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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

bekommt ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Wenn ja, wurde dies im Ausbildungsvertrag mit vermerkt oder stand da garnichts mit drin?

Muss der AG eins von beiden zahlen, ich denke ja oder?

grüße

Gulli

Dein AG muss in der Regel nur das was auch Vertraglich festgehalten wurde bezahlen..

steht dort nichts von Urlaubs bzw. Weihnachtsgeld... bekommst auch keines..

Bei Größeren Firmen ist das in der Regel standard.. Bei kleinen Firmen eher nicht ;)

Selbst wenn es im Vertrag steht, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet es zu zahlen, wenn er es für die gesamte Firma aussetzt, da es eine freiwillige Leistung ist, die jederzeit aufgehoben werden kann.

Selbst wenn es im Vertrag steht, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet es zu zahlen, wenn er es für die gesamte Firma aussetzt, da es eine freiwillige Leistung ist, die jederzeit aufgehoben werden kann.

Das ist so nicht ganz korrekt.

Wenn der AG das Weihnachtsgeld über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig gezahlt hat, entsteht ein Gewohnheitsrecht auf das die AN sich berufen können.

Die Möglichkeit für den AG dieses Gewohnheitsrecht zu umgehen besteht darin das Weihnachtsgeld von Anfang an unter dem Vorbehalt der "freien Widerruflichkeit" zu erbringen.

Also erst einmal schlau machen wie das genau bei euch geregelt ist ;)

Edit:

Hab grad nochmal genauer nachgeschaut, und ein Gewohnheitsanspruch kann durch eine Mehrmalige "Nicht-in-Anspruchnahme" entfallen.

Für genauere Informationen: >>Klick mich<<

Bearbeitet von ShaaitanTX

Bei mir stands nicht im Vertrag, aber in der Ausbildungsbescheinigung die ich mir ausstellen hab lassen stands drin.

Bei mir steht das unter Sonderzahlungen im (Haus-) Tarifvertrag.

@ShaaitanTX

Richtig ist das schon, sonst hätte auch der ein oder andere Sparkassenverband ein echtes Problem :)

Bei mir stehts nicht im Vertrag.

In der Bescheinigung stands aber drin..... aber die Werte sind jetz schonwieder höher :)

Bei uns läuft das Weihnachtsgeld von 70-130% des normalen Gehalts, je nachdem wies eben läuft. Letztes Jahr warns 110% und bisher siehts auch schonwieder so aus.

Urlaubsgeld gibts nicht, aber dafür zwischendurch maln paar Gewinnausschüttungen die auch mal 100€ im Monat betragen können fürn Auszubildenden :bimei

@Gulliklopf:

Nur eine Frage. Bin neugierig, also nicht böse sein, ok? :)

Welchen Nutzen ziehst du aus der Tatsache, dass in den nächsten 15000 Posts 3000 mal "Jau krieg ich", 4000 mal "Nee, die Speckbacken zahlen nix", 2000 mal "Wo ist das Vollkornbrot?" 1600 mal "Keine Ahnung", 478 mal "Die IHK ist blöd", 268 mal "Die IHK ist nicht Schuld", 921 mal "Die Berufsschule muss kein Weihnachturlauburlaubsgeld zahlen", 27 mal "Nein mein PA zahlt sowas nicht", 178 mal "Der PA ist an allem Schuld" 1 mal "Du hast doch überhaupt keine Ahnung von Blumen" zu lesen sein wird?

@ShaaitanTX

Richtig ist das schon, sonst hätte auch der ein oder andere Sparkassenverband ein echtes Problem :)

Wie meinst du das jetzt? So wie es ShaaitanTX geschrieben hat ist es richtig.

Es gibt da natürlich ein paar Möglichkeiten um das ganze zu umgehen. Z.B. wenn man das nicht als Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bezeichnet sondern als Prämie bezeichnet. Dann hat man keinen regelmässigen Anspruch, so dass der AG das zahlen kann wenn er will, oder es auch lassen kann.

Bei mir stand nichts drin.

Aber wir bekommen seit Jahren regelmäßig....Urlaubs und Weihnachtsgeld....

Generell gesagt:

- Gilt ein Tarifvertrag (egal ob Flächen- oder Haus-TV), der auch für die Auszubildenden zutrifft, dann gelten die dort genannten Konditionen zwingend. Muss also gar nicht im Ausbildungsvertrag extra aufgeführt werden.

- Gibt es aber keinen Tarifvertrag, müssten Urlaubs- und Weihnachtsgeld extra im Berufsausbildungsvertrag erwähnt werden.

- Falls man das übersieht (weil man nicht gefragt hat, wie das im Betrieb denn ist) ist man rein auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Dann könnten mehrmalige freiwillge Zahlungen einen dauerhaften Anspruch begründen.

Ein einzelner Azubi wäre aber nicht lange genug dabei, um ein Gewohnheitsrecht für sich reklamieren zu können, denke ich.

Übrigens gibt es auch Haustarifveträge, die gar kein Weihnachtsgeld enthalten, dann gibt es trotz Tarifvertrag nix. Ich leide selber unter so einer Konstellation, auch als normaler Angestellter. Und Urlaubsgeld wurde auch abeschafft.

und wo finde ich denn überhaupt raus nach welchem Tarifvertrag ich überhaupt bezahlt werde? Weil es gibt ja keinen extra tarifvertrag für fachinformatiker!

und wo finde ich denn überhaupt raus nach welchem Tarifvertrag ich überhaupt bezahlt werde? Weil es gibt ja keinen extra tarifvertrag für fachinformatiker!

steht im Ausbildungsvertrag drin ;) wenn da keiner drin steht gibts kein ;)

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