hughhafner Geschrieben 21. März 2008 Geschrieben 21. März 2008 wollte fragen wie es mit Pagemakern im Tabellenbuch ist? Darf ich mir soviele wie ich will reinkleben, z.B. auf S.181 einen mit Beschriftung USV-Anlagen.... oder gibt es da bestimmte Vorgaben? Gruß.
Gast Geschrieben 21. März 2008 Geschrieben 21. März 2008 Immer abhängig von der lokalen IHK. Bitte dort schlaumachen.
hughhafner Geschrieben 21. März 2008 Autor Geschrieben 21. März 2008 und was ist so der Regelfall aus der Erfahrung?
Gast Geschrieben 21. März 2008 Geschrieben 21. März 2008 Es gibt keinen Regelfall. Von "jungfräuliches Buch" bis "Ergänzungen im Text werden toleriert" ist alles drin.
Brachial Geschrieben 23. März 2008 Geschrieben 23. März 2008 Immer abhängig von der lokalen IHK. Bitte dort schlaumachen. Gibt's bei den IHK's eine FAQ oder nen Link wo solche Fragen direkt behandelt werden?
stefanniehaus Geschrieben 24. März 2008 Geschrieben 24. März 2008 In der Regel nein. Aber auf der Homepage der jeweiligen IHKs wirst du sicherlich die Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners finden.
Brachial Geschrieben 10. April 2008 Geschrieben 10. April 2008 So, habe bei der IHK angerufen aber dort wusste keiner Bescheid bzw. der Ansprechpartner der Bescheid wissen müsste ist nicht zu erreichen. Deshalb stöberte ich auf der Website und siehe da: Es gibt eine Regelung. Zumindest von der IHK München welche klar definiert was erlaubt ist und was nicht. Wie das bei eurer IHK ist weiß ich nicht, aber etwas Suchen kann nicht schaden. Ich fand den Link unter: -> Aus- und Weiterbildung -> Ausbildungsprüfungen -> Prüfungen in einzelnen Berufen -> IT Berufe
hughhafner Geschrieben 10. April 2008 Autor Geschrieben 10. April 2008 ich hab jemanden erreicht bei der IHL Passau, es ist ja von IHK zu IHK anders. Mir wurde gesagt, dass Pagemaker erlaubt sind und zudem auch Unterstreichungen. Markierungen hingegen nicht....
h.frank Geschrieben 11. April 2008 Geschrieben 11. April 2008 Ich kann nur immer wieder den Tipp geben: Lasst euch solche Aussagen schriftlich geben! In der Prüfung mit evtl. nicht informierten Aufsichten bringen mündliche Aussagen nämlich wenig.
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