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Anfechtung IHK Ergebnisse


thunder85

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Beim Lernen für die kommende ZWP sind mir viele "schwammig" formulierte Fragen aufgefallen. Darunter leider auch sachlich falsche Fragen / Lösungen. Dies bestätigten auch die Lehrkräfte, die einige Fragen mit uns bearbeitet haben. Jedoch konnten sie uns nicht mitteilen, wie wir uns korrekterweise verhalten sollen.

Wenn ich nun Fragen beantworte, die schwammig formuliert sind, bzw. deren Lösungen sachlich falsch sind, bzw. nicht eindeutig, und ich dadurch Punktabzug bekomme, wie sollte ich mich verhalten? Für die ZWP ist es eher nebensächlich, aber für die AP enorm wichtig.

Kann ich Ergebnisse der IHK anfechten? Wenn ja, wie muss ich belegen, dass der Irrtum/ Fehler bei der IHK liegt?

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Ein Prüfer ist bestimmt kompetent genug um zu erkennen, dass 2+2 nicht 5 ist

Ich fürchte das trift auf einen gewissen Prozentsatz definitiv nicht zu.

Und nun zu deiner Frage:

Wenn du nicht durchgefallen bist,

ist es absolut sinnlos dagegen Einspruch einzulegen.

Weil einige Punkte hin oder her, rechtfertigen nicht den aufwand den das mit sich bringt.

Und was meinst du kommt dabei raus?

Die werden niemals sagen, ja die Frage ist schwammig gestellt, du bekommst deshalb auch Punkte.

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Ich habe nach meiner bestandenen Prüfung auch darüber nachgedacht das Ergebnis anzufechten. Das bringt aber eigtl. nur etwas, wenn du wirklich fachliche Fehler seitens des Prüfers belegen kannst. Wenn du dir dann irgendwann deine "korrigierte" schriftliche Prüfung oder Projektdokumentation anschaust, dann wirst du feststellen, dass kein Prüfer auch nur ein Kommentar oder eine Begründung aufschreibt. Du wirst einfach nur z.b. 8 von 10 Punkten lesen ;) und das selbst z.b. bei ER-Modell Aufgaben, wo es ja nunmal nicht einfach ein richtig oder falsch gibt.

Dadurch hast du keinerlei Grundlage, weil du nicht feststellen kannst, was der Prüfer an deinen Antworten als falsch empfindet. Du kannst soweit ich weiß aber nen Einspruch einlegen. Wenn dein Antrag abgelehnt wird dann kostet das so um die 80€ Bearbeitungsgebühr. Ich glaube nicht, dass jemals ein IHK Ergebnis korrigiert wurde, obwohl ein Großteil der IHK-Prüfer scheinbar eben genau zu jenem kompetenten Personal zählt, das aus 2+2 schnell mal 5 werden lässt ;).

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ZP: wenn davon keine Verkürzung abhängt sollte das Ergebnis relativ egal sein (außer es wird irgendwann doch dem Abschlusszeugnis zugeschlagen)

AP: Berechtigte Einsprüche sind immer ok. Wir Prüfer sind auch nur Menschen, die bei so manchen Prüflingen auch mal 2+2=5 rechnen, da ansonsten niemals eine vernünftige Punktzahl rauskäme :P (ich denke da mit Schrecken an eine kaufm. Aufgabe in den mehr kaufm. Berufsbildern - ein heute noch bei mir existierendes Trauma)

Tipp: wenn man denkt, dass das Ergebnis krass von den Erwartungen abweicht einen Termin vereinbaren und die Prüfung einsehen. Das kostet meines Wissens (zumindest bei uns) nix. Es gibt dann die Möglichkeit des Einspruches; haben sich die Prüfer zB verrechnet, so ist das immer ok. Diskussionen um "richtige" Lösungen sind meist schwieriger, und um einen Punkt geht es selten. 10 Punkte rauszuholen ist aber nicht die Regel.

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Ich frage, besonders im Bezug auf bisher gesichtete ZWP, bei denen nicht eindeutige Fragen vorkommen.

ZB:

Wähle 2 Pixelgrafikformate mit rel. platzsparende Speicherung, univ. Einsetzbarkeit, effektive Verwendung Internet.

BMP, CDR, GIF, HTM, JPG, TIF, WMF

Hier kann man sich nun über GIF, JPG und TIF streiten.

in 2008 gab es die Frage danach, was nicht den Erfolg einer Abteilung beschreibt. Leider kann man alle Möglichkeiten begründet als richtig angeben.

Dann gab es die Aufgabe mit dem Ablaufdiagramm, in dem man die Symbole zuordnen sollte. Hier gab es mehrere Lösungen, die alle logisch sind und man begründen kann.

Auch beliebt. Mal bedeutet 1KB 1000 Byte (ZWP <2005) und mal 1024 Byte (ZWP >2005). Habs beim Querlesen gesehen. Sowas nervt einfach und macht unsicher. Wie soll man denn nun rechnen?! Beide Einheiten bedürfen gegenseitige Umrechnungen, was die IHK auch verwirren würde ;)

Nur interessiert die IHK doch keine Begründung (so unsere Auskunft). Sondern lediglich die computergenerierte Lösung, bzw. die Folgerichtigkeit.

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@ShadowmanZ: Das ist aber nicht jedem Korrektor bei den Abschlussprüfungen bekannt. Ich kenne es allerdings so, dass beide Lösungswege (also egal, ob man mit 1000 oder 1024 gerechnet hat) als richtig anerkannt werden - außer es ist explizit etwas anderes angegeben. Verlassen kann man sich darauf aber natürlich nicht.

Bei der Lösung einer solchen Aufgabe, wo nur "KB" angegeben ist, würde ich kurz begründen, warum ich mit welcher Rechengröße rechne.

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Also am Besten bei jeder Frage, die einem mehrdeutig ertscheint eine kurze Begründung schreiben? Das kann es ja auch nicht sein.

Wie geschrieben, sind das nur drei Beispiele dafür, wo Mitschüler, Lehrer und ich, die Fragen anzweifeln, weil sie nicht eindeutig formuliert sind. Wir bekamen den dezenten Hinweis, dass die Auswertung anhand einer Musterlösung erfolgt und was davon abweicht wird als falsch gewertet. Ausnahmen stellen Rechnungen dar, die Folgerichtig sein können.

Auf den IHK prüfungsbögen habe ich mal gesehen, dass KB=1000 stand und mal KB01024. Da ist es eindeutig, womit man rechnen soll. Formal ist es falsch. Aber das soll mir und den anderen Prüflingen egal sein.

Muss ich also akzeptieren, dass mir evtl. Fragen als falsch gewertet werden, weil diese nicht exakt eindeutig formuliert wurden? Ich frage mich ernsthaft, was daran so schwer ist, eindeutige Fragen und Antworten zu stellen.

Auch interessant aus ZWP 08:

Was kennzeichnet eine Matrixorganisation. Richtige Antwort: Ein Mehrliniensystem bla bla bla. Antwort hat nichts mit der Frage zu tun...

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Normalerweise werden schon immer beide Rechnungen akzeptiert, sowohl mit 1000, als auch mit 1024. Die Prüfer haben ein klein wenig Ahnung von IT und können eigentlich ziemlich souverän mit den Lösungshinweisen umgehen.

Was kennzeichnet eine Matrixorganisation. Richtige Antwort: Ein Mehrliniensystem bla bla bla. Antwort hat nichts mit der Frage zu tun...

Wenn du die alternativen Antworten nicht angibst, wird die Diskussion gleich vorneweg tot sein. Die Frage ist imer nach der naheliegendsten Antwort.

Und kannst du deine Vermutung im letzten Satz begründen? (Wie will ich mit einer Linie eine Matrix basteln?)

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