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Prüfung verhauen - was wiederholen?


marcom

Empfohlene Beiträge

Omg Fishburn, kannst du bitte deine völlig sinnfreien Beiträge sein lassen, die du hier überall im Forum verteilst? Wir wissen mittlerweile, dass du ein ganz toller Hecht bist und nur ne Stunde gelernt hast bla bla blubb, aber da wir nicht alle so ein Genie sein können wie du, gibts eben auch Leute, die mit WiSo Probleme haben...

Und solche Fragen sind ja wohl nicht verboten, die sind oft ja auch nur theoretischer Natur...denk mal drüber nach und urteile dann, ob du wirklich immer und überall deinen Senf dazu geben musst...

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Also ich sags nochmal ich hab nee rein schulische Ausbildung gemacht! Alter habt ihr nicht bischen nen Anspruch das Fachinformatiker was wert ist? Wollt ihr das Leute die es nicht schaffen ein paar WiSoFragen zu beantworten den gleichen Abschluss haben wie ihr? Und sorry wer in WiSo Probleme hat ist entweder stinkfaul oder strunzdumm. Zumindest diese WiSo Prüfung hatte mit Schilder usw genug Punktebringer dabei das man sie locker schafft. Von daher sorry wenn ihr meine Einstellung zu krass findet oder mich für einen Angeber haltet weil ich nee 3 in GA1 geschafft habe ... *eyesroll*

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Okay, zurück zum Thema: ANGENOMMEN, man fällt in WiSo durch, also für den THEORETISCHEN Fall, dass man da Probleme hat, warum auch immer, muss man nur WiSo wiederholen.

Sofern man also fachlich in GA1 und GA2 glänzt, gilt es nur nochmal WiSo zu pauken, es kann ja schließlich sein, dass einem WiSo nicht ganz so liegt und man sich noch dazu mehr auf das fachliche konzentriert hat, da man ja keine 3 schreiben will...*hust hust*

Um meine persönliche Meinung hier nochmal anzuhängen. Ja, ich will, dass jemand, der in WiSo halt einmal daneben gegriffen hat, in GA1 und 2 aber womöglich besser ist als die meisten hier, denselben Abschluss hat, wie ich, da es mir völlig egal ist, was einer in der Prüfung hatte. Sollten sich andere daran stören, so sollten sie ihrem Ärger im Off-Topic Luft machen und hier nicht Threads mit für manche wichtige Fragen vollnölen...

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  • 1 Monat später...

Leider ist es so, dass die Wiederholung - nur ein Teil oder alles - von den IHKn ziemlich individuell geregelt wird. Ich weiß, dass manche IHK nur den fehlenden Teil nachschreiben lässt, manche IHK aber immer alle drei Teile. Es gibt (seit Jahren) Diskussionen über eine Einheitlichkeit - diese wurde aber hier noch nicht erreicht.

Fazit: nur die eigene IHK kann eine abschließende Antwort geben, dieses Forum hier kann es nicht.

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