Veröffentlicht 3. Dezember 200717 j hey, habe über dieses thema im web leider noch nichts gefunden ... ich werden im ersten jahr 698€ brutto erhalten + zuschüsse wie zum beispiel 69€ verpflegungsgeld im monat... dazu nun die frage: was gehen da nun für abzüge runter ? muss ich nun mit 767 € brutto rechnen und da entsprechende abzüge von subrahieren oder die 698 und ich bekommen die 69€ so ?! danke für die hilfe mfg mlt
4. Dezember 200717 j Ja es ist nicht leicht im Web einen Gehaltsrechner zu finden... die verstecken sich gut... vor allem heißen die Seiten nicht "nettolohn" und google findet unter Gehaltsrechner nichts. Bei der Krankenversicherung bin ich von 14% ausgegangen, das kannst du ja aber variabel für dich abändern. Brutto 767 € Rentenversicherung 76.31€ Arbeitslosenversicherung 16.10€ Krankenversicherung 60.59€ Pflegeversicherung 8.43€ Soli-Zuschlag 0.00€ Kirchensteuer 0.00€ Lohnsteuer 0.00€ Netto 605.57€ Ich übernehme keine Garantie für die Richtikeit dieser Werte.
4. Dezember 200717 j Hi Nhuya, die Frage war .... "Ist Verpflegungsgeld steuerfplichtig?" und nicht "Wie rechne ich meinen Nettolohn aus?". @mlt9n Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ja. Hab nur das gefunden. Mehraufwendungen für Verpflegung (passt aber nicht ganz) ciao, vic
4. Dezember 200717 j Ich habe auch Verpflegungsgeld bekommen (1 Jahr lang) und dafür musste ich volle Sozialabgaben zahlen
4. Dezember 200717 j Etwas am Thema vorbei, aber vielleicht dennoch interessant: Ich habe mal eine Zeit lang Essenszuschuss in Form von bargeldlosen Restaurantschecks bekommen. Waren ca. 80 Euro pro Monat. Diese wurden jedoch nicht versteuert und unterlagen auch nicht der Sozialversicherung.
4. Dezember 200717 j Wenn das nirgendwo stand, würde ich das auch nicht groß rausposaunen.. Weil geldwerte Vorteile sind Steuerpflichtig
4. Dezember 200717 j Die standen schon mit drauf. Und zwar weil sich der AN mit jeweils 1 Euro pro Scheck selbst beteiligen mußte. Aber sie tauchten nicht im steuerpflichtigen Brutto auf. Und zwar ist es so, dass Restaurantschecks 3,10 Euro über dem amtlichen Sachbezugswert für Mahlzeiten liegen dürfen. Damit darf so ein Scheck maximal 5,77 Euro betragen. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil liegt bei 2,67 Euro. Wenn der AN sich am Scheck mit seinem Gehalt beteiligen muss (z.B. 1 Euro) verringert sich der geldwert Vorteile um diesen Betrag. Jedoch gibt es noch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung durch den AG. Hierbei versteuert der AG pauschal den GW mit 25% und der AN muss keine Lohnsteuer und keine SV mehr darauf bezahlen. Das ist aber auch nur eine von vielen Möglichkeiten. Glaubt mir, die ganze Sache war schon legal :-) Wer sich informieren möchte: Das hier sind die Schecks: Restaurant Scheck Hier die Berechnung für den Steuerspareffekt: Bares Geld sparen durch den Einsatz von Restaurant Schecks Es geht also alles mit rechten Dingen zu!
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