Veröffentlicht 1. Dezember 201014 j Hallo, ich bin FISI und bin Ende Februar (habe verkürzt) mit meiner Ausbildung fertig. Natürlich will ich mich schon vorher um eine Stelle bewerben. Nun zu meiner Frage: Ausbildungszeugnisse bekommt man ja erst am Ende der Ausbildung, jedoch will/muss ich ja das Zeugnis bei den Bewerbungen mitschicken. Wie muss das Zeugnis dann also aussehen? Ist das dann einfach sowas wie ein "vorläufiges Abschlusszeugnis" oder muss da so etwas wie "Herr xx ist noch bis zum 28.02.2011 bei uns beschäftigt" stehen? Vielen Dank im Voraus!
1. Dezember 201014 j jedoch will/muss ich ja das Zeugnis bei den Bewerbungen mitschicken. Wieso musst du das? Der neue AG ist ja nicht doof und weiss, dass du das Ausbildungszeugnis erst NACH deiner Ausbildung bekommst. Also einfach bewerben ohne Ausbildungszeugnis.
1. Dezember 201014 j lass dir ein zwischenzeugnis ausstellen. ist doch kein problem.... einfach zum ausbilder gehen und darum bitten. du hättest sogar einen rechtsanspruch auf ein zwischenzeugnis.
1. Dezember 201014 j du hättest sogar einen rechtsanspruch auf ein zwischenzeugnis. Soso, hat man das ... ich bitte um eine Quelle. Solange behaupte ich erstmal das Gegenteil (und liefere erstmal auch keine Quelle, denn es ist echt schwierig über ein nicht vorhandenes Gesetz etwas zu liefern ) Bearbeitet 1. Dezember 201014 j von bigvic
1. Dezember 201014 j Autor lass dir ein zwischenzeugnis ausstellen. ist doch kein problem.... einfach zum ausbilder gehen und darum bitten. du hättest sogar einen rechtsanspruch auf ein zwischenzeugnis. Okay dann werd ich das mal ansprechen.. das Zwischenzeugnis würde sich von einem Ausbildungszeugnis dann aber nicht unterscheiden oder? Wäre bloß der Hinweis dass ich hier noch 3 Monate beschäftigt bin mit reinzunehmen. Danke für die Antworten!
1. Dezember 201014 j Infos zum Zwichenzeugnis(und auch Arbeitszeugnisse allgemein: Das Arbeitszeugnis - Die häufigsten Fragen - arbeitszeugnis.de
1. Dezember 201014 j Infos zum Zwichenzeugnis(und auch Arbeitszeugnisse allgemein: Das Arbeitszeugnis - Die häufigsten Fragen - arbeitszeugnis.de Jupp - es besteht keine gesetzliche Regelung dafür (= kein grundsätzlicher Anspruch auf ein solches Zeugnis), nur Rechtssprechungen wie in deinem Link.
1. Dezember 201014 j leider finde ich keine schönen paragraphen - dafür bin ich zu wenig jurist - aber der arbeitgeber darf wohl zwischenzeugnisse, die aus wichtigem grund gefordert werden, nicht verweigern. wichtige gründe sind z.b. wechseln des arbeitsplatzes. verweigrt werden darf es allerdings bei nicht triftigen gründen, wie höherstellungsklagen @denis.al bei mir steht nur "zwischenzeugnis" drüber. kein hinweis, wie lange ich noch beschäftigt bin. und dass es mir auf eigenen wunsch ausgestellt wurde @bigvic in deiner quelle steht doch, dass es eine nebenpflicht des ag ist, ein zwischenzeugnis auszustellen
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