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DarkSchlumpf

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Alle Inhalte von DarkSchlumpf

  1. Hier mal noch 2 Fälle bei denen es anders ausging: Link 1 Link 2
  2. Ok, habe ich in dem Fall ein bisschen in den falschen Hals bekommen, sorry :e@sy Laut Aussage der Polizei kann dem Falschparker übrigens in einzelnen Fällen eine Teilschuld nachgewiesen werden von ca. 10 bis 20%. Wovon dies abhängig ist, konnte mir der gute Mann aber leider nicht sagen. Die Schuld liegt, wie ihr vermutet habt, erstmal zu 100% beim Unfallverursacher.
  3. Also, nochmal für Leute wie Dich, die den Thread anscheinend nicht wirklich gelesen haben... Ich habe nie gesagt, dass der ausparkende Fahrer keine Schuld hat. Natürlich muss man sich erst umschauen, aber ein Anhänger ist nunmal recht niedrig, da muss man nicht "rauspreschen" um den mal zu übersehen. Fehler passieren eben, aber da es nicht ich war, der den Fehler gemacht hat, brauch ich hier auch keinen belehrenden Ton. Es ging mir lediglich darum ob der Falschparker eine Teilschuld bekommt oder nicht. Rein interessehalber. Der Vergleich mit dem Hund ist übrigens spitze. Respekt.
  4. Nicht probiert, aber sollte doch eigentlich hiermit funktionieren.
  5. Das wäre aber bei einer Teilschuld kein sehr lukratives Geschäft
  6. Nun ja, aber ohne den Falschparker wäre es nicht zu dem Unfall gekommen, daher Teilschuld? Ok, spekulieren bringt nichts, Links müssen her
  7. Das ist nicht eine der "ich hab da einen Freund, der hat ein Problem..." Beschreibungen Ich kenne beide Parteien wirklich nicht und war nur Zeuge, von daher ist es mir egal ob die das mit ohne oder Polizei geregelt haben. Wenn ich beteiligt gewesen wäre hätte ich die auf jeden Fall gerufen. Mich interessiert es nur, da der Anhängerfahrer so von seinem Recht überzeugt war und ich das nicht glauben kann. Hätte jetzt von meinem Rechtsverständnis eben auch auf eine Teilschuld getippt.
  8. Danke für die Antwort. Sehe das allerdings anders. Ich kann ja auch nicht auf der Autobahn parken und wenn mir einer reinfahrt nur ein knöllchen für falsches parken zahlen. Ich trage doch auch die Folgeschäden von meiner Parkaktion, oder nicht? Ist ein wenig übertrieben jetzt natürlich
  9. Hallo Zusammen, war eben Zeuge eines Unfalls und finde leider nichts über die rechtslage, vielleicht könnt ihr mir helfen. Folgende Situation: Parkplatz vor einem Supermarkt, 2 Parkreihen mit je ca 20 Parkplätzen auf beiden Parkplatzseiten. Auf Seite A parkte ein Fahrzeug mit einem Anhänger. Der Anhänger stand logischerweise über die gekennzeichnete Parkfläche hinaus. Auf der Gegenüberliegenden Seite B parkte ein Auto aus, übersah den Anhänger und fuhr auf. Der Besitzer von Auto A mit dem Anhänger behauptet nun, dies sei rechtmässig, da der Parkplatz breit genug sei um an dem Anhänger vorbeizufahren. Ich hätte eher gedacht ein Auto mit Anhänger darf dort nicht parken, weil es nicht auf die gekennzeichnete Parkfläche passt, oder? Wie ist Eure Meinung dazu? Hat vielleicht jemand nützliche Links, die eine der beiden Seiten belegen? Danke! DS Hab noch eine skizze angehängt zur Veranschaulichung
  10. Das PDF in dem die Zugangsvorraussetzungen zum Studiengang Informatik stehen? http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/infomaterial/h8.pdf
  11. Nicht unbedingt. Entscheidender Faktor ist, ob die Ausbildungsstelle so weit vom Elternhaus entfernt ist, dass tägliches Pendeln nicht zumutbar ist. Bei einem Freund von mir war dies der Fall, BAB war monatlich ca 50€. Nachzulesen hier Hartz IV während der Ausbildung? Kannst Du eine Quelle angeben? Das kann ich mir nicht vorstellen.
  12. Ich finde den Artikel einfach nur schlecht geschrieben. Liest sich wie ein billiger Horrorschinken vom Grabbeltisch und nicht die sachliche Reportage einer Tragödie. Schon allein die Überschrift: "Wie das Böse nach Tessin kam"
  13. Nein, ist es nicht. @Tarantel: Was genau verstehst Du daran nicht? Ist doch auf Seite 18/19 des PDFs beschrieben?
  14. Ganz abwegige Idee: Auf den Seiten der Fernunis schauen? Da findet sich nämlich unter dem Punkt Zugangsvorraussetzungen (bei der Fernuni Hagen)
  15. Das hat er natürlich in seinem Vorüberlegungen bedacht, bitte nur auf seine Fragestellung antworten, ja keine Denkanstösse geben!
  16. Mal ne Vorüberlegung: Hast Du überhaupt zuhause die entsprechende Internetanbindung? Mit ADSL wirds da nämlich bei ein paar Usern auf der Seite sehr schnell ein zähes Vergnügen. Desweiteren würd ich die Stromkosten die so ein Server, der ja dann 24/7 laufen soll, nicht unterschätzen. Ein bisschen Webspace mit PHP und Mysql kostet ja monatlich auch nicht mehr die Welt, also vielleicht mal einen Kostenvergleich vorher machen. Glaube kaum, dass man da viel billiger wegkommt, als bei einem Provider.
  17. War da nicht mal was mit Nagellackentferner und Wattestäbchen? Also ist jetzt kein Tipp, mehr ne Frage ob das stimmt.
  18. Hast Du Speicher und Festplatte mal getestet? Links gibts im Hardwarebereich.
  19. Mir ist durchaus bewusst was Softwareengineering ist, aber wenn man sich seine Brötchen als Softwareentwickler verdienen will, dann ist das Engineering imho die Grundlage für eine saubere und strukturierte Programmierung, die bei größeren Projekten unvermeidlich ist.
  20. Ein reines C++ / PHP Studium gibt es sicherlich nicht. Einige Hochschulen (z.b. die FH Konstanz) bieten "Softwareengineering" als Studienfach an, das kommt Deiner Beschreibung höchstwahrscheinlich am nähsten. Einfach mal informieren. Falls Du in richtung Spieleprogrammierung oder Entwicklung was machen willst, schau Dir mal die Games Academy an. Ist allerdings nicht in BW.
  21. Hallo Stefan, ein paar Fragen zu Deinem Post: Informatik Bachelor dauert 7 Semester= 3,5 Jahre Ausbildung 3 Jahre. Ein halbes Jahr Berufserfahrung soll den Unterschied machen? Hast Du dafür eine Quelle? Das bezweifle ich nämlich. Qualität in welcher Hinsicht? Gruß
  22. Ich hab schon länger nichts mehr mit der Software zum tun gehabt, aber imho gibts da ein Symbol in der Systray. Klick da mal drauf, da sollte es einen punkt Autostarteinstellungen oder so ähnlich geben. Einfach mal nicht automatisch starten lassen und schauen obs besser wird. Würd ich vor dem msconfig machen, da sich einige Programme dort einfach wieder eintragen, wenn man es nicht über das Programm selber macht. die AOL Software ist ja keine reine Zugangssoftware, die nur zum verbinden ins Internet da ist. Vielleicht legen einige Leute Wert auf die anderen Features.
  23. Ein bisschen genauer solltest Du schon werden wenn Du Antworten hier erwartest. In welche Richtung sollen die Informationen gehen?
  24. Ich wollte das damals so machen, es wurde mir leider von der IHK nicht gestattet. Auskunft war, dass sie es zwar nicht nachprüfen können ob ich mich immatrikuliert habe oder nicht, jedoch falls es rauskommt, werde ich nicht zur Prüfung zugelassen. Habe es dann nicht gemacht, da mit das Risiko zu hoch war. Inwieweit das bei anderen IHKs so ist weiß ich nicht, aber informier Dich vorher lieber, bevor es böse Überraschungen gibt.
  25. Ich verweise normal nicht auf Google, aber die Lösung springt einem hier fast schon ins Gesicht. standardfreigaben entfernen - Google-Suche

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