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Geschrieben

Hallo,

ich hab mit Herrn Grothe von der IHK gesprochen (der hat dieses gelbe Blatt mit den Vorgaben für die Doku für München und Oberbayern geschrieben)

Der Bericht hat keine vordefinierte bzw. maximale Länge. Die angegebene Seitenanzahl ist nur eine Empfehlung. Gesetzlich gesehen ist die Länge des Berichts frei bzw. nicht vorgeschrieben.

Nur die Anlagen dürfen eine vorgegebene Menge nicht überschreiten. Bei der IHK München und Oberbayern sind das 10 Seiten.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher ob das DE- weit gilt, oder nur für München und Oberbayern. Ich glaube allerdings eher das es DE gilt.

Geschrieben

Das mag vieles sein, aber nicht bundesweit einheitlich :D

10 Seiten, 20 Seiten Anhang bei uns Vorgabe, je weiter du dich bei uns davon entfernst, desto wahrscheinlicher (und größer) ist der Punktabzug... ;)

Geschrieben
Gesetzlich gesehen ist die Länge des Berichts frei bzw. nicht vorgeschrieben.

Richtig, und was im Gesetz nicht ganz ausdrücklich geregelt ist, ergibt zu einem gut Teil einen Spielraum, der über die jeweilige regionale Prüfungsordnung, Beschlüsse des Prüfungsausschusses oder Beschlüsse der Kammer gestaltet werden kann.

Klar, es gibt dann aus allgemeinen Rechtsnormen oder auch der Rechtsprechung wieder Grenzen für diese Freiheiten.

Deswegen gibt es eben deutschlandweit im Detail voneinander abweichende Regelungen zu den Prüfungen.

Beispielsweise bezüglich der Länge haben Prüfungsausschüsse darauf zu achten, dass das plausibel in dem gesetzlich fest vorgesehenen Projektzeitraum untergebracht werden kann. Außerdem soll ein solcher Rahmen für mehr Chancengleichheit sorgen, sonst könnten Vielschreiber versuchen, durch pure Textmenge aufzutrumpfen.

Und dann bietet es sich an, den Prüflingen freundlich bekannt zu geben, was man so als plausibel ansieht.

Geschrieben

Moin,

wundert mich gerade ein wenig. Ich hatte mit Herr Grothe Emailkontakt und er hat folgendes zur Seitenzahl geschrieben:

"Da der Auftrag einer betrieblichen Aufgabe entspricht,

müssten Sie sich nur an die internen und betriebsüblichen

Vorschriften zur Dokumentation halten. Für uns spielt nur der

Seitenumfang eine Rolle, da dieser für Sie einen Vergleich zu Ihren

Konkurenten bei der Abschlussprüfung darstellt. Ansonsten wäre dies auch

nicht gesetzlich geregelt. Eine Verordnung zu Ihrem Beruf erhalten Sie

vom zuständigen Ausbildungsbeauftragen in Ihrem Betrieb."

Insofern spielt der Seitenumfang laut der Mail ja auch von der Doku und nicht nur der vom Anhang eine Rolle, richtig? (wobei nicht gesetzlich geregelt)

Viele Grüße,

Fader

Geschrieben

ÃŒst das was Herr Grothe Emailkontakt nicht ziehmlicher Unsinn?

Ich meine natürlich hat jedes Unternehmen seine Richtlinien für interne Dokus, aber das ist doch nicht was die IHK haben will. Die IHK möchte eine Doku wo drinnen steht, was gemacht wurde, warum das gemacht wurde, wie du vorgegangen bist...

Wenn ich für mein Programm ne Doku fürs Unternehmen schreiben würde, wäre das eher ne Doku die A sagt wie man das Programm bedient oder B die den Code beschreibt u. erklärt was ich mir dabei gedacht hab. B wäre schon eher was die IHK will, aber sicherlich immer noch anders.

Oder seh ich das falsch?

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