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Berufsschulwahl ?


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Hallo Leute,

ich hoffe ich habe den richtigen Bereich getroffen :-)

Undzwar geht es darum, ich mach z.Z. eine Ausbildung zum FIAE in Halle (Saale) habe jetzt das 2. LJ beendet und muss im 3. LJ nach Magdeburg. Aber darum gehts nicht.

Mir geht es um eine Grundsätzliche Frage.

Wer entscheidet wo ein Auszubildender Ausgebildet werden muss/soll ?

Entscheidet das das Kultusministerium oder macht das der betrieb selber?

Meine bisherige Information war die dass mein Betrieb mich zu beginn meiner Ausbildung in Halle angemeldet hat (ohne írgendwelche Anweisungen vom Kultusministerium), nun steht aber im Raum, das sich das Kultusministerium weigert, das mein Betrieb eine Ummeldung nach Leipzig macht (weil dies nähr ist) und gleichzeitig darauf besteht das mein Betrieb ohne Zustimmung keine Ummeldung nach Leipzig machen darf - Stichwort Bilaterales Abkommen (Zwischen SA und S).

Als Grundlage für den BS wechsel, muss die geringe anzahl von Schülern her halten, nach eigener Aussage müssen das mind. 8 - 12 sein, wir sind 9... ich schweife gerade etwas ab ... mich regt das auf ...

PS.: wer bis hier gekommen ich und sich Fragt "Was will der eigendlich nochmal?" - ich hab meine Frage oben nochmal Fett markiert ...

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Man kann eine Ausnahmeregelung erhalten, wenn man bestimmte Kriterien erfüllt. Zu meiner Berufsschulzeit (anno 2000) konnte man sich bei einer anderen Berufsschule anmelden wenn man dadurch 1,5h Fahrtweg (hin- und zurück) einsparen würde. Aktuelle Regelungen könnt ihr sicherleich bei der IHK erfragen.

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Die IHK hat sich bisher nur für die Informationen bedankt die wir (mein Betrieb und ich selber) ihnen habe zukommen lassen.

Von der Seite ist also auch nicht viel zu erwarten.

Laut Aussage der Schule in Leipzig ist die dortige Anmeldung kein Problem, das Kultusministerium sagt aber "Ohne Bilaterales Abkommen (zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen) stimmen wir einer beschulung in Leipzig nicht zu" (sinngemäß).

Mich wunderts aber das meinem Betrieb nicht vorgeschrieben wurde das er mich in Halle anzumelden hat ... zu beginn meiner Ausbildung.

@robotto7831a - meine Frage(n) habe ich Fett markiert.

@MamiMembi - Eine Außnahme das wir (die AEs aus Halle) eine eigene Klasse bekommen, wurde angelehnt ... (obwohl laut aussage des Kultusministerium mind. 8 Schüler nötig sind) ... wir sind sogar 9.

Weiterhin wurde die Ablehnung damit begründet das an unserer Schule (in Halle) nicht genügend Lehrkapazitäten vorhanden sein ... Mein (Ehemaliger) Schulleiter, hat dies nicht bestätigt, es gibt genügend Lehrkapazitäten.

Naja, wenn garnichts mehr hilft, bekommt das Kultusministerium eben ne Rechnung von mir über die Mehrkosten die dadurch entstehen ...

sry, bin gerade echt sauer ...

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@MamiMembi - Eine Außnahme das wir (die AEs aus Halle) eine eigene Klasse bekommen, wurde angelehnt ... (obwohl laut aussage des Kultusministerium mind. 8 Schüler nötig sind) ... wir sind sogar 9.

Weiterhin wurde die Ablehnung damit begründet das an unserer Schule (in Halle) nicht genügend Lehrkapazitäten vorhanden sein ... Mein (Ehemaliger) Schulleiter, hat dies nicht bestätigt, es gibt genügend Lehrkapazitäten.

Naja, wenn garnichts mehr hilft, bekommt das Kultusministerium eben ne Rechnung von mir über die Mehrkosten die dadurch entstehen ...

sry, bin gerade echt sauer ...

Eine ganz andere Alternative: vom Berufsschulunterricht befreien lassen und Schulungen oder einen Kurs besuchen um das theoretische Wissen der Berufsschule vermittelt zu bekommen.

Ich halte einen Berufsschulunterricht mit Fachrichtungsübergreifenden Klassen ohnehin nicht für sehr erfolgsversprechend.

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@127.0.0.1 - ja das haben wir auch schon überlegt...

@MamiMembi - naja, sowas erstmal zu finden auf die schnelle - klar es sind noch ~6 Wochen, aber das muss ja sicherlich auch bezahlt werden ...

btw. Das 3. LJ soll sowohl in MD als auch in L eine reine AE Klasse sein - keine Mischklasse ... Wenn das so wäre - dann %§$"&%§&$%§ ... denn das hatten wir die letzten zwei Jahre und das war garnicht so schlecht.

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Das wir nach Magdeburg müssen würden wir ja Akzeptieren, nur leider übernimmt bisher keiner die Fahrkosten, auch nicht anteilig, die egal ob mit Bahn oder Auto einfach alles Sprengen, grade weil jeder einen eigenen Haushalt hat.

Habt ihr vielleicht Tipps und Tricks, wie man Fahrkosten übernahme beantragen kann und wo?

Die ARGE wird da nicht großartig Helfen (ich weiß es nicht), weil eigentlich alle schon eine Ausbildung gemacht haben und es somit nicht mehr geht Berufsausbildungsbeihilfe zubeantragen da es das nur in der 1. Ausbildung gibt.

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Ich seh grad dass nach Magdeburg es 1:07 h Fahrt sind. Und dann wieder zurück? Und man muss ggf. mit der Straßenbahn zum HBF 4x. Das bläht ja die Pendelzeit von Tür zu Tür auf insgesamt mind. 3 Stunden. Und dann muss gewährleistet werden dass die Bahn immer pünktlich ist, sonst muss man eine Bahn früher nehmen. Wenn man die verpasst dann muss man auf die nächste Bahn warten, was bei stündlichem Rhythmus zwischen Magdeburg und Halle auch eine Stunde warten bedeutet.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

Ich würde bei der Berufsschule bzw. Bezirksregierung einen Antrag auf Schulwechsel zu einer nahen BS in Leipzig stellen, da aufgrund unzumutbarer Pendelzeit und nicht ersetzter Fahrtkosten zu der Magdeburger BS die BS nicht in Frage kommt.

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Hatte das gleiche Problem, die IHK wird dir nicht helfen, die wollen nähmlich das du auf jeden Fall in ihren IHK-Bezirk bleibst(zwecks Knete).

Vorraussetzung für den Berufsschulwechsel ist das Einverständnis deines Betriebes (am besten alles über den Betrieb regeln, der ist ja schließlich direkter Kunde der IHK) und eine vernünftige Begründung(da müsste die längere Fahrtstrecke eigenlich schon ausreichen). Konnte bei mir im ersten Schuljahr durchdrücken die BS zu wechseln, zwecks kürzer Wegentfernung, beim Briefverkehr hat mich mein Ausbilder(bzw mein Betrieb) unterstützt da die mit dem Wechsel einverstanden waren(Alleine wär das nix geworden).

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Danke schonmal für Eure Antworten.

@Aras - mit der Fahrtzeit hast du recht, wo genau die BS in MD ist weis ich garnicht - weils für mich auch recht uninteressant ist ... solch Informationen besorge ich mir wenn ich sie brauche, im zusammenhang mit der zumutbarkeit und der teils schwächelnden pünktlichkeit der DB wäre dies natürlich schon interessant auf welche Anreisezeit sich das summieren würde.

Diesen Absatz habe ich in dem von dir verlinktem PDF gefunden, allerdings erschließt sich mir daraus nicht ob die 3h für hin und zurück sind oder nur für den einfachen Weg ....

(3) Bei der Beurteilung der zumutbaren Pendelzeiten ist in der Re-gel die Entfernung zumutbar, die in der Region bei vergleichbaren Arbeitnehmern üblicherweise zwischen Wohnort und Arbeitstelle anfallen. Üblich sind Pendelzeiten, wenn sie nicht nur vereinzelt, sondern in größerem Umfang anfallen.

Als Vergleichswerte anzusetzen sind:

• bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit,

• bei einer tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 3 Stunden Pendelzeit.

Ein Antrag auf BS wechsel zu stellen wird katigorisch abgelehnt (vom Kultusministerium), weil es in Sachsen-Anhalt nur eine Landesfachklasse in MD gibt und sonst nichts, die nächstegelegene Landesfachklasse ist in L, allerdings ist für diesen wechsel ein Bilaterales abkommen zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen nötig, und laut Aussage des Kultusministeriums mir gegebnüber, wird solch ein Abkommen nur einmal im Jahr beraten über längere Zeit sodass ein nachträglichen Abkommen (angeblich) nicht möglich ist. Auch eine Außnahmeregelung soll angeblich nicht möglich sein.

@spellsleeper - mit der IHK habe ich schon Telefoniert und gemailt, allerdings saugen die nur Informationen auf - mehr nicht. So meine bisherigen Erfahrungen.

Ich habe vom Ausbildungsbeauftrageten der IHK bis dato keinerlei Informationen bekommen.

Nicht nur ich will die BS wechseln, sondern auch mein Betrieb, denn auch der wusste bis vor 2 Monaten nichts davon das wir nach MD müssen im 3.LJ, von daher habe ich die volle Unterstützung meines Betriebes.

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Soweit ich weiß ist Pendelzeit hin und rückweg.

SGB 3 - Einzelnorm

(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen.

Bezieht sich zwar auf Arbeitslose aber was für die gilt sollte auch für die Beschäftigten gelten. Wenn du gewusst hättest dass du im dritten Lehrjahr hin und herpendeln müsstest, dann hättest du anders entschieden (jetzt einfach mal behaupten).

Du hast ja Antrag gestellt auf Berufsschulwechsel. Der wurde abgelehnt. Du kannst ja innerhalb einer Frist Widerspruch einlegen. Ab dem Zeitpunkt kannst du einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Das ist Verwaltungsrecht.

Wenn du keine Rechtschutz hast, bzw. kein Gewerkschaftsmitglied bist, dann frag deinen Betrieb ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt. Denn wenn die Berufsschule weniger als 5 Stunden dauert, dann bist du ja an dem Tag verpflichtet in den Betrieb zu gehen. Das ist nunmal nicht möglich, da du eine Pendelzeit von mind. 3 Stunden hättest. Darum entgeht dem Betrieb Arbeitskraft, welche bei der BS in Leipzig nicht in erheblichen Maße verloren ginge.

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Könnte man sich auch auf diesen Paragraphen berufen?

(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

3. der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer

Beschäftigungs- oder Ausbildungsort.

Müsste doch auch auf die Berufsschule zutreffen oder?

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@Aras - naja, ein Antrag auf Berufsschulwechsel habe ich nicht gestellt, weil eben ein Bilaterales Abkommen zwischen SA un S nötig wäre, meine bisherige BS ist ja in SA.

Und weil diese vom Kultusministerium eh katigorisch abgelehnt worden wäre weil es eben kein Abkommen gibt und weil Sachsen-Anhalt ja auch selber eine Landesfachklasse hat - das dies aber meine Ausbildungsvergütung uz 89% auffrisst, interessiert dort niemanden.

Auch mit dem Abbrucht der Lehre zu drohen scheint bei "denen" keine Reaktion auszulösen (dies hatte ich in meinem letzten Schreiben drin (mit dem Hinweis mir eine neue Ausbildung suchen zu müssen bei dem ich den Arbeits/Schulweg bezahlen kann))

Ich bin eh gerade dabei ein Schreiben aufzusetzen, in dem ich mich für die Nicht-Beantwortung all meiner Schreiben bedanke die das Kultusministerium von mir bekommen hat .... und gleichzeitig fordere ich alle benötigten Unterlagen die ich für den wechsel nach Leipzig benötige.

Da ich ja in meinem letzten Schreiben, welches ich per Einschreiben mit Rückschein und als Eingabe (bearbeitungszeit binnen 14Tage) im letzten Absatz vermerkt habe, dass eine Nicht-Beantwortung dieses Schreibens als zustimmung gewertet wird (das ich nach Leipzig wechseln kann)...

Hab ich mir so ausgedacht ... ob das Juristisch wasserdicht ist .. keine ahnung ... is mir auch egal. Mich K0tzt nur diese aussitzerei an was die alle so an den Tag legen.

Bearbeitet von der_robert
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Richtig das stimmt, bisher hat sich da niemand geäußert, ausser wenn man dort anruft nur das ist ja nichts Handfestes.

Den Antrag auf Berufsschulwechsel sollte ja eigentlich auch der Betrieb stellen und nicht du. Natürlich ist ein persönliches Schreiben nocheinmal besser.

Ob ein direktes schreiben an den Kultusminister etwas bringen würde?

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Ja, wenn dieser Antrag aber ans Kultusministerium geht, und ich dort die Antworet bekomme ohne Bilaterales Abkommen wird einem Schulwechsel nicht zugestimmt, was soll denn ein Antrag den mein Betrieb schreib anderes als Antwort bekommen?

Vorallem weil das Kultusministerium ja auch damit argumentiert "Wir haben doch in Sachsen-Anhalt" eine BS die FIAE ausbildet ...

Das dies aber unbezahlbar ist (im wahrsten sinne des Wortes) interessiert niemanden, klar das Kultusministerium stellt und eine Übersicht zusammen, wo wir Förderung beantragen können, aber ob die so erfolgreich sein wird und in welcher höhe das steht wohl noch irgendwo in den Sternen

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Genau, weil die möglichen Förderungen nicht unbedingt für uns relevant sein können, da es bei den meisten nicht die 1. Ausbildung ist und uns damit, wenn überhaupt nur begrenzte bis garkeine Förderungen zustehen.

Was die Sache noch mehr erschwert. Bisher habe ich noch keine Förderungen gefunden die für uns zutreffen würden um es uns zuerleichtern.

BAB - fällt raus.

von der Steuer absetzen - erst nach der Steuererklärung, also zu spät.

Arbeitgeber - Hat keine Pflicht oder will bzw kann nicht die Ausbildungsvergütung erhöhen um die Kosten zudecken

Landesverwaltungsamt Zuschuss - Harte Bedingungen, da Ausbildungsvergütung (Brutto) + Kindergeld angerechnet wird.

Bei einer Obergrenze von 600 € wären die Hilfe im Monat 20 €uro.

Alles was mit Vergütung + Kindergeld drüber ist bekommt garnichts.

Also fällt auch raus.

Und mehr habe ich Leider noch nicht gefunden.

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Ich muss mal zurückrudern. Welche Schule ist in eurem Bundesland zuständig? Die BS die an eurem Wohnort ihr Einzugsgebiet hat, oder die BS wo der Betrieb im Einzugsgebiet der Schule ist?

Lasst euch doch mal den Wortlaut von dem bilateralen Abkommen schicken?! Bzw. den Link wo das veröffentlicht wurde. Vielleicht gibts da was wo man die an die Eier packen könnte.

Ansonsten würde ich einen Anwalt einschalten. Denn was passiert wenn die euch fördern, aber nur die Hälfte. Dann seid ihr doch auch ge****t. Also ich würde auf vollständige Übernahme der Transportkosten pochen, und dafür braucht ihr einen Anwalt. Wenn Ihr ein Schreiben habt, wo schwarz auf weiß drauf steht dass ihr nicht wechseln könnt, dann geht ihr zum Anwalt,aber fragt vorher ob ihr eine Azubi-Vergünstigung für die Beratung kriegt, damit ihr nicht zu arm rauskommt.

Ansonsten zum Amtsgericht mit den letzten drei Lohnabrechnungen bzw. 3 monatigen Kontoauszug (Druck vom OnlineBanking reicht auch) bzw. wenn ihr BAB bekommt, dann den BAB-Schreiben, damit ihr einen Beratungsschein erhaltet. Damit geht ihr zum Anwalt für Verwaltungsrecht, kriegt Beratung und er erledigt euch den Papierkram (und das solange bis es ein Prozess gibt, dafür gibts Prozesskostenhilfe)

Also wenn ich da lese dass ihr die Ausbildung abbrechen wollt bzw. ihr euer ganzes Geld für den Transport bezahlen müsstet, dann ist das doch ein gutes Argument für anwaltlichen Beistand.

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@Aras - Also in Sachsen-Anhalt werden Fachinformatiker AE im ersten und zweiten Jahr in Halle UND in Magedeung ausgebildet (Regionalfachklasse AE und SI gemischt) und das 3. LJ wird nur MD Ausgebildet (als Landesfachklasse, reine AE Klasse).

Dies haben wir schonmal gefunden: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1984/1984_01_26-RV-Fachklassen.pdf

Am Ende gibt es eine Liste von Ausbildungsberufen bei denen Festgelegt ist, welche Berufsschulen in anderen Bundesländern, Schüler übernehmen können ...

Was die Förderung angeht - ich gehe mal stark davon aus das nicht 100% übernommen wird - sondern so wie von dir auch vermutet allerhöchstens 50%.

Ich werde nacher nochmal mit dem Kultusministerium telefonieren und mir mal eine "Bestätigung" schicken lassen das wir nicht wechseln können incl. Begründung - erfahrungsgemäß wird diese aber auch sehr dünn und schwammig ausfallen -.-

Das mit dem Anwalt wäre auch eine gute Varianten ... ich werde das mal anstoßen, ich meine es sind ja nurnoch 6 Wochen ... und die sind schneller rum als man "Das Kultusministerium ist doof" sagen kann ... :-)

Zu deinem letzten Absatz, wir werden unsere Ausbildung sicher nicht deswegen Abbrechen, das war ja nur ein Bluff um das Kultusministerium aus der Reserve zu locken, aber selbst das hat keine Reaktion bei denen erzeugt -.-

In meinem Zweiten Schreiben, hat das Kultusministerium auch 2 verschiedene Beispielrechnungen von mir bekommen (Per Bahn, Unterkunft vor Ort - ein Auto habe ich nicht, deswegen habe ich dies weg gelassen). Bei allen Rechnungen habe ich natürlich meine Netto-Ausbildungsvergütung zugrunde gelegt und aufgezeigt was am Ende übrig bleibt - natürlich habe ich Miete, Strom und Internet vorher abgezogen, nicht berücksichtigt habe ich, das ich mir ja auch noch was zu Essen kaufen muss ...

Mein Fazit der rumrechnerei war, das am Ende zwischen 74€ und 113€ übrig bleiben zum leben. Und ich habe sowohl bei der Bahn als auch bei den Unterkünften vor Ort immer das günstigste genommen was möglich war.

Bearbeitet von der_robert
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Lass dir mal alles an Bestätigung schicken was geht, also:

- Förderung, um welche geht es? Wie hoch fällt die maximal aus?

- Wo steht dass du als Fachinformatiker in dieser "Rahmenvereinbarung über die Bildung

länderübergreifender Fachklassen für Schüler/Schülerinnen

in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender" ?

- ist von diesem Zuschuss die Rede? Thüringer Schulämter - Service für Eltern/Schüler

- kannst du einen Gastschulantrag für die Berufsschule in Leipzig stellen?

Also ich kann in der Rahmenvereinbarung nix über Fachinformatiker lesen. Lass dir den Punkt schriftlich vom Kultusministerium geben, wo das steht. Wenn die auf die Rahmenvereinbarung pochen aber da nichts über Fachinformatiker steht, dann begründe dass deine Ausbildung garnicht in der Vereinbarung enthalten ist, und darum die Vereinbarung nicht greift.

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