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WLAN Hotspot

Empfohlene Antworten

Hallo Leute,

wollte mich mal erkundigen wie das rechtlich aussieht wenn ich in einer Gaststätte einen WLAN- Hotspot errichten möchte.

Folgendes Szenario:

Eiscafè, 16k DSL Leitung über Kabel- DSL, dieses wird derzeit nur privat genutzt (WPA2 Verschlüsselt: 8 Zeichen). WLAN Router (Belkin N1) steht 2 Etagen höher in einem Zimmer. Eiscafè soll komplett mit einem "Sehr guten" Signal abgedeckt werden. War mit meinem Laptop schon vor Ort, empfange auf der Terasse (ca. 20 Meter vom Router entfernt) ein schwankendes "Sehr gutes bis schwaches) Signal.

Das Eiscafè würde gerne im Zuge der heutigen Technologiefortschritten Ihrer Kundschaft WLAN anzubieten, ich soll dieses Eiscafè administrieren.

Folgende Fragen habe ich nun:

- Reicht es wenn ich einen weiteren WLAN Router hinter die Theke des Eiscafè's stelle um den kompletten Bereich abzudecken?

- Muss ich rechtlich etwas beachten (z.B. GEZ etc.)

- Wie sollte ich das Netzwerk verschlüsseln (WPA2, wie viele Stellen etc.), gibt es vllt. irgend welche Tools die "Gastkey's" bereit stellen?

- Kann ich mit einem Router (der direkt hinter dem DSL Model hängt) quasi "2" Netzwerke verwenden:

Netz 1: Eiscafe (NAME)

Netz 2: LocalAreaNetwork (dieses wäre dann wieder für die Chefin privat)

Danke schonmal für die Antworten.

Gruß

Don_Mega

Achtung, in diesem Moment wirst du Provider (Dienstanbieter) im Rahmen des TDG. Bitte mach dich da schlau.

Toleriert der Provider in seinen AGB die geschäftliche Nutzung des Anschlusses?

Die GEZ sollte das eigentlich nicht interessieren.

Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KMS nicht berechtigt, die von KMS zur Verfügung gestellten Telekommunikationsdienstleistungen an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben.

Sollte klar sein, oder?

Also mal abgesehen davon, dass du das mit dem derzeitigen Provider sowieso veergessen kannst:

1. Man stellt nicht überall Router auf, sondern Access Points

2. Beachte bitte auch, das die Gäste auch illegale Sachen über deinen Anschluss machen können. Du musst dir überlegen, wie du den Datenverkehr protokollierst, damit du nachher beweisen kannst, dass es einer der Gäste war und nicht der Anschlussinhaber.

3. Das private Netz würde ich unbedingt von dem öffentlichen W-LAN trennen.

4. Um Missbrauch zu verhindern, solltest du das W-LAN entsprechend absichern (Filesharing Ports sperren, Webblocker, der Zugriff auf bestimmte Seiten unterbindet).

5. Du solltest dir Gedanken über die Authentifizierung machen (z.B. Radius-Server).

Nun habe ich keine Lust mehr weiter zu schreiben, aber mir würden sicher noch ein paar Sachen einfallen. Vielleicht solltest du dich noch ein bisschen besser informieren, ansonsten kannst du dir, bzw. der Betreiber des Eiscafés, eine Menge Ärger einhandeln.

Bist Du dann nicht sogar verpflichtet Trafficprotokolle etc. 6 Monate zu speichern? Ich meinte sowas gelesen zu haben, dass Betreiber öffentlicher Hotspots auch dazu angehalten sind, sich an der Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen. Auch das würde ich nicht außer Acht lassen.

Schon ziemlich hart, dass etwas, was technisch "easy going" ist dann eben durch die Begleitumsände zu einem wahren Krampf werden kann, aber so ist es eben.

  • Autor

Allerdings.. Dachte Acces-Point hinstellen, über Freeware bestimmte Ports, bzw. Sites sperren und fertig ist der Lack..

Nun ja, ich werde mich jetzt erst mal bei dem Provider erkunden ob das überhaupt unentgeldlich umsetzbar ist. Wenn das nämlich Geld kosten sollte bin ich, bzw. der "Auftraggeber" nicht bereit so etwas zu verfügung zu stellen. Die Frage ist ja ob man während dem Essen eines Eisbechers seine Mails checken möchte.

Wie sieht es denn da eigentlich in Punkto Antivirensoftware etc. aus? Muss ich den "Kunden" eine Art Virenscanner etc. bereit stellen? Wisst ihr darüber etwas?

Cruise

Don_Mega

Wie sieht es denn da eigentlich in Punkto Antivirensoftware etc. aus? Muss ich den "Kunden" eine Art Virenscanner etc. bereit stellen? Wisst ihr darüber etwas?

Wieso denn das? Der Provider ist ja auch nicht für die Clients der Kunden verantwortlich. Sein Zuständigkeitsbereich endet i.d.R. an der 1. TAE.

In diesem Fall bist DU der Provider, siehe Chief's Posting.

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