In der Aufgabe stand aber "Anhörungsrecht" und wer sich mal das BetrVG reinzieht zu dem Thema, der findet da einfach kein Anhöhrungsrecht. Diesen Begriff gibt es nicht in dem Zusammenhang. Und wenn man damit das Mitwirkungsrecht meint, käme Antwort 1 in Frage, jedoch ist die Aussage "Kündigung eines Mitarbeiters" einfach nicht eindeutig genug. Der Betriebsrat hat im Falle einer außerordentlichen Kündigung eines Mitarbeiters unter besonderem Kündigungsschutz ein Mitbestimmungsrecht und bei Kündigung leitender Angestellten gar keine Rechte.
Was hier grammatikalisch aber auch nicht ausgeschlossen werden kann ist die Eigenkündigung. Demnach kündigt ein Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis. Auch hierbei hat der Betriebsrat keinerlei Rechte...
Die Aufgabe ist einfach falsch gestellt und demnach egl nicht zu bewerten, wie so einiges Andere auch.