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lpd

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Beiträge von lpd

  1. Ja, ich wollte schon immer mal einen Thread im DailyTalk eröffnen und dabei alle Register der Aufmerksamkeitsgewinnung ziehen. Aber ein "Hilfe" oder "Die IHK ist doof" war mir dann doch zu riskant. Manchmal verschwinden solche Threads nämlich spurlos. :rolleyes:

    Zwei Fragen, die mich des Nachts quälen, und die ich nicht beantworten kann :

    1. Muss ein Fahrradfahrer auf einem Rad- / Fussgängerweg auch dann klingeln, wenn er genügend Platz hat, an einem Fussgänger vorbeizufahren ? Eine Trennung des Weges in zwei Bereiche ist nicht gegeben. Für den Fussgänger besteht nur dann eine Gefahr, wenn er in Schlangenlinien läuft oder extrem schreckhaft ist.

    2. Wenn Marken eingetragen & geschützt sind, darf man sie dann als Nicknamen in einem Forum verwenden ?

    3. Können Namen als Marke eingetragen werden ?

    Verdammt, waren ja drei Fragen. :eek:

  2. hey, sei nicht immer so gemein... *der Kugel auf die Finger hau*

    hab auch ein Halsband... kann ich Dir ja leihen, lpd. .....für den netten Titel... wobei ich nicht weiß, was es mit dem "lecker" auf sich hat :rolleyes: ... dachte immer Flammen wären heiß, nicht essbar und man würde sich dran verbrennen.... :D

    Endlich mal jemand, der für meine Rechte einsteht. Hawkeye & hellslawyer sind da nicht so nett. Im Gegenteil, die machen fleissig mit. :(

    Was das mit dem "lecker" auf sich hat, kann ich dir gerade leider nicht erklären, da meine Freundin in der Nähe ist und ich ihr das dann auch erklären müsste, was mich - wie du sicher einsehen wirst - in einen langwierigen Konflikt stürzen würde. *hust* :rolleyes:

    @Hawkeye

    Ich habe kein Flohalsband, das ist nur so ein Ding mit Peilsender, damit meine Freundin jederzeit meinen Standort bestimmen kann. Und wenn sie nun hingeht und Kugel vorfindet, wird sie denken, ich hätte das Ufer gewechselt. Ach ja, Kügelchen - sie ist furchtbar eifersüchtig. Könnte dir weh tun. :D

    @DerMatze

    Wenn du mir schon huldigst, dann bitte richtig. Noch habe ich dich nicht auf Knien rumrutschen und meine Füsse küssen sehen, also hopp hopp.

    So, und nun muss ich den DailyTalk mit Rechtsfragen füttern, die mir Nachts den Schlaf rauben.

    PS: Falls irgendwer Geburtstag hatte, hat oder haben wird : :hawk

  3. DVD hab ich mir vor kurzem besorgt (9.99,-) und der Soundtrack ist noch auf einer uralten Kasette, die mir ein Kumepl damals kopiert hatte. :)

    5,99 € - noch eingeschweisst. Witzig : Der Film ist nicht komplett in Deutsch vertont, manche Szenen sind dann plötzlich in Englisch, mit Untertiteln. :D

    Zitat :

    Elwood : "Everything alright, Jake ?"

    Reverend : "Do you see the LIGHT ?"

    Jake : "Ich sehe das LICHT !"

    Jake : "Die Band !"

    Elwood : "The Band ?"

    Elwood : "The Band !"

    ...

    Schon witzig, irgendwie. :D

  4. Also da du dich in einer Ausbildung befindest, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder soziale Leistungen (z.B. Wohngeld). Es gibt in Sonderfällen jedoch Außnahmen und zwar wenn du und deine Ausbildung vom Grunde her nicht förderfähig bist. D.h. wenn du eine spezielle Ausbildung machst....

    Die einzige Möglichkeit an Fördergelder zu kommen ist BAB/BaföG. Die Anrechnung des elterlichen Einkommens dürfte dir bekannt sein. Und selbst wenn ein Ablehnungsbescheid kommt unbedingt Einspruch einlegen.

    Die Behörden sind dazu verpflichtet zu selektieren, auch wenn's den Falschen trifft.

    Kannst du das ganze auch belegen ?

    1. Jeder deutsche Staatsangehörige hat einen Anspruch auf Sozialhilfe oder ergänzende Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt), wenn er bedürftig ist, das heisst, seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sichern kann.

    2. Ergänzend zum Einkommen kann ein Auszubildender Berufsausbildungsbeihilfe, Kindergeld und Wohngeld beziehen, wenn er bedürftig ist, bzw. die Voraussetzungen erfüllt. Berufsausbildungsbeihilfe & Kindergeld sind vorrangig zu beantragen.

    3. Hilfe zum Lebensunterhalt kann beantragt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Kindergeld und Wohngeld werden auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet. Ergibt sich dann noch ein Bedarf, so wird die Hilfe auch gewährt, selbst, wenn anderweitig noch Einkünfte erzielt werden können, z.B. durch Unterhaltspflicht durch die Eltern oder andere Verwandte. Die Sozialämter holen sich das Geld, das sie auszahlen, von diesen zurück. Voraussetzung bei Auszubildenden ist die Nichtgewährung anderweitiger Mittel (Berufsausbildungsbeihilfe).

    4. Hilfe zum Lebensunterhalt / vorrübergehende Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn Anträge auf andere Leistungen gestellt, aber noch nicht bewilligt worden sind und dadurch eine vorübergehende Bedüftigkeit entsteht.

  5. @lpd & Sandrin: Irgendwie widersprecht ihr euch da, oder? Das man die Schriftliche auch ohne Betrieb wiederholen kann ist klar, aber die mündliche?

    Sacha

    Nein, wir widersprechen uns nicht. Ich habe nirgends geschrieben, dass man die mündliche Prüfung ohne Betrieb wiederholen kann.

    Du kannst also den / die Prüfungsteil(e), den / die du nicht bestanden hast, auch ohne Ausbildungsverhältnis wiederholen.

  6. und wenn ich da noch keinen arbeitsvertrag habe? was zeige ich dem dann als nachweis?

    wie sieht das eigentlich mit arbeitslosengeld aus?

    die 60-70 % vom gehaltsdurchschnitt oder von dem was man normalerweise ausgelernt verdient?

    Das sagst du das genau so. Allerdings gilt dann für dich, dass du alles tun musst, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden, soll heissen, das Motto lautet "Ich bewerbe mich weiter, solange ich noch keinen Vertrag in der Hand halte". Es gelten dann für dich die Pflichten eines Arbeitslosen genau so wie für jemanden, der keine Stelle in Aussicht hat (Verfügbarkeit, Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge von der Agentur, usw.)

    Grundlage für das ALG sind die letzten 7 Jahre, da wird der Durchschnitt ermittelt und davon dann ... ich glaube, + / - 60% genommen. Wenn du nur drei Jahre gearbeitet hast (Ausbildung), dann werden nur diese drei Jahre auch tatsächlich berücksichtigt.

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