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lpd

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Beiträge von lpd

  1. was sagt man denen da, ich fange am 1.7 wieder an oder was macht man?

    Das ist kein Drama.

    Zum Arbeitsamt gehen, arbeitslos melden, mit dem Antrag auf ALG wirst du zum Arbeitsvermittler geschickt, dem sagst du das (Er fragt dich ohnehin, ob du etwas in Aussicht hast), Nachweis (Vertrag) mitnehmen, ihm zeigen, fertig.

  2. Jetzt die Frage: könnte man in so einem Fall die Prüfung, oder Teile der Prüfung ein halbes Jahr später nochmal wiederholen, auch wenn man bei keinem Betrieb mehr beschäftigt ist?

    Ja. Solltest du die Prüfung nicht bestehen, endet dein Ausbildungsverhältnis an den Tag, der im Ausbildungsvertrag angegeben ist (bei dir vermutlich der 31.7.2004). Du hast die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis noch einmal um bis zu 6 Monate zu verlängern, musst das aber nicht. Du kannst also den / die Prüfungsteil(e), den / die du nicht bestanden hast, auch ohne Ausbildungsverhältnis wiederholen.

  3. Wie sieht es eigentlich mit den Übernahmechancen bei der Telekom/BASF aus? (Wenn ich eine Ausbildung zum Fisi mache, Telekom Neustadt oder Basf Ludwigshafen, weiß da jemand was?)

    Die Telekom hat ein Ausbildungskontingent, das bundesweit gesteckt ist. Mit den Übernahmen verhält es sich ähnlich, übernommen werden nur ein paar 100 Auszubildende bundesweit, und zwar die Ausbildungsgang-Besten. Eine Übernahme ist außerdem zunächst befristet.

  4. Wir haben mal gelernt, dass je weiter die Ausbildung fortgeschritten ist, es umso schwerer ist den Azubi zu entlassen. Quasi einer ausm 1. Lehrjahr leichter zu entlassen ist als einer im 3.

    Ja. Das hat tatsächlich etwas mit dem Zeitpunkt zu tun. Es dürfte selbst bei einem wichtigen Grund schwierig werden, eine Kündigung durchzusetzen, wenn ein Ende des Ausbildungsverhältnisses ohnehin in Kürze absehbar ist, weil hier die Maßnahme unverhältnismäßig hart sein kann.

    @debitux

    J, heisst es. Lt. BBiG kannst du die Prüfung zweimal wiederholen. Außerdem kannst du bei Nichtbestehen der ersten Prüfung dein Ausbildungsverhältnis ohne Zustimmung des Betriebes um ein halbes Jahr verlängern. Solltest du die erste Widerholungsprüfung nicht bestehen, endet zwar dein Ausbildungsverhältnis, du hast aber einen Rechtsanspruch auf eine 2. Wiederholung bei der nächsten Prüfung - auch ohne Ausbildungsverhältnis.

  5. @FrankDebbin

    Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass die neuen IT-Berufe sich in den letzten 2, 3 Jahren zu Trendberufen entwickelt haben. Die Zahl der Bewerber ist stetig gestiegen, was zwangsläufig dazu führt, dass die Anforderungen der Firmen hochgeschraubt werden - schon alleine deshalb, um ein "Ertrinken" in Bewerbungsmappen zu vermeiden. Grundsätzlich ist dein Realschulabschluss kein Hinderungsgrund. Wenn du dich nun bewerben willst, solltest du versuchen, herauszufinden, worin der Sinn & Zweck hoher Anforderungen liegt. Dazu kannst du zum Beispiel die Berufsberatung nutzen. Wenn dir das gelingt, kannst du dich möglicherweise auch bei Firmen bewerben, deren Anforderungen du augenscheinlich nicht erfüllst.

  6. Irgendwo muss doch noch was anderes als Beilage rumliegen.

    Beilagen brauchst du ? Hm... ich kann dir vielleicht was anbieten. Wie wäre es mit einem Vorladungsschreiben der Kreispolizei Steinfurt ? Nein ? Hm... oder mit einem Verfahrensstandschreiben der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ? Auch nicht ? Hm... vielleicht eine Einladung vom Arbeitsamt ? Den Sozialhilfebescheid ? Wie - willst du alles nicht ? :eek:

    Mist. Was soll ich jetzt damit machen ? :D

  7. ich treff mich heute auch mit einem mann aber er ist leider nur ein freund nicht mein freund :( aber mal schauen vielleicht geht da noch was ;):D :D

    Du triffst dich heimlich mit Männern ? :eek:

    Und du nimmst uns nicht mit ? :eek:

    Männer sind böse, grausam, gemein... Männer halt, gell Hawkeye ? ( Ich bin kein Mann, ich bin ein lpd, das ist was völlig anderes.... :rolleyes: )

  8. 3500 - 4000 Azubis jedes Jahr. Hab mal ne Zahl von 250 direkten Übernahmen gehört.

    Auszubildende :

    4000 (bundesweit) zum 1.8.2004

    4000 (bundesweit) zum 1.8.2005

    Ab 2006 wahrscheinlich weniger. Das Kontingent wird jährlich neu verteilt. Es kann also sein, dass an einem Standort in diesem Sommer mehr eingestellt werden, dafür in einem anderen Standort aber Plätze eingespart werden.

    Übernahmen :

    Die Telekom macht ihren Auszubildenden von vorneherein klar, dass sie nicht übernommen werden. Ein kleiner Teil wird dennoch übernommen, aber darüber wird erst gegen Ende der Ausbildung entschieden.

  9. Ich verstehe das Argument jetzt irgendwie nicht. Hätte ich also das Gymnasium abbrechen sollen, weil ich in der 10 schon genau wusste, dass ich nicht studieren möchte, sondern eine Ausbildung machen will?

    Wenn du eine Zusage für eine Ausbildungsstelle bekommen hättest, wäre das nicht verkehrt gewesen, nein. Schulabschlüsse kann man übrigens auch in (zeitintensiven und nervenaufreibenden) Abendkursen nachholen, wenn man das möchte, bzw. das Durchhaltevermögen hat.

  10. das war eher auf den Inhalt bezogen...

    d.h. jeder Thread wird ein wenig Schwachsinniger :D

    Oh, ich bin da recht optimistisch, schließlich hat die Administration in ihrer Weisheit beschlossen, eurer Verblödung entgegen zu wirken, indem sie mindestens 10 Zeichen pro Post verlangt. :rolleyes:

    *knuddel* = 1 Zeichen zu wenig

    Blubb = 5 Zeichen zu wenig

    Narf = 6 Zeichen zu wenig

    Ihr könnt hier gar nicht verblöden, und wenn, dann sehe ich das an den schwindenden Postzahlen, wenn keiner von euch 10 Zeichen auf die Reihe bekommt. :D;)

  11. Arbeitsnachweis-Post Soapthread

    hier haben doch einige nicht mehr alle nadeln an der tanne :D

    Einige hier haben nichtmal ´ne Tanne. Ich zum Beispiel. Weihnachten ist ja bekanntlich vorbei und irgendso eine Rowdie-Gruppe im Traktor mit Kieler Kennzeichen hat die alte Tanne einfach von der Straße aufgehoben und mitgenommen, diese elenden Diebe. :eek:

    Soap im Wandel der Zeit ? Heisst das, ihr postet endlich nicht mehr ? :D

  12. @ lpd

    schon klar, wurde auch so gemacht. :)

    Trotzdem wurds damals leider ned akzeptiert

    Das konnte ich nicht wissen, entschuldige bitte. :)

    Mich würde allerdings interessieren, warum das nicht akzeptiert wurde.

    Bei einem Bekannten ist es zum Beispiel abgelehnt worden, weil er keinen Führerschein besaß. Für das THW war das kein Problem, aber mein Bekannter musste - weil er Ersatzdienst leisten wollte - auch die Bedingung der ständigen Bereitschaft für Einsätze erfüllen. Und die ist nur bei entsprechender Mobilität gewährleistet. Somit musste er erst seinen Führerschein machen (finanziert vom THW), bevor er dort seinen Ersatzdienst leisten konnte.

  13. @FinalFantasy & Manitu

    Die Mitgliedschaft in einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein reicht nicht aus. Wenn hier Ersatzdienst abgeleistet werden soll, muss das vom Träger, bzw. einer bestimmten Instanz genehmigt werden. Solange diese Genehmigung dem KWEA nicht vorliegt, wird der Wehrpflichtige so behandelt, als wolle er seinen Dienst bei der Bundeswehr ableisten. Im Zweifelsfalls sollte man also diese Genehmigung selbst beantragen.

  14. hi,

    muss ich jetzt trotzdem zum bund oder kann die firma einen "unabkömmlichkeitsantrag" aufsetzen ?

    Du kannst dir von der Firma eine Unabkömmlichkeitserklärung ausstellen lassen, kein Problem.

    Was den Kündigungsschutz betrifft : Der gilt, wenn die Firma kein Kleinstbetrieb ist. Das bedeutet, der Vertrag wird ausgesetzt, aber nicht aufgehoben. Du kannst also auf die Einhaltung bestehen und die Restzeit nach dem Wehrdienst abarbeiten oder eine Abfindung erhalten, wenn die Firma dir das anbietet.

    Die Schwierigkeit bei dir besteht aber darin, dass du den Vertrag noch nicht unterzeichnet hast. Du solltest deinen Arbeitgeber unverzüglich über den Einberufungsbescheid informieren. Dann klärt sich dein Problem bestimmt. Im schlimmsten Fall bekommst du keinen Vertrag.

  15. Leider konnte mein Chef ihn nicht rauswerfen, weil er (nach Rücksprache mit der IHK) angeblich so kurz (war ungefähr ein halbes bis ein viertel jahr) vor der Abschlussprüfung nicht rausgeschmissen werden kann.

    Oha, da hat sich dein Chef aber einen Bären aufbinden lassen. Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz für die Zeit vor der Prüfung. Da gilt das BBiG wie zu jedem anderen Zeitpunkt der Lehre auch. :eek:

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