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Erziehungsurlaub. Wann soll ich meinen Arbeitgeber informieren?


olek07

Empfohlene Beiträge

Kündigung? aus welchem Grund? Ich bin fest eingestellt.

ähm ja na und? Deshalb kann dich der AG trotzdem nach Ende der EZ kündigen.

Ich verstehe nicht, warum die EZ als Grund angegeben werden kann? Was hat die EZ mit dem ZZ zu zun???

naja genau aus dem Grund, weil er dich nach der EZ kündigen kann --> Zwischenzeugnis: Hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei Elternzeit?

Grund = Es findet eine längere Arbeitsunterbrechung statt.

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Ein Arbeitnehmer kann bei ungekündigter Stellung vom Arbeitgeber ein sogenanntes Zwischenzeugnis verlangen, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, der Arbeitnehmer sich anderweitig bewerben will, oder er beabsichtigt, eine Fort- oder Weiterbildungseinrichtung zu besuchen und die Aufnahme von einem Zwischenzeugnis abhängig ist oder aber bei einer Betriebsveräußerung. Bei Versetzung in eine andere Abteilung, bei einem Wechsel des Vorgesetzten oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit) kann der Mitarbeiter zumindest eine Zwischenbeurteilung einfordern.

Zwischenzeugnis

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ähm ja na und? Deshalb kann dich der AG trotzdem nach Ende der EZ kündigen.

Also erstmal:

Man kann in Deutschland "nicht so einfach" gekündigt werden. Du geniesst als Arbeitnehmer nach der Probezeit generell Kündigungsschutz. D.h. du kannst nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden. Und die Befürchtung des Arbeitgebers, dass du bald wechseln willst, ist natürlich kein Grund für eine Kündigung.

Wenn keine personenbedingte/verhaltensbedingte Gründe vorliegen (z.B. du kommst ständig zu spät und bekommst laufend Abmahnungen, du klaust was etc.) kommt nur eine betriebsbedingte Kündigung in Frage - und dann wird es ihn als Familienvater wahrscheinlich eh nicht treffen, da man hier die Sozialwahl beachten müsste.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Elternzeit diesen generellen Kündigungsschutz aufheben würde - oder etwa doch? (wäre dann irgendwie nicht sehr konsequent geregelt).

vinslave, auf jeden Fall schonmal Rechtsschutzversicherung abschliessen, die auch Arbeitsrecht abdeckt. Für den Fall der Fälle...

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Der Kündigungsschutz in .de ist kaum der Rede wert. Ich kann Dir Geschichten erzählen... einige GL rühmen sich ihrer Methoden wie Sie Betriebsräte, Mütter/Väter und andere "Minderleister" oder unbequeme MA loswerden. Von neu gegründeten Abteilungen, die später geschlossen werden, über Verlagerung von Mitarbeitern auf andere Positionen um diese nicht in der Sozialauswahl berücksichtigen zu müssen oder strategischem Mobbing ist alles dabei. Je kleiner der Betrieb, desto perfider sind die Mittel. Selbst bei MAs, die seit ~10 Jahren bei dem AG sind und sich bis dahin in ihrem Treueschwur und ihrer Loyalität zum Betrieb blutig geackert haben. Dann kommt ein neuer MA, der 500 EUR weniger pro Monat kostet und *zack* war's das.

Aber man kann sich sein Recht natürlich einklagen. Am Ende stehen Streitigkeiten mit dem AG, Zeit, Nerven, ggf. Widerbeschäftigung bei einem AG, mit dem man vielleicht vor einigen Wochen noch prozessiert hat oder im besten Fall ein paar Monatsgehälter und ein neutrales Zeugnis. Ob sich das lohnt? Lieber garkeine Bindung aufbauen und seine Schäfchen immer soweit es geht im Trockenen haben. Am Ende ist der MA immer nur ein Kostenfaktor und die Möglichkeiten ihn loszuwerden sind vielfältig. Also immer mit dem Schlimmsten rechnen.

Bearbeitet von Kwaiken
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Solange er VORHER die Elternzeit beantragt und bestätigt bekommt ist es kein Problem. Er kann NICHT gekündigt werden. Er kann also in den sieben Wochen (Antrag auf Elternzeit -> Beginn Elternzeit) das Zeugnis verlangen.

Es ging darum, dieses jetzt zu Verlangen. Und da ist die Begründung der erwarteten Elternzeit natürlich Futter für den Arbeitgeber.

Im obigen Artikel steht, dass der Kündigungsschutz 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit in Kraft tritt. Aber noch nicht heute.

Zwischenzeugnis kann jeder Zeit beantragt werden. Ob es auch ausgestellt wird, hängt von anderen Faktoren ab. Ein Recht auf ein Zwischenzeugnis besteht jedoch nicht in jedem Fall. Jedoch kann man nach 5 Jahren mit ruhigem Gewissen nach einer schriftlichen Verfassung der Sicht des Arbeitgebers auf die Leistungen des Arbeitnehmers (sprich einem Zwischenzeugnis) auch ohne zu nennenden Grund nachfragen.

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