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Geschrieben

Hallo zusammen,

hätte da mal ne Frage zur Benutzung des IT-Handbuchs in der Abschlussprüfung. Benutzen dürfen wir es, das weiß ich (außer im Wirtschaftsteil). Wie ist es mit Post-its? Darf man die ins Handbuch kleben? Darf man da etwas drauf schreiben? Nur ein Wort bspw. um zu vermerken welches Thema wo ist.

Vllt kann mir ja jemand helfen :)

Danke

Grüße

Geschrieben

Bei diesem Thema gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Bitte erkundige dich bei der für dich zuständigen IHK.

Geschrieben

Kontaktiere Deine zuständige IHK und verlass Dich nicht auf Hörensagen von irgendwem hier. Besser eine offizielle Information selbst eingeholt, als am Ende sagen zu müssen "Aber der **** hat gesagt...". ;)

Aber selbst wenn es bei der Prüfung von den Prüfern heisst, dass das nicht zulässig sei, kannst Du die Post-its noch problemlos entfernen und das Buch weiter benutzen.

Ich habe es damals (Winter 2002) bei der Prüfung in Düsseldorf so gemacht und durfte die Post-Its dann drin behalten. Das war kein großes Problem. Aber wie gesagt, das ist von IHK zu IHK unterschiedlich

Geschrieben

Also die gute Dame sagte mir, dass Post-Its erlaubt sind, jedoch dürfen diese nur mit Stichworten versehen sein.

Ist vllt auch interessant für andere Prüflinge der IHK Aachen ;)

Auch nochmal nen Dankeschön an die Anderen!

Geschrieben
bei uns in RLP in der ZWP waren Post-it´s im IT-Handbuch verboten

Echt? Habe letztens noch einen Brief von der IHK Koblenz bekommen das in den Handbüchern nicht drin stehen darf! Aber sogenannte "Fähnchen" womit man Themen schnell findet sind erlaubt.

lg

Geschrieben
Aber sogenannte "Fähnchen" womit man Themen schnell findet sind erlaubt.

Ich wiederhole mich:

Bei diesem Thema gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Bitte erkundige dich bei der für dich zuständigen IHK.

In diesem Fall hat die zuständige IHK die Entscheidungskompetenz.

Aussagen auf Bundes- oder Landesebene sind nicht sinnvoll. Es kann durchaus in einem Bundesland entgegengesetzte Regelungen geben.

Geschrieben

Ergänzung: Diese Aussage immer schriftlich von der IHK einholen, so dass man ggf. in der Prüfung was zum Vorweisen hat. IHK und die Prüfer/Aufsichtspersonen sind nicht immer auf dem gleichen Stand.

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