Veröffentlicht 12. November 201014 j Moin, weiß einer wie sich das Weihnachtsgeld bzw die Jahressonderzahlung berechnet, wenn man die ersten 6 Monate noch Azubi war und übernommen wurde? Bei Wikipedia steht E1-E8 im Westen 90% und folgendes: Die Jahressonderzahlung berechnet sich aus den Tabellensätzen des Durchschnittsentgeltes (ohne Zuschläge) der Monate Juli bis September und wird mit dem Novembergehalt ausbezahlt. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass das Dienstverhältnis am 1. Dezember des Jahres besteht. Für jeden Monat des Jahres, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, wird die Sonderzahlung um 1/12 gemindert. Meine Sonderzulage beträgt ca 68% von Durchschnittsgehalt Juli-September. Gibt es da noch zusätzliche Sachen die ich vergessen habe und abgezogen werden? Danke.
12. November 201014 j Vielleicht kriegst du für 6/12 in Höhe des Azubi gehaltes und 6/12 in Höhe deines jetzigen Gehaltes. Mehr weiß ich leider nicht Bearbeitet 12. November 201014 j von Sassy
12. November 201014 j Geraten würde ich eher sagen dass für die 6 Monate Azubi anteilig gar kein Weihnachtsgeld gezahlt wird, weil der neue Arbeitsvertrag als Ausgelernter ja einer Neueinstellung gleichkommt. Also im schlechtesten Fall "nur" anteilig für 6 Monate Festangestellt.
12. November 201014 j Soweit ich weiß ist das Weihnachtsgeld, wenn nicht im Vertrag festgelegt, eher je Firma obligatorisch.
12. November 201014 j Rate mal mit Rosenthal, oder wie? Nachdem er geschrieben hat, dass er bei E1 - E9 90% Jahressonderzahlung erhält, ist davon auszugehen, dass er Angstellter im ÖD ist. Demzufolge gilt folgendes: Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung von ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1. Dezember noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis. Noch Fragen? Greetz S.E.
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