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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

hab eben den Termin für die mdl. Abschlussprüfung bekommen (Präsentation und Fachgespräch). Ist es wirklich so, dass mit bestehen der mdl. Prüfung das Ausbildungverhältnis beendet ist?

(ich bin Verkürzer, laut Ausbildungsvertrag geht die Ausbildung bis 28.Februar, Termin für mdl. Prüfung ist der 13te Februar)

Wie sieht das dann mit der Ausbidlungsvergütung für Februar aus?

Wieviel bekomme ich da?

Gruß.

der_eli

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
BBiG § 21, 2

Ausbildungsvergütung wird dann ziemlich sicher anteilig berechnet.

...mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

ok und wann ist diese Bekanntgabe?

Im Brief von der IHK steht:

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten sie ihr Prüfungszeugnis.

Das kann alles heißen...

Nach dem Fachgespräch erhalten die Prüflinge normalerweise ein vorläufiges Schriftstück mit der Bestätigung, ob bestanden oder nicht.

Bei mir war das endgültige Zeugnis dann zwei Tage später per Post zu Hause angekommen.

Wie sieht das dann mit der Ausbidlungsvergütung für Februar aus?

Wieviel bekomme ich da?

Wenn Du die Prüfung bestehst, bekommst Du bis zum 13.02. Ausbildungsvergütung. Danach bist Du entweder arbeitslos oder Du wirst von deiner Firma übernommen. Bei letzterens bekommst Du ab den 14.02. volles Gehalt (kein Azubi Gehalt).

Frank

Wenn du bestehst:

jetzige Ausbildunsvergütung / 30 * 13 für Februar, in deinem Fall

Wenn du nicht bestehst und auf weitere Beschäftigung bis zur nächsten Prüfung bestehst, bekommst du deine Ausbildungsvergütung normal.

Achtung:

Wirst du nach der bestandenen Prüfung weiterbeschäftigt, gilt ein Arbeitsverhältnis für begründet!!!

Du hast ab dem Tag, wie bereits jemand über mir schrieb, Anspruch auf Facharbeiterlohn.

Wenn du bestehst:

jetzige Ausbildunsvergütung / 30 * 13 für Februar, in deinem Fall

Wieso /30 ?

Der Februar hat dieses Jahr 29 Tage.

Mein Ausbildungsvertrag gilt aber nur bis zum 28ten (wurde wohl übersehen das 2008 ein Schaltjahr ist).

Weil 30 Tage fuer die Anteilsberechnung genutzt werden, das ist der Durchschnittswert der Monatstage aller Monate.

30 Tage werden auch bei Monaten mit 31 Tagen und auch beim Februar mit 28 (bzw. im Schaltjahr 29 Tage) genutzt.

Es steht auch in vielen Arbeitsvertraegen drin, dass bei einer anteilsmaessigen Gehaltsberechnung als Grundlage ein Monat mit 30 Tagen genutzt wird.

Bekanntgabe: idR direkt im Anschluss Deiner muendlichen Pruefung in schriftlicher Form.

Zeugnis:

Das ist abhaengig davon wie gross Deine IHK ist und wieviele Prueflinge insgesamt (=nicht nur Dein Ausbildungsberuf) bei Deiner zustaendigen IHK zum Pruefungstermin Winter 2007/08 geprueft werden.

Das Zeugnis kann innerhalb weniger Tage bei Dir angekommen sein, es kann auch Wochen dauern.

Bindend ist das Datum auf dem Schriftstueck, dass Du bei der Bekanntgabe bekommst.

D.h. wenn Du am 13.02.08 Deine muendliche Pruefung hast und bestehst, dann ist Deine Ausbildung beendet.

Du bekommst dann fuer den Februar die erwaehnte anteilsmaessige Ausbildungsverguetung (monatliche Ausbildungsverguetung brutto / 30 x 13 Tage).

Falls Du nicht bestehen solltest, dann geht die Ausbildung bis zum 28.02.08 weiter (Datum auf Deinem Ausbildungsvertrag) und waere ganz streng genommen auch hier eine anteilsmaessige Verguetung. Denn Du bist lt. Vertrag am 29.02.08 nicht mehr in der Ausbildung.

Du hast das Problem mit dem Schaltjahr erkannt und haettest eine Vertragsaenderung veranlassen koennen.

Dein Ausbilder und IHK-Sachbearbeiter sind auch nur Menschen und koennen diesen in Schaltjahren nicht seltenen Fehler machen.

Dankeschön.

Noch ne Frage:

Daraus dass ich zur mdl. Prüfung zugelassen wurde kann ich nicht schließen, die Doku bestanden zu haben oder?

Gruß.

der_eli.

  • 2 Wochen später...

Man sollte daraus aber zumindest schließen können, dass die Doku nicht unter 50% ist, oder?

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