Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Soooo, mein Chef ist jetzt auf einen Kompromiss eingegangen.

Ist halt die Stasilösung aber wenigstens kann ich jetzt ordentlich arbeiten.

Wir leben ja ohnehin in der "ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen-Zeit".

Von daher.......

Geschrieben

Bist Du Dir denn klar darüber, was Postgeheimnis bedeutet?

Mit Urteil vom 02.03.2006 hat das BVerfG nochmals klar gestellt, dass auch die elektronische Post eine Post im Sinne von Art. 10 GG ist. Damit endet aber auch deren Schutz aus Art. 10 Abs. 1 GG nach Abschluss des Übertragungsvorgangs. Wenn sich die elektronische Post im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers befindet, können Ermittlungsbehörden auf sie, wie auch auf gespeicherte Verbindungsdaten, zugreifen.

Und:

"Die nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verbindungsdaten werden nicht durch Art. 10 Abs. 1 GG, sondern durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützt."

Da es hier jedoch um Post geht, die ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz empfängt und dieser wohl kaum der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzurechnen ist, dürfte wohl davon auszugehen sein, daß diese Post auch nicht Gegenstand der informationellen Selbstbestimmung ist. Schließlich handelt es sich ja um eine Kommunikation, die aus beruflichen Gründen (also zumindest implizit im Auftrag des Arbeitgebers) stattfindet.

(Zitatenquelle: jur-abc: Das Email-Postgeheimnis BVerfG 2 BvR 2099/04)

Geschrieben
Soooo, mein Chef ist jetzt auf einen Kompromiss eingegangen.

Ist halt die Stasilösung aber wenigstens kann ich jetzt ordentlich arbeiten.

Wir leben ja ohnehin in der "ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen-Zeit".

Von daher.......

Hallo,

würde mich interessieren auf welchen?

Grüße

emailquark

Geschrieben

@theFinn

Es ist durchaus üblich eine Betriebsvereinbarung zu definieren:

Jegliche Email- und Internetnutzung ist auschließlich im Auftrag der Firma durchzuführen.

Dann gibt es keine "privaten" Emails und auch das Zumüllen von internen Postfächern mit Witzen und diversen Bilderchen hört dann auch auf.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...