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Ausbildungsende - Beginn neuer Vertrag


TK8782

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Hallo,

ich habe am 18.6. meine mündliche Prüfung und am 22.6. bekommen wir die Zeugnisse der Schule.

Ich habe nun schon einen neuen Vertrag mit meinem Arbeitgeber ausgehandelt, der dann zum 1.7. beginnen würde.

Da es ja aber so ist, dass die Ausbildung nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (also bei mir 22.6.) zu Ende ist, wollte ich nun wissen, was ist mit der Woche die da dazwischen liegt?

Muss ich da weiter arbeiten im Zuge des Ausbildungsvertrages?

Habe ich eine Woche Urlaub bzw. bin nicht angestellt für eine Woche?

Mein Arbeitgeber will den Vertrag wegen buchhalterrischen Gründen nicht eine Woche vorher schon laufen lassen! Das verstehe ich ja noch, aber darf ich rein rechtlich gesehn dann diese eine Woche überhaupt unter meinem Azubivertrag arbeiten?

Wäre dankbar für n paar Infos!

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also, nix genaues weiß ich zwar nicht, aber das ausbildungsverhältnis endet mit dem tag der mündl. prüfung (natürlich nur bei bestehen selbiger ;)).

also, ich würde sagen, du kannst dich über zwei wochen unbezahlten urlaub freuen.

;)

liebe grüsse,

die clodetta

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[...]müsstest du dich diese eine Woche arbeitslos melden, wegen der Rente und den ganzen Krams später ma[...]

Würde ich auch so sehen. Im Ausbildungsverhältnis stehst du definitiv nicht mehr. Der Arbeitsvertrag gilt erst eine Woche später. Für die Zeit dazwischen, wärst Du ... arbeitslos.

Vieleicht hat ja jemand eine Idee wie man diese Woche am Besten rum bekommt ohne den Status eines Arbeitslosen zu haben...

Unter den Tisch würde ich aber die Woche nicht fallen lassen aus den schon besagten Gründen wie z.B. Rente.

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Wenn ihr Euch Sorgen wegen der Rente und der Krankenversicherung macht, ruft Eure Krankenkasse an, die können genaue Auskunft erteilen. Soweit mir bekannt ist, ist man bis zu 30 Tage weiterhin versichert, aber nagelt mich jetzt nicht darauf fest. Die für eine Woche nicht eingzahlten Rentenbeiträge dürften nicht ins Gewicht fallen.

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Soweit mir bekannt ist, ist man bis zu 30 Tage weiterhin versichert,

ich hätte sogar fast behauptet, daß man noch wesentlich länger weiterhin versichert ist. aber das kann ich auch nicht genau sagen....

ansonsten seh´ ich das genauso wie Akku:

die eine woche dürfte hochgradig marginal für die berechnung sein, erst recht, wenn deine bisherige ausbildungsvergütung dafür grundlage sein soll ;)

liebe gründe,

die clodetta

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Weil dann die meckern, die vorher schon mehr Geld bekommen.

Ich hab am 19.06 die Prüfung und wäre normalerweise noch bis zum 31.08 Azubi. Also das volle Gehalt für Juli und August lass ich mir sehr ungern entgehen...

Wer soll meckern deine Azubi Kollegen? Ist doch Pech bzw Unsinn?

Sehe sonst keinen Ausweg

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Ich kenne das so.

Dein Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener IHK-Abschlussprüfung... schickt dich dein Arbeitgeber nicht nach Hause so gilt ab diesem Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis, sprich du musst voll bezahlt werden.

Bei mir läuft das anders da ich im öffentlichem Dienst (noch) Azubi bin...mir musste mein Ag 3 Monate vorm voraussichtlichem Ende sagen das er mich nciht übernehmen will. Mir wurde nichts zugetragen also werde ich übernommen...

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