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Fahrtkostenzuschuss


neinal

Empfohlene Beiträge

Falls ich einen Beitrag übersehen habe, in dem das Thema schon angesprochen ist und der mit weiter hilft, tuts mir Leid.. habe nicht wirklich was gefunden, was passt.

Ich mache seit September letzten Jahres eine Ausbildung als FiAe, da meine Ausbildungsstätte ziemlich weit weg ist, habe ich pro Monat Fahrtkosten von ca 180€... Das ist natürlich verdammt viel Geld. Eine Wohnung kann ich mir von meinem Gehalt nicht leisten, da ich in München arbeite.

Von meinem AG bekomme ich einen Zuschuss, der knapp die Hälfte abdeckt. Vom Finanzamt bekomme ich (evtl. wird noch geklärt) anteilmäßig die Kosten, die 400€ im Jahr übersteigen, für den Weg zur Schule... Das werden aber wohl nicht viel mehr als 200€ im Jahr sein, da ich Blockunterricht habe und im Schnitt nur eine Woche pro Monat zur Schule gehe. (Auch, wenn der Weg ziemlich der selbe ist und ich so oder so eine Monatskarte brauche, egal ob Arbeit oder Schule...).

Jetzt meine Frage, gibt es irgend eine Möglichkeit von Arbeitsamt oä einen Zuschuss zu bekommen? BAB kommt für mich nicht in Frage, da ich Zuhause wohne.

Vielen Dank im Voraus.

Neinal

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Da BAB die Miete beinhaltet, solltest Du es dennoch mal durchrechnen, ob es sich nicht lohnt auszuziehen und eher in eine WG oder Randgegend zu ziehen, Studenten schaffen es ja auch in München nicht mehr unter Papas Tisch zu wohnen und die sind meist auch nicht mit viel Geld gesegnet ;)

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BAB beinhaltet Wohn- und Fahrtgeld. Das sollte definitiv mehr als 50€ sein. Ansonsten hast du ein hohes Azubigehalt und kannst dir die Fahrtkosten ohne Probleme leisten. BAB-Rechner <-- lass dir das da nochmal berechnen. Vielleicht ist auch irgendwo bei der Berechnung ein Fehler aufgetreten? Verdienen deine Eltern viel, denn dann sind deine Eltern dir gegenüber Unterhaltspflichtig und du kommst deshalb nur auf 50€.

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Das Problem an der Sache ist, dass bei meinem Vater (bei dem ich lebe) zu viel Brutto auf dem Lohnzettel steht... das ist mir bewusst. Aber die andere Sache ist, dass ihm monatlich so gut wie nichts übrig bleibt. Mein Vater war lange Zeit krank, damals noch Selbsständig. Da sind einige Schulden aufgetürmt worden, die er jetzt Stück für Stück abbezahlt, des weiteren ist mein Vater Unterhaltspflichtig für meine Mutter.. das wird vom Amt leider alles nicht berücksichtigt... deshalb wird das mit BAB definitiv nichts. Alles schon versucht...

Problem ist einfach, ja, ich verdiene nicht schlecht für eine Ausbildung.. aber die Fahrtkosten sind doch sehr hoch.. und da es manchmal (auch, wenns traurig klingt) soweit kommt, dass ich meinen Vater finanziell ein wenig unterstützen muss (Auto mal volltanken, Geld leihen, etc.) wirds meistens bis Monatsende sehr sehr knapp....

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Für die Unterstützung die du deinem Vater gibst, kann allerdings das Amt auch nichts. Krankheit deines Vaters wird allerdings angerechnet. Lass dir das nochmal durchrechnen. Mein Bruder stand nämlich vor kurzem vor einem ähnlichen Problem.

Ein sehr nettes Statement einer JobCenter Mitarbeiterin war allerdings: "Das Ausbildungsgehalt dient lediglich zum Decken der Fahrtkosten"...

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Wohngeldzuschuss bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Seit 2007 gilt ein neues Gesetz. In der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist auch ein pauschaler Zuschuss zur Miete enthalten, der allerdings oft nicht die Mietkosten deckt. Jetzt kann ein Azubi zusätzlich zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) einen Wohngeldzuschuss oder eine Mietbeihilfe bekommen, die den Unterschied zwischen deiner echten Miete und dem pauschalen Zuschuss ausgleicht. Der Wohngeldzuschuss oder die Mietbeihilfe ist also eine neue zusätzliche Unterstützung für Azubis die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen und hat nichts mit dem normalen Wohngeld zu tun.

NEU: Ab dem 01.09.2008 berechnen die ARGEN die Mietbeihilfe neu! Es wird jetzt nicht mehr nur die konkret fehlende Miete des Azubis berücksichtigt. Bei der Berechnung der ungedeckten Mietkosten wird das Einkommen des Azubis vorher bereinigt, wobei ein SGB II-Bedarf zugrunde gelegt wird. Ziemlich kompliziert. Aber es führt in der Regel dazu, dass die Mietbeihilfe ansteigt!

Noch besser: Auch Azubis, bei denen BAB abgelehnt wurde, können ab dem 01.09.2008 die Mietbeihilfe laut § 22 Abs. 7 SGB II beantragen! Das ist insbesondere dann eine gute Idee, wenn BAB abgelehnt wurde, weil das Einkommen des Azubis oder der Eltern um ein Weniges zu hoch war! Wenn BAB "dem Grunde nach" abgelehnt wurde (z.B. bei einer zweiten Ausbildung), ist in der Regel ein Antrag auf Wohngeld sinnvoller.

Wichtig: Die Mietbeihilfe wird bei unter 25-jährigen Azubis nur dann gezahlt wird, wenn sie VOR dem Umzug bei der ARGE oder dem Job Center beantragt und genehmigt wurde! Mehr

Azubi & Azubine - Finanzielle Hilfe in der Ausbildung

Vielleicht hilft dir das weiter?

Grüße

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Hi neinal,

ich verdiene 520€ Brutto(!) und meine Fahrtstrecke zur Arbeit beträgt 75km (Ein Weg).

Habe auch schon überall rumgefragt und geschaut ob es da finanzielle Hilfen gibt, ausser BAB kannstes leider knicken.

Der Staat unterstützt meist die, die es eigentlich nicht nötig haben.

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Hi neinal,

ich verdiene 520€ Brutto(!) und meine Fahrtstrecke zur Arbeit beträgt 75km (Ein Weg).

Habe auch schon überall rumgefragt und geschaut ob es da finanzielle Hilfen gibt, ausser BAB kannstes leider knicken.

Der Staat unterstützt meist die, die es eigentlich nicht nötig haben.

Danke für deine Antwort.

Das Gefühl habe ich manchmal leider auch. Das Problem ist einfach, dass bei mir sowohl BAB als auch Wohngeld schon abgelehnt wurde.. haben wir alles schon durch.. mit der Begründung 'Bis Sie 25 sind, haben Ihre Eltern für sie aufzukommen.' .. Schön und gut ist ja auch eigentlich in Ordnung so..

Problem ist halt einfach nur, ich habe zu meiner Mutter absolut keinen Kontakt.. wobei das Amt meinte ich wäre verpflichtet, vorzuweisen, dass meine Mutter keinen Unterhalt für mich zahlen kann.. das geht aber nicht, wenn ich nicht mal weiß, wo sie wohnt.... Und mein Vater verdient wie gesagt 'zu viel'.... komisch, dass es trotzdem jeden Monat sehr knapp ist.. und wir uns ohne meinen Lohn zum Teil wohl nicht mal etwas zu Essen kaufen könnten am Ende des Monats.. aber so sind Ämter....

Die bekloppteste Aussage ever war bei einer Freundin. Sie bekommt zur Zeit kein ALG, putzt nebenbei (je nach Bedarf) und bekommt ihr Kindergeld. Kann aber definitiv nicht mehr Zuhause einziehen.. das bestätigt sogar das Amt... Als sie Wohngeld beantragt hat, bekam sie die Aussage sie würde ZU WENIG verdienen um Wohngeld zu bekommen und solle sich doch bitte zumindest eine 400€ Stelle suchen, dann könne sie sich noch mal melden. Mit einer 400€ Stelle (mal davon abgesehen dass sie es ja versucht.. und nicht nur daheim rum sitzt...) würde sie aber ZU VIEL für Wohngeld verdienen...

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