Veröffentlicht 24. Juni 201114 j http://www.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/66480-ausbildungsverguetung-viel-verdient-ausbildung-81.html#post1324954 TIP: Mann kann das Geld was zu viel ist, in AVWL (ALtersvermögenswirksame Leistungen) einzahlen, das senkt das Brutto soweit man es braucht dann gibts wieder Kindergeld... macht bei uns auch er ein oder andere Azubi wenns eng wird... Hi, hat jemand damit schon Erfahrung? Ich fange dieses Jahr an und habe das mal ausgerechnet. Im ersten Jahr verdien ich ca 750€ zu viel, damit wir Kindergeld kriegen. Wie rechnet man das aus? Dieses Jahr sollte es noch zu keinen Problemen kommen, oder? 4 * GEHALT = SUMME = Unter dem Limit. Ab 2012 wirds schwierig, dann würde Ich gerne die oben genannte Methode anwenden. Jemand schon Erfahrung damit gemacht? Und wenn ja, wo geht dies am besten?
24. Juni 201114 j Wie sieht denn deine Berechnung aus? Ich bezweifle das du im ersten Jahr schon so viel verdienst, das du über die 8004 € kommst.
25. Juni 201114 j Für das Kindergeld darfst Du auch deine Werbungskosten (also z. B. Fahrtkosten) abziehen. Es zählen nicht nur die Einnahmen. Frank
25. Juni 201114 j Für das Kindergeld zählt (Einnahmen - Werbungskosten) < 8004 EUR dann Kindergeld sonst nichts. Frank
25. Juni 201114 j Autor Alles klar. Wie schaut es aus, für mich sollte dies erst im nächsten Jahr relevant sein, richtig? Dieses Jahr komm ich ja noch nicht über die Grenze.
25. Juni 201114 j Alles klar. Wie schaut es aus, für mich sollte dies erst im nächsten Jahr relevant sein, richtig? Dieses Jahr komm ich ja noch nicht über die Grenze. Wie sollen wir dir sagen ob es dich betrifft wenn wir dein Einkommen nicht kennen? Wie die Leute vor mir schon gesagt haben musst du gucken ob du mit deinen gesamten (brutto) Einkünften, auch die von Nebenjobs wenn du welche hast, minus die Werbungskosten und Sozialausgaben unter 8004€ im Jahr bleibst. Sonst siehst du keinen Cent Kindergeld. Wenn du erst im September anfängst wird die Grenze anteilsmäßig herunter gesetzt soweit ich weiß. Heißt dann, dass du in den letzten 4 Monaten nicht mehr als 2668€ (8004€ / 12 * 4) verdienen darfst um das KG noch zu bekommen.
25. Juni 201114 j Es wird nicht das Brutto genommen, sondern das Netto (Betrag minus Sozialversicherungsbeiträge). Die Werbungskosten werden dann zusätzlich abgezogen. Bearbeitet 25. Juni 201114 j von lupo49
26. Juni 201114 j Um nochmal die Auswirkung von nur einem Cent zu viel an Einnahmen zu verdeutlchen. Wenn Du auch nur einen Cent über den festgesetzten Freibetrag von 8004 EUR kommst, dann darfst Du das gesamte Kindergeld von dem Jahr zurück zahlen. Ist einem Bekannten von mir mit seinem Nebenjob passiert. Frank
26. Juni 201114 j Autor Also, ich bin mir jetzt ziemlich unsicher. Der eine sagt Brutto, der andere Netto. Ich verdiene 740€ Brutto im ersten Jahr. Wenn man es Brutto berechnet, ist es schon zu viel. Wenn Netto, dann wird es noch passen. Wird jetzt das genommen, welches AUF dem Konto ist oder das Brutto gehalt? Natürlich, wenn es zu viel ist, dann ist es zu recht so. Ich zahel auch noch 60€ Bahnticket, das könnte man ja als Werbungsgeld einsetzen.
26. Juni 201114 j 740€ Brutto sind sa 590€ Netto. 590€ *12=7080€, bist also noch im grünen Bereich . Davon kannst Du auch noch Deine Fahrtkostem abziehen (bei uns monatlich 40€ = 480€ im Jahr)....so bist Du weit unter der Grenze.
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