Veröffentlicht 10. April 200817 j Hi, wollt mal in die runde fragen ob ich von meinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugniss erhalten muss, nachdem ich meine Ausbildung abgeschlossen habe und bei dem selben Arbeitgeber übernommen wurde?
10. April 200817 j Siehe Paragraf 16 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes. Kurz: ja, aber es ist kein Arbeitszeugnis sondern ein Ausbildungszeugnis.
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