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Geschrieben

Hallo Community,

eine wichtige Frage:

Darf eine Internetagentur Domains, unter deren URL sie mit der Erarbeitung einer Internetpräsentation durch ihre Kunden beauftragt sind, diese unter dem Namen der Agentur bei der DENIC registrieren?

Und wenn nicht (was ich eigentlich hoffe), auf welcher Grundlage?

Ich als Kunde, z.B. Physiotherapie Mustermann möchte doch die Rechte an www.physiotherapie-mustermann.de zu 100% haben, auch wenn ich eine Agentur mit der Erstellung der Site beauftrage.

Vielen Dank für eure Antworten und Links / Hinweise auf rechtliche Hintergründe.

MfG

StMi

Geschrieben

Das kommt ganz auf den Vertrag an, den ihr mit dem Anbieter schliesst...

Meist wird das in solchen Fällen so gemacht, dass der technische Ansprechpartner, sowie der Zonenverwalter von der Agentur, oder einem ISP ist. Der Domaininhaber und adminstrative Ansprechpartner hingegen solle der Nutzer der Domain sein.

Bei einem Vertrag/Auftrag sollte man darauf explizit bestehen, damit das nicht "hinterrücks" falsch beantragt wird bei einer eventuell zukünftig interessanten URL.

Geschrieben

Hey, danke für die Antwort.

Bestätigt erstmal auf jeden Fall meine Meinung.

Was aber, wenn jetzt leider schon der Fall eingetreten ist. Sprich: Website steht, Agentur hat die Domain angemeldet, auf den Namen des Agenturbetreibers. Eigentlicher Website-Auftraggeber steht "nur" im Impressum.

Prinzipiell ist die Domain nicht wirklich interessant (also zu verkaufen etc.), eben nach Schema "physiotherapie-mustermann.de", aber natürlich hochinteressant für den eigentlichen Webseitenbetreiber.

Kann man da bei der DENIC noch irgendwas ummelden, wenn ja, wie?

Geschrieben

kk-Antrag hab' ich auch schon gehört.

Aber wie chprov schon sagt, ist das ja eigentlich der Antrag auf den Wechsel des Providers - nicht aber des Domain-Inhabers?!

In unserem Fall ist es ja so, dass der Provider (z.B. United Domains) beibehalten werden soll, aber der Inhaber sich ändert.

Geschrieben (bearbeitet)

Rein theoretisch reicht es aus, wenn der aktuell als Besitzer eingetragene die Einträge entsprechend ändern lässt. Dazu benötigt es keines KK- oder ChProv-Antrages.

Da die Domain aber ja schon auf die Agentur läuft, muss diese das beantragen oder in ihrer Schnittstelle zur Denic eintragen.

Wenn die Agentur sich querstellen sollte, habt ihr recht schlechte Karten - die Agentur ist ja der Besitzer. Dann kann man höchstens versuchen, den besitz vor gericht einzuklagen, oder eine andere Domain nehmen.

Solltet ihr jedoch einen vertrag geschlossen haben, aus dem herraus geht, dass die Agentur in eurem Antrag handelt, dann muss sie euch afaik jederzeit die Domain überschreiben auf Wunsch.

Ein KK-Antrag bzw. ChProv-Antrag muss nur gestellt werden, wenn man eine Domain z.B. von einem zu einem anderen Provider abzieht. Dies dient aber meist nur der Rücksicherung des Providers, da man einem KK-Antrag als Besitzer innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen kann. Tut man dies nicht, so gilt dies als stillschweigende Einverständniserklärung. Widerspricht man, so kann die Domain nicht transferiert werden.

Mittlerweile läuft dieses Verfahren aber nur noch parallel zum neuen Verfahren, bei dem man ein Passwort für den Providerwechsel zugesand bekommt.

Bearbeitet von Crash2001
Geschrieben

Danke für die Infos. Dann wollen wir mal auf "Glück hoffen", dass sich die Agentur nicht quer stellt. Eigentlich hätte sie ja nix von dem Domainnamen, weil er nicht sonderlich "wertvoll" ist. Na mal gucken.

Vielen Dank!!

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