Veröffentlicht 18. Januar 201114 j Der Tätigkeit bei meinem zukünftigen AG entsprechend (Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung und entsprechenden Tätigkeiten), werde ich in Zukunft öfters Anzüge tragen müssen, wobei Jackets bekanntermaßen in die Reinigung müssen. Kann ich dies - auch wenn es keine Uniform oder ähnliches ist - als Werbungskosten mit den entsprechenden Quittungen geltend machen? Wenn ja, bis zu welcher Höhe? LG, Marko.
18. Januar 201114 j Kann ich dies - auch wenn es keine Uniform oder ähnliches ist - als Werbungskosten mit den entsprechenden Quittungen geltend machen? Nein, genausowenig wie den Kauf von Anzügen an sich.
18. Januar 201114 j Kommt man überhaupt in die Verlegenheit, als Arbeitnehmer Werbungskosten zu haben, die den Pauschbetrag überschreiten, wenn man nicht gerade jeden Tag zwei Stunden und mehr zur Arbeit fährt oder einen sehr teuren Spezialberuf ausübt?
18. Januar 201114 j Kommt man überhaupt in die Verlegenheit, als Arbeitnehmer Werbungskosten zu haben, die den Pauschbetrag überschreiten, wenn man nicht gerade jeden Tag zwei Stunden und mehr zur Arbeit fährt oder einen sehr teuren Spezialberuf ausübt? Die meisten werden allein schon durch die Entfernungspauschale den Pauschbetrag erreichen (ab ca. 14km zur Firma). Sobald dann Fortbildungskosten und das (speziell bei Lehrern) beliebte Arbeitszimmer kommen ist dann eh Ende Gelände mit Pauschbetrag. Bearbeitet 18. Januar 201114 j von bigvic
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