Veröffentlicht 1. April 201312 j Hallo zusammen, wir stehen gerade vor dem Problem eine neue VPN Lösung einführen zu wollen und müssen uns bezüglich der gewünschten Speicherung der Logdateien von 6 Monaten rechtfertigen. Die Gegenseite wünscht eine Speicherung von Maximal 4 Wochen. Begründungen wie dass Polizei und Co. bei Schaden etc. welcher bei z.B. Missbrauch der Lösung verursacht wurde meist erst nach 2 - 3 Monaten auf uns zu kommen und man hier bei kürzeren Aufbewahungsfristen nicht mehr nachvollziehen von wem dies verursacht wurde reichen hier nicht aus. Gibt es hier zufällig irgenswelche Studien die aufzeigen welche Aufbwahrungsfrist zur Aufklärung von Straftaten sinnvoll ist oder bestimmte Fristen welche von Instituten / Ämtern und Co empfohlen werden? Im Netz konnte ich bisher nichts brauchbares hierzu finden.
1. April 201312 j Wenn der Kunde eine Speicherung von max. 4 Wochen wünscht, reicht es aus, dies vertraglich festzuhalten.
1. April 201312 j Autor wir sind jedoch die interne IT und würden dies gerne durchbekommen, müssen dies jedoch rechtfertigen.
1. April 201312 j schau mal ins bdsg. dort solltest du argumentationshilfen finden. außerdem: seit ihr die hilfspolizei oder ein privates wirtschaftsunternehmen?
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