Zum Inhalt springen

Der defekte Ventilator


Visionar

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

habe ne Frage zum Schadenersatz in Zusammenhang mit einem Kaufvertrag.

Habe einen Ventilator der Firma AEG bestellt. Dieser wurde dann defekt geliefert und ich musste den Mangel rügen. Daraufhin habe ich einen Retourenschein per Mail bekommen , den ich dann ausdrucken musste. So Packet eingepackt und zur Post gebracht. Der Anbieter hat das Recht zweimal nachzubessern. Dazu kam es nicht, stattdessen wurde mir schritftlich per Mail mitgeteilt, dass kein Ersatzgerät mehr vorhanden ist und die mir den Kaufpreis erstatten.

Dazu muss ich wiederrum ein Brief mit Kontodaten und Originalrechnung dahinschicken.

Was ist mit den Kosten die mir durch die mangelhafte Liederung entstanden sind?

-Brief,Papier,Rechnung kopieren, Retourenschein drucken und den zeitlichen Aufwand ???

Kann der Verkäufer eigentlich vom Kaufvertrag zutreten? Ich meine in der Berufsschule gehört zu haben, dass das Recht nur der Käufer in einer Zeit von meistens 14Tagen hat.

Ich nehme mal an, dass mit der Erstattung des Kaufpreises ist ansonsten korrekt.

Bearbeitet von Visionar
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

-Brief,Papier,Rechnung kopieren, Retourenschein drucken und den zeitlichen Aufwand ???

Ist das dein Ernst?

Freu dich, dass du dein Geld so schnell zurück bekommst und kauf dir einen neuen Ventilator und spar dir den Aufwand, herauszufinden, wie du das Geld für zwei DinA4-Blätter zurückbekommst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das dein Ernst?

Freu dich, dass du dein Geld so schnell zurück bekommst und kauf dir einen neuen Ventilator und spar dir den Aufwand, herauszufinden, wie du das Geld für zwei DinA4-Blätter zurückbekommst.

Naja Freude ist wohl etwas anderes. Bin eher unzufrieden und wollte 20€ Schadenersatz fordern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"entgangene" freizeit wird in der regel nicht als ausgleichbarer schaden betrachtet.

da sich der entstandene schaden nicht konkret in einem monetären betrag ausdrücken lässt. etwas anderes wäre es wenn du durch die zeitliche aufwendung einen tatsächlichen vermögensschaden erlitten hättest, aber das wirst du nicht glaubhaft machen können.

aber hey wenn du n richtig guten anwalt hast versuchs.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Visionar (wollte schon Ventilator schreiben :P )

Ich mache es mir zum Spaß, an solche Firmen immer wieder mal Beschwerde-Mails zu senden. Bringt oftmals erträgliche Ergebnisse, so hat mir amazon aktuell 40.- einfach mal so gutgeschrieben, Praktiker mir mal (für Warten im Baumarkt) einen 50.- EUR Gutschein geschenkt und so eine Biokette mir für einen Plastikstreifen im Nudelpaket ein komplettes Schlemmerpaket gesendet. Klappt aber nicht immer ;)

Tipp: Freundlich den Schaden schildern, was faseln von "soo schlimm ist es ja nicht, aber ich wollte es ihnen mal mitteilen" - und dann Abwarten und Tee trinken.

Mich beruhigen solche Mails nachdem ich sie geschrieben habe auch so, ohne dass unbedingt ein "Benefit" ankommt.

LiGrü

Michael (Profi-Beschwerer, Gerne-Leser des Buchs "Beschwerdemanagement")

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@tdm: er muss auf jeden fall dafür sorgen dass du das Packet kostenfrei verschicken kannst. Deswegen schicken die meistens Retourscheine mit oder per Mail, sodass du keine Kosten hast.

Das Andere ist etwas schwieriger. Ich habs einmal gemacht, weil ich keinen Schein von ihm finden konnte und habe Glück gehabt, dass er das dann von der Post abgeholt hat. Sonst hätte ich doppelte Kosten am Ende und die hätte mir bestimmt keiner zurück erstattet....also immer vorher den Verkäufer nach einem Schein fragen, ansonsten vorher abklären ob das Packet dann auch angenommen wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...