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Gehalt als Vertriebsassistent - insb. Einstiegsgehalt

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Demnächst stehen bei mir im Rahmen eines zweiten Vorstellungsgespräches Gehaltsverhandlungen an. Bin über jegliche Tipps hinsichtlich des Gehaltes dankbar, um eine sowohl für mich als auch für den Arbeitgeber faire Gehaltsvorstellung abgeben zu können.

Alter: 23

Wohnort: Karlsruhe

Ausbildungsabschluss: ITSK mit Zusatzqualifikation Wirtschaftsinformatikassistent (IHK)

Berufserfahrung: Einstiegsposition, entsprechend nur Ausbildung

Vorbildung: FH-Reife, staatl. geprüfter technischer Kommunikationsassistent

Arbeitsort: Karlsruhe/Pforzheim

Grösse der Firma: ca. 100 Mitarbeiter

Branche der Firma: IT-Systemhaus

Arbeitsstunden pro Woche: 40 Stunden, Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.

Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich) - Position: vergleichbar mit Inside Sales Account-Manager:

- Betreuung von Bestandskunden, Neukundenakquise im Inside-Sales

- Unterstützung des Außendienstes / Erstellung von Angeboten

- Bearbeitung von Kundenanfragen und Beratung von Kunden im Inside-Sales

- Telefonische Kundenberatung und -betreuung

- Erfassung und selbstständige Bearbeitung von Aufträgen

- Koordination und Mitarbeit an Vertriebs- und Marketingaktivitäten

- Erstellung von Präsentationen

- Unterstützung des Außendienstes im Vertrieb technischer IT-Lösungen

- Vertriebscontrolling (Forecasterstellung, Zielkundenentwicklungsplanung)

- mittelfristig: Übernahme einer Position als Vertriebsbeauftragter im Außendienst

Mit welchem Wert würdet ihr in die Verhandlung gehen? Meine Ausbildung war schwerpunktmäßig vertriebsorientiert, d.h. ich habe 1 1/2 Jahre den Vertriebsinnen-und außendienst bei einem großen IT-Dienstleister (>6000 MA) unterstützen dürfen und habe somit einige Berührungspunkte mit der Arbeit.

Vielen Dank für Eure Meinungen schon einmal.

Viele Grüße

Arbeitsstunden pro Woche: 40 Stunden, Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.

Das würde mich ein wenig stutzig machen. Bin mir auch gar nicht sicher ob dieser Satz ohne Angabe von Stunden und bei dem Gehalt rechtens sind.

Das würde mich ein wenig stutzig machen. Bin mir auch gar nicht sicher ob dieser Satz ohne Angabe von Stunden und bei dem Gehalt rechtens sind.

warum sollte es nicht rechtens sein? Ist eine häufige Klausel im Arbeitsvertrag. Ob du damit dann zufrieden bist oder nicht, sei dahingestellt.

Eine objektive Vergütungserwartung für geleistete Überstunden bestehe regelmäßig dann, "wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht" (5 AZR 765/10)

Inwiefern das hier zutreffen könnte weiß ich natürlich auch nicht. Mich persönlich würde diese Angabe im Vertrag jedenfalls stören - aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

EDIT: Wenn es vertraglich festgesetzt ist, könnte es gut sein, dass es rechtlich i.O. ist

Bearbeitet von yao

Im Regelfall muss es aus dem Vertrag hervorgehen, wie viele Überstunden der Arbeitnehmer zu erwarten hat, bzw. im schlimmsten Fall leisten muss. Transparenzgrundsatz.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied, dass die Überstundenklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist. Die pauschale Abgeltung aller Überstunden ohne Festlegung einer Höchstgrenze verstoße gegen das so genannte Transparenzgebot für vorformulierte Arbeitsverträge. Es sei nicht erkennbar, in welchem Umfang das Monatsgehalt eine Mehrarbeit bereits mit abdecke (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07).

Von 2010 gab es wohl auch ein Urteil.

Anders sieht es bei leitenden Angestellten aus. Jedes Gericht wird bei einem Gehalt von 30k p.a. jedoch nicht davon ausgehen, dass damit eine Leitungsposition vergütet werden sollte.

Im Regelfall muss es aus dem Vertrag hervorgehen, wie viele Überstunden der Arbeitnehmer zu erwarten hat, bzw. im schlimmsten Fall leisten muss. Transparenzgrundsatz.

Von 2010 gab es wohl auch ein Urteil.

Anders sieht es bei leitenden Angestellten aus. Jedes Gericht wird bei einem Gehalt von 30k p.a. jedoch nicht davon ausgehen, dass damit eine Leitungsposition vergütet werden sollte.

Ah danke, das habe ich nicht gefunden. Gibt außerdem auch noch ein ganz aktuelles Urteil von letztem Monat.

Die Überstunden Klausel dürfte in dem Fall unwirksam sein.

Älteres BAG Urteil :

Pauschalabgeltung verstößt gegen Transparenzgebot » Rechtsprechung » arbeitsrecht.de

Aktuelleres BAG Urteil :

Bundesarbeitsgericht: Überstunden müssen bezahlt werden - Wirtschaft | STERN.DE

Urteilsbegründung

Soweit ich das lese dürfte der Fall recht klar sein. Nen Anwalt Fragen ist im Zweifel aber vermutlich auch nicht verkehrt.

Gruß

Sven

Schau mal hier: Verdienst vertriebsassistent - Gehälter vertriebsassistent und Löhne Dort sind die Gehälter nach dem Alter, Geschlecht, der genauen Bezeichnung / Branche / Beruf, der Gehaltshöhe und der Stundenanzahl sortiert. Kannst somit schnell feststellen wer gerade anfängt etc...

Bearbeitet von bigvic

Ochnöööööö... in der ganzen Zeit hier die du registriert bist, drei Beiträge und alle drei Beiträge enthalten Links zur gleichen Webseite?

  • 2 Wochen später...

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