Veröffentlicht 19. Dezember 200816 j HALLO; ICH BIN 16 JAHRE ALT azubi als fachinformatiker...UND MUSS AM SOnntag diese woche ab 22uhr -6 uhr in der logistik aushelfen...darf ich das überhuapt vom alter aus????ich würde natürlich am tag danach frei bekommen.nzw am gleichen tag:)...ichhoffe ihr könnt mich aufklären weil in minem vertrag hab ich nix dazu gefunden. Bearbeitet 19. Dezember 200816 j von aleksinho123
19. Dezember 200816 j Nein darfst du nicht. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz sind Arbeitszeiten nur von 6 bis 20 Uhr zulässig, wenn 8 Stunden nicht überschritten werden.
19. Dezember 200816 j Hallo, das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jungend ist dort sehr genau. (1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden JArbSchG - Einzelnorm Aber wie jedes Gesetzt gibt es auch wieder Ausnahmen. Ob diese zutreffen mußt Du im dem Paragraphen selber prüfen. Frank
19. Dezember 200816 j Nein, das darfst du nicht... Jugendarbeitsschutzgesetz §14: (1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. (2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr Danach kommen noch einige Ausnahmen, falls es dich interessiert... § 17 Sonntagsruhe (1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Ob du trotzdem arbeitest hängt natürlich von dir ab... Fakt ist: Der Betrieb darf dich (offiziell) zu dieser Zeit nicht beschäftigen. Wie es in diesem Fall mit Unfallversicherung aussieht kann ich mir auch nur denken :floet:
19. Dezember 200816 j Keine Chance. Das kann übrigens für deinen Arbeitgeber sehr teuer werden. (4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden Frank
19. Dezember 200816 j Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArschG, Link: klick, PDF-File) darfst Du das eigentlich nicht, Auszug: § 14 Nachtruhe (1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. (2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen 1.im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, [size=4][B]2.in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,[/B][/size] 3.in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4.in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr beschäftigt werden. Ergo dürftest Du das arbeitsrechtlich gar nicht. Ob Du es trotzdem machst ist Deine Sache. Wenn niemand nachfragt ist es ja schließlich egal.
19. Dezember 200816 j Genau. Wenn der Gabelstabler dir über den Fuß fährt oder sonst was dann stellen die vom Amt für Arbeitsschutz ganz unbequeme Fragen. Frank
19. Dezember 200816 j Gut, ich hätte hinzufügen sollen, dass es nur egal ist, solange nichts passiert und sonst niemand irgendwelche unbequemen Fragen stellt. Sollte was passieren wird die Luft für seinen Betrieb natürlich dünn.
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