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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

ich stehe kurz vor Ende der Lehre, habe aber bereits meinen Übernahmevertrag *jubel* (das tut Wunder gegen Prüfungsangst ;) ). Zwischen der mündlichen Prüfung und Vertragsbeginn sind 5 Tage; die ich ja meinem Verständnis nach auch nicht arbeiten muss, oder?

Muss ich mich für die paar Tage arbeitslos melden? Kommt mir ein bischen albern vor, aber ne Freundin meinte, die paar Tage wirken sich auch schon auf die Rente aus...

Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Gruss,

Mara

bei ner bekannten von mir gabs ärger seitens des arbeitgebers wegen 2 tagen..

ich würde mich da beim arbeitgeber usw schlau machen - fragen kostet nichts und kann evtl. ärger ersparen :)

bei ner bekannten von mir gabs ärger seitens des arbeitgebers wegen 2 tagen..

ich würde mich da beim arbeitgeber usw schlau machen - fragen kostet nichts und kann evtl. ärger ersparen :)

Inwiefern?

Jeder Tag, den du arbeitslos gemeldet bist, wirkt sich auf deine Rente aus, da für diesen Tag die Beiträge zur Rentenversicherung (und anderen Sozialversicherungen) durch die Agentur übernommen werden.

Die Leistungen stehen dir, wie jedem anderen, zu. Ohne Arbeitslosigkeit wärst du eigentlich nicht einmal krankenversichert.

Jedoch gehen diese Tage von deinem gesamten Anspruch weg, sofern du dann nicht die Mindestzeit in Arbeit stehst.

Meine Meinung, ja, investiere die Wartezeit von x Stunden. Es ist zumindest nicht nachteilig.

Hoi,

Ich würde dir dringendst empfehlen, deinen kommenden AG zu fragen, ob du bereits einen Tag nach deiner mündlichen anfangen kannst.

Ich hab mal gehört, dass, wenn du ein oder mehrere Tag/e arbeitssuchend/los bist, dieses Jahr nicht komplett in die Rentenkasse eingetragen wird.

Aber es betrifft ja genau dich - also forsch mal nach und stell hier die Ergebnisse zusammen, dass auch andere was davon haben.

Arbeitssuchend bist du ja sicherlich rechtzeitig gemeldet, oder?

1

Ich hab mal gehört, dass, wenn du ein oder mehrere Tag/e arbeitssuchend/los bist, dieses Jahr nicht komplett in die Rentenkasse eingetragen wird.

Warst du zu schnell oder hast du den Post von dem "Kleinen" nicht gelesen?

also forsch mal nach

Nein! Gehe hin und melde dich Arbeitssuchend mit dem Hinweis, dass du bereits einen Arbeitsvertrag hast.

und stell hier die Ergebnisse zusammen, dass auch andere was davon haben.

Er ist zum Arbeitsamt gegangen, hat einen Antrag ausgefüllt, sich mehrfach über die dämlich Fragen geärgert, den Antrag bei dem/der Sachbearbeiter/in eingereicht, ist nach Hause gefahren, hat Spongebob geguckt, sich einen Toast mit Nutella gemacht, sich auf die neue Arbeitsstelle gefreut, war mit sich und der Welt im Reinen und ist zufrieden eingeschlafen. Möchtest du noch mehr hören?

Arbeitssuchend bist du ja sicherlich rechtzeitig gemeldet, oder?

Das ist eine Rekursion --> 1

:upps

würde mir weniger gedanken wegen den 0,3 cent rente machen, als um meine krankenversicherung!

bigredeyes

Krankenkasse: da sollte eigentlich die einmonatige Nachversicherungspflicht greifen..

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