Veröffentlicht 21. März 200817 j wollte fragen wie es mit Pagemakern im Tabellenbuch ist? Darf ich mir soviele wie ich will reinkleben, z.B. auf S.181 einen mit Beschriftung USV-Anlagen.... oder gibt es da bestimmte Vorgaben? Gruß.
21. März 200817 j Es gibt keinen Regelfall. Von "jungfräuliches Buch" bis "Ergänzungen im Text werden toleriert" ist alles drin.
23. März 200817 j Immer abhängig von der lokalen IHK. Bitte dort schlaumachen. Gibt's bei den IHK's eine FAQ oder nen Link wo solche Fragen direkt behandelt werden?
24. März 200817 j In der Regel nein. Aber auf der Homepage der jeweiligen IHKs wirst du sicherlich die Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners finden.
10. April 200817 j So, habe bei der IHK angerufen aber dort wusste keiner Bescheid bzw. der Ansprechpartner der Bescheid wissen müsste ist nicht zu erreichen. Deshalb stöberte ich auf der Website und siehe da: Es gibt eine Regelung. Zumindest von der IHK München welche klar definiert was erlaubt ist und was nicht. Wie das bei eurer IHK ist weiß ich nicht, aber etwas Suchen kann nicht schaden. Ich fand den Link unter: -> Aus- und Weiterbildung -> Ausbildungsprüfungen -> Prüfungen in einzelnen Berufen -> IT Berufe
10. April 200817 j Autor ich hab jemanden erreicht bei der IHL Passau, es ist ja von IHK zu IHK anders. Mir wurde gesagt, dass Pagemaker erlaubt sind und zudem auch Unterstreichungen. Markierungen hingegen nicht....
11. April 200817 j Ich kann nur immer wieder den Tipp geben: Lasst euch solche Aussagen schriftlich geben! In der Prüfung mit evtl. nicht informierten Aufsichten bringen mündliche Aussagen nämlich wenig.
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