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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

ich bin immernoch dabei, bei meiner anstehenden Übernahme alle Formalitäten zu klären. Ein wichtiger Punkt ist mir dabei, dass der Leiter der Abteilung eine 6-monatige Probezeit in den Vertrag schreiben will. Begründung: das wird bei uns im Unternehmen bei jeder Stelle so gemacht.

Nun hat meine Ausbildungsleiterin gesagt, sowas würde zwar überall drinstehen, wäre aber bei der Übernahme eines Azubis rechtlich nicht zu halten. Begründung: Bei einem internen Stellenwechsel könne aufgrund der Betriebszugehörigkeit keine neue probezeit gefordert werden, da dies ja ein Umgehen des Kündigungsschutzes darstellen würde.

Was wisst ihr zu dem Thema?

Hallo,

soweit ich weis, müsste das rechtlich föllig ok sein.

Vom prinzip her tust du ja nicht die Stelle wechseln, sondern schließt einen komplett neuen Arbeitsvertrag, da dein Ausbildungsvertrag durch die bestandene Abschlussprüfung endet.

MfG

Funfare

§ 21 BBiG: (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Nur um die Aussage von Funfare zu ergänzen.

Es beginnt ein neues Arbeitsverhältnis - da macht es keinen Unterschied, ob intern oder extern. Dürfte sogar bei den meisten Firmen die Regel sein bei Übernahme.

Viele Grüße

Edit: Ich glaube sogar, ich hab hier schon einmal etwas von einem Urteil über die Probezeit nach Übernahme gelesen. Konnte aber auf die Schnelle den Thread nicht finden.

so hab ich das bisher auch gesehn. Ich verstehe aber auch die Argumentation meiner Vorgesetzten. Wenn man so leicht den Kündigungsschutz aushebeln könnte, bräuchte ich ja nur meinen ganzen Angestellten zeitlich befristete Verträge anbieten. Und wenn der ausläuft, gibts wieder neue Probezeit

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