( TdL ) Näheres dort
  9. 6 Monate rückwirkend bei einer Höhergruppierung und "unbegrenzt" rückwirkend bei einer Eingruppierungsklage. Allerdings ist letzeres ziemlich eklig, da musst genau in Prozente aufschlüsseln und ggfs. nachweisen, welche Tätigkeiten du verrichtet hast und noch verrichtest. Ohne Chef auf der Seite ist sowas immer eklig. Aber wenn man eine sichere Stelle hat, kann man dies in Anspruch nehmen, weil es ja bei EG5 zu EG8-11 doch ne ganze Latte an Moos ausmacht. Bei einer Arbeitsplatzbeschreibung einfach an die Wortlaute aus des hier verlinkten ZIK-Vorschlag sowie der alten (hier ebenfalls verlinkten) BAT-Eingruppierungsregelung halten, wenn dies dir bestätigt wird als dein Aufgabenspektrum, sieht es gut aus => Tarifautomatik Aber da du befristet angestellt bist, musst vorsichtig "pokern". Ich an deiner Stelle würd dies erst nach einer unbefristeten Anstellung anstreben.
  10. Spätestens mit einer Eingruppierungsklage hättest du dein E8 Minimum. Wie gesagt, noch gilt die Regelung aus dem BAT. Und die neue Regelung wird vielleicht aufgrund der aktuellen (statistisch geschönten) guten Arbeitsmarktlage (Bundeswehr klagt ja auch an IT-Fachkräftemangel) wohl eher noch einen Ticken besser ausfallen. Besteht ne Möglichkeit der Übernahme nach deiner Befristung?
  11. http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/tvl/vergo/teil2b/t2b.htm hier nochmals die derzeitig gültige Grundlage in querverlinkter Form. Achtung! Ab Ende März gibt es eine neue Eingruppierungsrichtlinie. Wenn irgendso ein Personaltroll mit "keine Kohle aus dem Haushaltstopf": Tarifautomatik! Tarifautomatik
  12. Hallo wutzteang15, richte dich im Wortlaut nach der noch gültigen BAT-Regelung für die Eingruppierung von EDV-Fuzzys + Vorschlag der ZIK für die neue mehrdimensionale Eingruppierung bei TVL (TVöD wird sicherlich ähnlich kommen). Siehe auch: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/150849-tipps-fuer-interessenten-angestellte-offentlicher-dienst.html
  13. Achtung! Ab dieses Jahr darf man 450 statt 400 minijobbeln. Geringfügige Beschäftigung: Das soll sich 2012 bei Minijobs ändern - biallo.de
  14. Hallo Pergon, das Dokument der ZIK ist lediglich ein Vorschlag, der gar nicht mal so abwegig ist (siehe unten). Die EG6-EG8 = Grundstufe. In Verbindung mit Tätigkeit (Handlungsspielraum, Führung, Komplexität) etc. ergibt sich dann mindestens EG8, oder kennst du einen Fachinformatiker im öD der reine Datentippse ist? Wie gesagt, Ende März 2012 muss für TVL rückwirkend zum 1.1.2012 eine Einigung stattfinden zwecks Eingruppierung der ITler erfolgen. Bis dahin gilt das alte Dokument aus dem Bundesanzeiger von 1981 (Eingruppierung DV-Systemtechnik, Anwendungsprogrammierung, Organisation nach BAT), das ist offiziell und das ist die Grundlage. Ich hoffe mit der neuen Einigung im TVL springt noch das Ein oder Andere für uns Binärknechte heraus. Mach dir doch eine eigene Arbeitsplatzbeschreibung und nimm von den Wortlauten her die noch gültige BAT-Regelung her sowie den Vorschlag der ZIK. Und dann schau einmal, was dein Arbeitgeber dir als Arbeitsplatzbeschreibung zugesteht. Notfalls Eingruppierungsklage.
  15. Ganz oben: Link: Eingruppierung DV-Systemtechnik, Anwendungsprogrammierung, Organisation nach BAT Die am niedrigsten bewertete Tätigkeit ist dort nach 5c wenn du dir mal alles durchliest, ist nach Überleitungstabelle E8 Informationsseiten für den Öffentlichen Dienst
  16. Hallo wutzteang15, vorbildlich deine Weiterbildungen, weiter so! Deine Eingruppierung ist absolut unzulässig, für EDVler gilt noch die Regelung aus dem BAT, wo die niedrigste Eingruppierung nach Tabellenumleitung BAT zu TVL E8 ist. Ab Ende März wird übrigens noch eine neue Richtlinie für TVL erstellt, was die Eingruppierung von EDVlern angeht, dabei könnt das Ganze auch noch ein wenig nach oben rutschen. Ich pn dir mal ein wenig dazu.
  17. Gibt einen Thread dazu, welche Vorteile der öD bietet. Es ist nicht nur "chillen", wenn überhaupt. Meiner Meinung nach einer der größten Vorteile, wenn man bspw. verbeamtet ist: Wirst du einen Tag nach der Verbeamtung auf Lebenszeit arbeitsunfähig, kriegst du im g.D. ~ 1.600 Flocken monatlich auf die Hand. Jeder Monat mehr wird noch mit angerechnet. Und jetzt schließ mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei dem Versichererverbrecherhaufen (sorry, aber u.a. was das angeht, sind die wirklich eklig) ab und versuch das Gleiche herauszubekommen. Aber die Einstiegsgehälter sind wirklich sehr, sehr dürftig, da hast du Recht. Bedenke aber auch immer die Relation zur Arbeitszeit und anderen Sozialleistungen. Weil für 400 Euro mehr würd ich z.B. keine 10 Stunden länger die Woche rödeln.
  18. Schnelle HZB? Betriebsinformatiker HWK wär noch eine Lösung, Hochschulzugangsberechtigung (10 von 16 Bundesländer derzeit) in 4 Monaten Vollzeit und vom Stoff her sehr leicht. Dazu kannst dir je nach Uni evtl. sogar einen Teil anrechnen lassen (Hamburger FH macht das bspw.), sparst dir also noch mehr Zeit. Betriebsinformatiker Kriegst auch 55,5 % vom Staat dazugeschustert. Aber bei Mathe wirds wahrscheinlich dann knackig werden.
  19. Normal ist es die Berufserfahrung im öD, zumindest bei EDVler. Normal kann man aber zwischen Stufe 1 und 2 verhandeln. Lehrer haben aber extra Tarifbestimmungen: Öffentlicher-Dienst.Info - TV-L Lehrer Kenn mich da aber nicht aus. Alternativ kann man immer eine Eingruppierungsklage machen, allerdings kann aufgrund vom Haushalt dann auch eine höher bewertete Stelle zurückgehalten werden. @Connor1980: Danke für den Link. Bei deiner Höhergruppierung auch immer Arbeitsbeispiele mit im Hinterkopf haben, um bspw. eine hohe Eigeninitative / hohen Gestaltungsspielraum etc. begründen zu können (am Besten gleich mehr Beispiele).
  20. Hallo Leute, es wird öfter mal gefragt, wie Fachinformatiker als Angestellte im öffentlichen Dienst eingruppiert werden. Da es verdammt viele schwarze Schafe gibt, die einen aus Neid oder Geiz gerne auf TVL/TVöD EG5-EG8 oder noch niedriger sehen, möchte ich hier mal ein paar Tipps (welche aber auch von schwarzerEngel schon in ähnlicher Form mehrmals kamen) geben. Denn niedrige Entgeltgruppen schrecken vielleicht den Ein oder Anderen ab (auch wenn der öD neben seinen Nachteilen auch zahlreiche Vorteile bietet, wenn man etwas tiefer bohrt). Ich selbst stamme aus dem öD, hatte FiSE Ausbildung und bin mit unter 20 Jahren direkt nach der Berufsausbildung aus der freien MW relativ gut bereits eingestiegen (BAT5b/4b Bewährung nach nur 4 Jahren => Überleitung auf EG9) in der Netzwerktechnik (jedoch auch mit Seminare abhalten, Anwenderbetreuung, Programmierung) und bin nun dabei, mich schlau zu machen für eine Höhergruppierung (Wechsel in anderes Sachgebiet: Programmierung + berufliche Höherqualifizierung nach BBiG etc.). Ich möchte meine Erfahrungen mit euch teilen und hoffe, so dem Ein oder Anderen auch helfen zu können. Ich gehe jetzt einmal von TVL aus, TVöD ist jedoch ziemlich ähnlich. Vorweg: - Vor TVL/TVöD-Zeiten gab es den BAT. Und aus diesem BAT sind noch einige Regelungen gültig. - Es ist MÖGLICH (wenn auch seltenst), als Fachi mit 2760 Brutto (E11/1 TVL) einzusteigen und gemütlich alleine durch reinen zeitlichen Stufenaufstieg mit 4097 Brutto (E11/5 TVL) in die Endstufe zu gehen (7-10 Jahre Dauer), hierzu unten mehr. Aber es gibt auch schwarze Schafe, die EG5 geben und man somit auf 1936 Brutto und 2485 Brutto Endstufe (dazu 3-4 Jahre mehr durch 1 Stufe mehr) kommt Wichtiger Grundsatz: Seit TVL/TVöD ist eigentlich Bezahlung nach Tätigkeit angedacht, u.a. da es vorher zig definierte, starre und unübersichtliche Fallgruppen (teils auch total veraltet, siehe Eingruppierung EDV BAT aus dem Jahre 1981) im BAT gab. Aussicht: Im TVL wird es ab Ende März zu einer Tarifeinigung für die Eingruppierung von IT-Fuzzys kommen (theoretisch), die dann ab 1.1.2012 rückwirkend gilt. Angeblich mit dem Ziel, auch die Wertigkeiten noch etwas zu erhöhen. Aber erst einmal abwarten. TVöD wird sicherlich dann sich daran anlehnen. Grundlagen: - Tarifvertrag öffentlicher Dienst für Länder: TVL - Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Entgelttabelle TVL West = soviel gibts je nach Entgeltgruppe und Stufe , weitere Tabellen findet ihr ebenfalls bei oeffentlicherdienst.info Nun zur eigentlichen Problematik: Viele Personaler gehen bei der Eingruppierung her, und richten sich nach einer Grundlage vom TVL: E1-4 = ungelernter Arbeiter E5-E8 = abgeschlossene Berufsausbildung E9-E12 = Bachelor oder FH Dipl. Dies trifft aber NICHT auf die EDVler zu. Es gab damals im BAT eine extra Richtlinie für EDVler und diese gilt bis heute, da es noch keine Ablöse hierfür gibt (siehe oben: ab Ende März Neuregelung EDV-Fuzzys). Link: Eingruppierung DV-Systemtechnik, Anwendungsprogrammierung, Organisation nach BAT Dort kann man klar erkennen, dass für jeden EDVler mind. die Vergütungsgruppe BATVc zutrifft (=E8). Nun gibt es aber noch die Klausel mit dem Studium Zitat folgt Hier kann man sich an der Gleichwertigkeit aufhängen. Hierfür kommt unten noch ein Tipp für die Stellenbeschreibung, welche sich an einen Vorschlag der ZIK richtet. => Siehe auch Grundsatz tätigkeitsbezogener Bewertung. Vorschlag für mehrdimensionale Eingruppierung der ZIK Link: ZIK-Vorschlag Eingruppierung ITler Hiernach kann ich euch raten, euere Stellenbeschreibung anzulehnen. Dazu auch die Richtlinien aus der alten BAT-Regelung beachten. Grundsätzlich: - Je mehr Handlungsspielraum, desto besser - Je mehr Eigeninitiative als Vorraussetzung, desto besser - Je mehr Verantwortung, desto besser - Je mehr Führungstätigkeiten, desto besser Für Komplexität bspw. bei Programmierern gibt es im BAT auch genaue Definitionen. z.B. Anzahl veknüpfter Datenbestände, viele logische Abhängigkeiten etc.. Wer übrigens sich mal genauer die ganzen Sonderregelungen aus dem BAT ansieht, wird erkennen, dass es auch dort Tätigkeiten gibt, welche ohne Studium bis umgerechnet E10 gehen würden (Laborassistenten). Also lasst euch nicht verunsichern mit den oftmals geforderten Hochschulzwang. Übrigens gibt es auch eine Sammlung Gerichtsurteile, auf die ich gestoßen bin zwecks Höhergrupppierungen von Leuten, welche nicht eine erforderliche Bildungsgrundlage hatten: Link: Gerichtsurteile Höhergruppierungen Sieht im ersten Moment negativ aus, derzeit ist dort jedoch kein EDV-Fall. Zwecks "Gleichwertigkeit" probiere ich es derzeit auf dem Gebiet einer beruflichen Höherqualifizierung, welche mein Wissensspektrum erweitert und vertieft, was ich auch als Argumentationsgrundlage hernehmen werde. Oftmals wird sich einfach daran festgehangen, dass jemand vielleicht in seinem Gebiet in der EDV einem von der Hochschule ebenbürtig ist, dieser jedoch bspw. keine Grundlagen der Informatik/Mathematik etc. hatte. Starr gesehen jedoch ist die Fachinformatikerausbildung zwar eine Ausbildung mit Fachspezifizierung (Sys oder Anwe), allerdings wird doch auch über den Tellerrand hinaus gelehrt, zumindest war es bei meiner Ausbildung so. Auch ein Anwendungsentwickler musste Netzwerke planen können, was er als Programmierer später vielleicht nie wieder braucht. Ob dies akzeptiert wird, werde ich euch berichten. Dann wird auch oft argumentiert mit der fehlenden Kentniss vom "wissenschaftlichen Arbeiten". Auch wenn man es in der Praxis für seine Tätigkeit nicht brauchen würde. Sollte dies bei mir zur Diskussion stehen, werde ich mit einem anschließenden Zertifikatsstudium ("Ministudium" zum reinschnuppern) gegenkontern. Auch darüber werde ich berichten. Wird fortgesetzt

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