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Informatiker001

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Reputationsaktivitäten

  1. Danke
    Informatiker001 reagierte auf charmanta in Anfechtung Ergebnis Projektdokumentationen   
    ich gestehe ich habe nur überflogen .. aber da ich solche Fälle kenne einmal mein Friesensenf dazu:
    - die IHK überlässt das Urteil und die Auswirkung über einen Täuschungsversuch nach meinen Erfahrungen ( Plural ! ) dem Prüfungsausschuß.
    - das Fachgespräch hat stattgefunden und wurde mit 0 Punkten bewertet ? Kann nicht sein. Wenn, dann wurde die Projektdoku mit 0 Punkten bewertet. Ein Fachgespräch mit 0 Punkten zu beenden halte ich für ne Kunst ... solange man physisch anwesend ist.
    - die Mitteilung der IHK umfasst natürlich nur eine Note und keine Begründung. Das war schon immer so. Wenn Du das Zustandekommen der Noten verstehen willst beantragst Du Akteneinsicht. Dafür brauchst Du keinen Anwalt. Die kann auch nicht verweigert werden wenn man das sachlich korrekt und freundlich beantragt.
    Gegen die Noten als solche hast Du praktisch keine Chance, da die pariätisch gebildet wurden. Der Anwalt kann nur wegen Formalien klagen, nicht gegen eine inhaltliche Beurteilung. Dafür fehlt ihm die Fachkompetenz, nicht mal die IHK verteidigt Noten eines PA aus gleichem Grunde. Dafür wird immer der PA neu zusammen gerufen ( und wie der sich dann freut .... )
    Erkennt der Anwalt einen Formfehler  so kann er dagegen klagen. Das wird länger als 6 Monate dauern....
    Ich fasse zusammen: 4 Seiten nicht gekennzeichneter Zitate ? Keine Ahnung mehr wie so was kommen kann ? Spar Dir den Anwalt und den Schaum vorm Mund.
    Nehmen wir mal an der Anwalt bekäme durch dass der PA die Doku doch bewertet, dann liegt es wieder im Ermessensspielraum des PA die Täuschung  ( sorry, aber das IST Täuschung ) wie auch immer in die Note einfliessen zu lassen. 4 Seiten von 10-15 ohne Bewertung  ? Dann bist Du praktisch wieder raus. Ohne die Detailnoten zu kennen ... aber wenn die Doku wegen des erheblichen Anteils nicht gekennzeichneter Zitate auf "Mangelhaft" kommt und das Fachgespräch mangels Inhalt oder brauchbarer Verteidung auch nicht viel besser ist verlierst Du auch ....
    Spar das Geld, Du wirst nicht gewinnen...
     
    EDIT: "Schadensersatz" gegen die IHK geltend zu machen ist ganz sicher ne nette Idee Deines Anwalts, gelle ? Damit definiert er den Streitwert und damit SEIN Salär.
     
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    Informatiker001 reagierte auf KeeperOfCoffee in Anfechtung Ergebnis Projektdokumentationen   
    Das kommt darauf an, ob diese Schreiben Bescheide sind. Immerhin ist die IHK noch eine Körperschaft des ö. R.  Demzufolge müssen ihre Bescheide noch alle Merkmale von Verwaltungsakten enthalten...dazu gehört auch eine Begründung.
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    Informatiker001 reagierte auf Jony in Anfechtung Ergebnis Projektdokumentationen   
    Ok, solange ich die Erlaubnis habe ist das kein Thema
    Fangen wir erstmal an. 
    Ein Gericht wird die Klage aus dem Grund erstmal nicht als unzulässig verwerfen, weil das abgeschlossene Widerspruchsverfahren vollkommen irrelevant für die Klage an sich ist. Lies bitte dafür nochmal durch, wann eine Klage als unzulässig verworfen wird, nach deutschem Recht. Sollte ja schon in den ersten Jahren Deines "Jurastudiums" gelernt worden sein.
    In der Verhandlung würde das Widerspruchsverfahren natürlich angesprochen werden. Wie dann verhandelt wird hängt vom Richter/Richterin ab. Normalerweise sollte die Verhandlung bis zu einem Ergebnis verschoben werden.
    Dies ist natürlich vor allem aufgrund der etwas längeren Wartezeiten, bis eine Verhandlung stattfindet von Vorteil. Man verschenkt so wenig Zeit.
    Durch das gleichzeitige einreichen einer Klage, parallel zum Widerspruchsverfahren, ist die Gegenseite (die IHK in diesem Fall) auch zu einer Stellungnahme verpflichtet und überdenkt eventuell Ihre Entscheidung positiv (oder auch negativ). Wenn man seinen "Gegner", so nenne ich das mal in diesem Fall, unten vollen "Beschuss" nimmt, kann das manchmal vom Vorteil sein. Das Amtsgericht und das Verwaltungsgericht hat damit natürlich nichts zu tun.
    Das hat erstmal primär ja nichts mit der Prüfungsordnung zu tun. Da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Es ist erstmal so, dass es erstmal geprüft werden müsste ob es ein Plagiat ist. Eine Prüfung müsste von einem unabhängigen Person erfolgen um dies auch rechtlich sicher durchsetzen zu können. Von einem Gericht würde das genau so angeordnet werden, sofern es nicht vollkommen ersichtlich eine 1:1 Kopie ist. In diesem Sinne hat die Prüfungsordnung natürlich erstmal Bestand. Es ist eben etwas was anderes als, wenn ich anstatt mit einem Kugelschreiber mit dem Bleistift schreiben würde, wenn das so da drin stehen würde. Gerade beim Thema Plagiat ist das sehr schwierig zu rechtlich sicher durchzubringen. Sowas fällt entweder gar nicht auf, oder kommt erst viel später heraus. Gerade im heutigen Zeitalter ist es schwer ...
    Ist jetzt nur mal aus dem Kopf geschrieben. Die zuständigen Urteile und Paragraphen solltest Du Dir relativ schnell raussuchen können. Kurioser weise spreche ich da auch aus Erfahrung. Eine ähnliche Situation hatte ich damals nach der Schule auch. (BTW: Sogar ohne Anwalt vor dem Amtsgericht und Verwaltungsgericht gewonnen. Sowas soll es auch geben ;))
    Wie wir beide aber wissen, sind Recht haben und eben Recht bekommen zwei verschiedene paar Schuhe. Auch werden Gesetze abhängig von der jeweiligen Person, anders interpretiert. Ab jetzt enthalte ich mir einfach mal und schaue mir das Ergebnis an. Man wird sowieso erst in der Rückblende merken, was man hätte anders oder auch sogar besser machen können.
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    Informatiker001 hat eine Reaktion von thereisnospace erhalten in Anfechtung Ergebnis Projektdokumentationen   
    Hallo @Jony,
    Der Anwalt kann gerne so viel Honorar wittern wie er will solange es keine klare Anweisung zum Handeln gibt von meiner Seite kann der Anwalt nicht aktiv werden. Der Anwalt hat entsprechend alles vorbereitet, falls es zu solch einem Verfahren kommt.  Ich muss erstmal davon ausgehen das dieser Anwalt mich richtig berät. Wie gesagt, beabsichtige ich erstmal abzuwarten bis die IHK sich meldet. Vielleicht war meine Formulierung nicht ganz richtig. Ziel soll es sein bei einer Negativen Entscheidung seitens der IHK erst eine Verwaltungsklage gegen diese zu erwirken. Sobald diese Verwaltungsklage erledigt ist bzw. das Ergebnis nun anerkannt wird, wird es eine Schadensersatzklage für die Zeit vom Ergebnis des Ausschuss bis zum Ergebnis des Amtsgericht geben um die Einbuße des Gehalts wieder zu erhalten. Aber ich möchte natürlich vermeiden einen Klageweg einzuschreiten und hoffe inständig das die IHK zu meinen Gunsten entscheiden wird.
    Grüße
    Informatiker001
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    Informatiker001 reagierte auf Rienne in Anfechtung Ergebnis Projektdokumentationen   
    IHK Hannover hat übrigens auch noch einen Hinweis zur Fremdleistung in der Projektarbeit auf ihrer Seite:
    Allerdings klingt es dort wirklich nicht so drastisch, wie es vom TO beschrieben wird. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass, in den Zeiten, wo die Plagiatsvorwürfe immer wieder Thema der Öffentlichkeit sind, der Prüfungsausschuss vielleicht auch etwas strenger ist und ggf. auch Exempel statuieren will.
    Und wie schon gesagt: 4 von 15 Seiten der Dokumentation (Anhang zählt da nicht wirklich) sind mMn schon eine ganze Menge.
    Es kommt z.B. auch immer wieder vor, dass hier Prüflinge die Dokumentationsvorlage von @stefan.macke nutzen, diese aber ohne Rücksicht auf die IHK-eigenen Vorgaben und ohne Sinn und Verstand 1:1 übernehmen,  oder auch die von ihm zur Verfügung gestellten Dokus auszugsweise kopieren, und sich dann wundern, dass die Bewertung schlecht ausfällt oder sie durchfallen.
    Hast du denn, neben der Beschwerde, auch einmal Einsicht in deine Prüfung bzw. in die Bewertung der Dokumentation beantragt? Dabie kannst du dir zum einen Notizen machen und zum anderen wird dann vielleicht auch schon einiges etwas klarer.

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