Veröffentlicht 2. Juni 201015 j Hi Leutz,habb heut erfahren das ich bei Fisi im GA1 durchgefallen bin! Und zwar 4 punkte drunter. Die anderen beiden teile waren Ok. Nun zu meiner frage weiß jemand wie schnell man die Prüfung nachholen kann?Oder muss ich nen halbes Jahr warten? mfg Headnut
2. Juni 201015 j Die Bewertung ist etwas komplizierter. Man kann auch bestehen, wenn man in ein oder zwei Teilen unter 50 Punkten liegt. Hat die IHK mitgeteilt, dass die Prüfung wiederholt werden muss? Ansonsten würde ich deine Punkte mal in diesen Rechner eintragen und auswerten lassen.
2. Juni 201015 j Ich konnte es online einsehen und da ist definitiv 26 punkte bei Teil 1 und somit nicht bestanden,oder liege ich da falsch? mfg Headnut
2. Juni 201015 j Neuen Anlauf im Winter nehmen. Da du nur in einem Teil durchgefallen bist kannst du dich ja voll auf diesen konzentieren und ihn beim zweiten Versuch rocken.
2. Juni 201015 j 0-29 Punkte = 6 Da kann man leider nichts schönrechnen. Ganz entspannt auf GH1 konzentrieren und in 6 Monaten schreiben.
2. Juni 201015 j Ich habe GH1 und GH2 massiv verhauen, Wiso bestanden. Insgesamt habe ich 35%. Der Rechner sagt es keine Nachprüfung möglich? Was kann ich machen?
2. Juni 201015 j Ich habe GH1 und GH2 massiv verhauen, Wiso bestanden. Insgesamt habe ich 35%. Der Rechner sagt es keine Nachprüfung möglich? Was kann ich machen? Was heißt massiv verhauen? Beides < 30%? Gib uns mal bitte % Angaben...
2. Juni 201015 j Kann ich noch die Winterprüfung machen? Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Also ein halbes Jahr dranhängen - du musst aber beim Betrieb die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen! Ansonsten endet der Ausbildungsvertrag automatisch zum schriftlich festgelegten Vertragsende.
2. Juni 201015 j Der Betrieb kann sich nicht weigern. Es steht im Gesetz. Und ja, Du bekommst weiterhin monatlich deine Vergütung und bist natürlich zur Bereitstellung deiner Arbeitskraft verpflichtet. Frank
2. Juni 201015 j Vom dritten Lehrjahr und eventuell sogar eine Erhöhung im vierten Lehrjahr, wenn entsprechendes im Tarifvertrag usw. geregelt ist. Frank
2. Juni 201015 j Und wenn ich die Winterprüfung auch nicht schaffe, kann ich denn noch ne mündliche Prüfung machen? Bzw. auch noch die Sommerprüfung?
2. Juni 201015 j Man kann die schriftliche Prüfung 2x wiederholen. Ansonsten einfach mal mit dem Notenrechner rumspielen, macht Spaß!
2. Juni 201015 j Liest eigentlich jemand die Gesetzeszitate die hier gepostet werden? ...höchstens um ein Jahr In einem Jahr gibt es zwei Prüfungen. Also kann man drei mal an der schriftlichen Prüfung teilnehmen. Frank
2. Juni 201015 j Aber bei der 3 Prüfung muss der Betrieb doch zustimmen, ne? Wie bitte? Was heisst das auf deutsch?
2. Juni 201015 j Im Gesetz steht um höchstens ein Jahr. Also kannst Du im Herbst die Prüfung noch einmal ablegen und im Sommer dann noch einmal. Frank
2. Juni 201015 j Wie bitte? Was heisst das auf deutsch? Na, wenn ich die Winterprüfung auch nicht schaffe, entscheidet der Betrieb ob ich nochmal darf.
2. Juni 201015 j ... entscheidet der Betrieb ob ich nochmal darf.Wie kommst du darauf? Hast du überhaupt mal gelesen und verstanden, was ich weiter oben geschrieben habe?
2. Juni 201015 j Sag mir gerade ein Kollege. Beim ersten mal muss mich die Firma ein halbes Jahr länger beschäftigen und wenn ich das da auch nicht schaffe, kann die Firma entscheiden, ob die mich weiter beschäftigen oder ob ich gehen soll
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.