Veröffentlicht 22. Februar 201015 j Hallo zusammen, ich wollte fragen, da ich bald meine Zwischenprüfung habe, wie der Ablauf ist. Ich würde mich sehr feuen wenn mir das jemand sagen könnte. Dann kann man sich schon mal etwas drauf einstellen. Vielen Dank im Voraus. lg denny
22. Februar 201015 j hingehenNamen und Prüflingsnummer richtig drauf schreibenKreuzchen an den richtigen Stellen machenfertig Oder meinst du was anderes? Frank
22. Februar 201015 j hingehenNamen und Prüflingsnummer richtig drauf schreibenKreuzchen an den richtigen Stellen machenfertig Oder meinst du was anderes? Frank Was ist eigentlich mit den Wochenaufschrieben ? Sollte man die nicht vorlegen ?
23. Februar 201015 j Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Naja, ich hätte mir auch noch andere Sachen vorstellen können auser nur Kreuzchen machen zu müssen. Zb den Prüfern irgenetwas erzählen, erkären o.ä. Diese überraschungen sind allerdings wenn man nicht drauf vorbereitet ist, sehr doof Aber dann bin ich beruhigt. Zu den Berichten, es ist ja die neue Regelung das die unterschriften nicht viel länger als einen Monat zurückliegen dürfen, dann muss ich wohl noch welche unterschreiben lassen. Ohne Unterschrift ist dann nähmlich schlecht! Vielen Dank an euch. Denny
23. Februar 201015 j Hallo, kann auf den letzten Punkt nochmal jemand genauer eingehen? Ich hab noch nie gehört, dass man sein Berichtsheft mit zur Zwischenprüfungen nehmen soll. Es soll so manchen Azubi geben, der erst kurz vor Schluss anfängt, sein Berichtsheft zu schreiben bzw. zu vervollständigen. Kennt da jemand ein Beispiel (also ein Bundesland), wo es von Seiten der IHK ausdrücklich verlangt ist?
23. Februar 201015 j Bei uns stand in der Einladung zur Zwischenprüfung, was alles mitzubringen ist, u.a. nicht programmierbarer Taschenrechner, Schreibzeug, und auch das Berichtsheft. Also würde ich einfach mal die Einladung genau durchlesen. Wenn da nichts vom Berichtsheft steht, kann man euch auch keinen Strick draus drehen, wenn ihr es nicht dabei habt. Viel Glück bei der Prüfung (obwohl die eigentlich mit links zu machen ist )
23. Februar 201015 j Man hebt sich aber auch keinen Bruch die Dinger in die Tasche zu packen. Wie, wann und wo die IHK bzw. der PA die Berichtshefte sehen möchte ist nicht einheitlich. Manche zur Zwischenprüfung, manche müssen bei der Abschlussprüfung abgeben und manche müssen die erst zur Präsentation mitbringen. Frank
24. Februar 201015 j Das nicht, aber keine IHK kann von den Prüflingen verlangen, das Berichtsheft verfügbar zu haben, wenn es nicht in der Einladung stand.
24. Februar 201015 j Also bei der IHK Mittlerer-Niederrhein ist das jetzt seit ein paar Jahren so geregelt, das die Fachinformatiker die Berichte hochladen sollen und seit diesem Jahr müssen und dort mit einem PIN von der Ausbildungsleitung abgesegnet/bestätigt werden müssen => wir brauchten nichts mehr in Papierform mitbringen. Meinen Prüfer hat das ganze ehrlich gesagt auch nicht interessiert, er hat gefragt, ob ich alle habe und damit hatte sich die Sache. Er meinte auch, das die IHK rechtlich keine Handhabung hätte, wenn man bei der Abschlussprüfung keine vorzuweisen hat, die müßten trotzdem das Zeugnis, nach erfolgreichem Bestehen, aushändigen. Ich würde mir also keinen Kopf bei der ZP machen, aber lesen, was auf der Einladung steht, hat auch noch keinem geschadet @dennylee "Zu den Berichten, es ist ja die neue Regelung das die unterschriften nicht viel länger als einen Monat zurückliegen dürfen, dann muss ich wohl noch welche unterschreiben lassen." Das würde mich jetzt ein wenig verwundern, weil grundsätzlich das Verfahren ja so ist, das du was tust, einen Bericht darüber schreibst und ihn vorzeigst. Das führt dann dazu, das du jeden Zeitraum (Tag, Woche, Monat je nach IHK) dir eine Unterschrift abholst. Da ist es sicherlich im Interesse keiner Partei, das du zur ZP und zur Abschlussprüfung nochmals alles ausdruckst und neu unterschreiben läßt, oder gibt es in irgendeiner IHK so einen Bürokratiewahn ? Ich kenne die Regelung, auf die du dich beziehst zwar nicht, aber ich denke ehr, das es so in die Richtung geht, das der letzte unterschriebene Bericht nicht länger als einen Monat zurück liegen darf.
24. Februar 201015 j Zu den Berichten, es ist ja die neue Regelung das die unterschriften nicht viel länger als einen Monat zurückliegen dürfen, Wo steht das? Frank
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