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Berufsschule trotz Freistellung


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Hallo zusammen,

ich habe meine Ausbildung zum Glück seit letztem Monat hinter mir - ein anderer Ex-Mitazubi von mir noch nicht. Da es bei meinem Ex-Ausbildungsbetrieb im moment einen kleinen Vorfall gibt, mein Ex-Mitazubi aber zu faul ist, sich genauer darüber zu erkundigen, mache ich das nun einfach mal.

Mein Ex-Mitazubi (volljährig) hat zur Zeit seinen dreiwöchigen Berufsschulblock. Der Betrieb möchte ihn allerdings mal wieder für fünf Tage von der Berufsschule befreien.

Mein Ex-Mitazubi ist damit nicht einverstanden. Da er in einem halben Jahr verkürzen wird, will er lieber in die Berufsschule gehen, damit ihm kein prüfungsrelevanter Stoff verloren geht. Im Betrieb wird nämlich nichts gelernt, sondern nur gearbeitet - Prüfungsvorbereitungen wird es im Betrieb keine geben.

Die Berufsschule hat den Antrag auf Befreiung von der Berufsschule abgelehnt. Grund hierfür ist, dass mein Ex-Mitazubi schon mehr als fünf Tage dieses Jahr aus der Berufsschule befreit worden ist.

Der Betrieb hat darauf hin dem Schulamt einen Brief geschickt. Damit wird die geforderte Befreiung begründet, dass zur Zeit eine schwerwiegende Wirtschaftskrise herrscht und somit jede Hand benötigt wird, um einer Insolvenz aus dem Weg zu gehen. Dies ist gelogen - mein Ex-Ausbildungsbetrieb ist bis zum Kopf mit Aufträgen eingedeckt.

Das Schulamt hat die Freistellung mit dieser Begründung allerdings genehmigt.

Wie sieht nun die Rechtslage aus? Muss er in den Betrieb? Oder kann er auch in die Berufsschule gehen, da dies für ihn persönlich wichtiger ist, um keinen Stoff für die Ausbildungsprüfung zu verpassen? Soweit ich weiss geht Berufsschule vor Arbeit im Betrieb?

Danke für eure Antworten ...

Bearbeitet von Steinheimer
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§ 15 BBIG

Freistellung

Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

Wenn der Betrieb drauf besteht muss er jedoch anschliessend noch zum Betrieb. Was dabei Überstunden angeht kommt auf den Arbeitsvertrag an.

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Wenn der Betrieb drauf besteht muss er jedoch anschliessend noch zum Betrieb. Was dabei Überstunden angeht kommt auf den Arbeitsvertrag an.

Ich hab leider gerade keine Zeit den Gesetztestext zu suchen.

Es gibt allerdings eine Regelung, dass der Azubi nach 5 Schulstunden á 45min nicht mehr in den Ausbildungsbetrieb muss.

Natürlich muss auch eine gewissen Wochenanzahl an Stunden eingehalten werden. Die weiß ich gerade aber nicht aus dem Kopf heraus :)

Gruß

Thomas

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So stehts zumindest im Gesetz.

Die Schule verbietet ihm ja nicht zu kommen sondern stellt es ihm jediglich frei. Wie danach allerdings das Arbeitsklima in eurer Firma ist..vorallem auch was seine Verkürzung angeht würde ich mir so einen Schritt sehr gut überlegen.

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Naja, ich kenne ja das Arbeitsklima bei uns in der Firma zu genüge.

Ich sollte auch schon mehrmals freigestellt werden, da habe ich gesagt dass ich Arbeiten schreibe, vorbereiten muss, etc, und konnte dann halt nicht kommen. Die Antwort von den Mitarbeitern war dann immer: "Ist dir Berufsschule etwa wichtiger als hier zu sein?"

Natürlich ist es wichtiger, im Betrieb lernt man bei uns nichts. Unsere Firma feiert sich jeden Tag aufs neue, wie toll sie sind. Ausgebildet werden wir aber nicht, sondern als billige Arbeitskräfte missbraucht. Wenn wir wo nicht weiter wissen, heisst es: Musst du eben nach Googeln ...

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Scheinbar wurdest du aber übernommen. Das setzt er aufs Spiel wenn er gegen den Willen der Firma zur Schule geht. Ist keine einfache Entscheidung.

Wollten sie, aber ich habe andere Pläne. ;) Und drei der vier anderen Azubis wollen nach der Ausbildung auch nicht dort bleiben ...

Bearbeitet von Steinheimer
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Also die Begründung, man würde in der Schule an 5 Tagen prüvüngsrelevanten Stoff verpassen halte ich für mind. genauso frei erfunden,wie die Begründung des Arbeitsgebers (wie du geschildert hast).

Ob es eine Möglichkeit gibt, trotzdem zur Schule zu gehen, wei' ich nicht, aber ratsam ist es zwecks Betriebsklima wirklich nicht.

Meine Meinung: Arbeiten gheen und sich von Kollegen den Stoff aus dem Unterricht geben lassen und in 2 h nachholen.

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Also die Begründung, man würde in der Schule an 5 Tagen prüvüngsrelevanten Stoff verpassen halte ich für mind. genauso frei erfunden,wie die Begründung des Arbeitsgebers (wie du geschildert hast).

Naja, es geht ja auch um das Berufsschulzeugnis. Wir hatten im Halbjahr zweimal Blockunterricht, ein Block besteht aus drei Wochen.

Im ersten Block wird gelernt, im zweiten Block werden Arbeiten über das Thema geschrieben.

Viele der Fächer haben wir nur an einem Tag der Woche, und das sechs Stunden. Fehlt man eine Woche, fehlt einen somit ein drittel des ganzen Klausuren-Stoffs ...

Und verpasst man wichtige Themen die quasi in jeder Abschlussprüfung drankommen (IP, Subnet-Berechnung, Netzwerkzeug), was einem als Anwendungsnetwickler vielleicht nicht wirklich liegt, hat man auch wohl oder übel gelitten.

Vor allem als wir in der Schule Stoff über Netzwerke usw gelernt hatten, habe ich oft gefehlt. Das Fazit war: Ich habe die Themen nie wirklich verstanden, da wir auch im Betrieb absolut nichts lernen und konnte somit einen ganzen Aufgabensatz in der Prüfung in die Tonne kloppen ... Und die Noten in den Netzwerk-Fächern sind auch dementsprechend ********en ...

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Also bei uns wars so, dass man sich (wenns nötig war) mit einem aus der Klasse am WE zusammen gesetzt hat und der hat dann erzählt, was man verpasst hat (hat natürlich auch die Unterlagen für mich mitgebracht) und ich habe seine selbstgeschriebenen Sachen kopiert. So hatte ich alles, was ich zum selbstlernen brauchte. Ok, bei manchen Tehmen muss man das wirklich tun. Aber ich würde mich deshalb nie mit dem Chef anlegen.

"Man beisst nicht die Hand, die einen füttert" sagt meine Mutter immer :)

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