Veröffentlicht 7. Januar 201411 j Bei mir steht folgendes drin: III. Dauer/Beendigung Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb der vereinbarten Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Soweit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird, endet es mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer in den Ruhestand tritt, spätestens wenn alle Anspruchvoraussetzungen für die Altersrente erfüllt sind. Bedeutet das bei mir dann § 622 BGB greift? Sprich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende?? Danke
13. Januar 201411 j Autor Bei mir steht folgendes drin: III. Dauer/Beendigung Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb der vereinbarten Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Soweit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird, endet es mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer in den Ruhestand tritt, spätestens wenn alle Anspruchvoraussetzungen für die Altersrente erfüllt sind. Bedeutet das bei mir dann § 622 BGB greift? Sprich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende?? Danke Kann mir dazu noch jemand was sagen?? Danke
13. Januar 201411 j Iceman, bitte kein Threadhijacking [siehe Boardregel 11]. Ich hab dir jetzt ein neues Thema aufgemacht. Wenn nur das im AV steht, dann gelten die gesetzlichen Fristen. Bearbeitet 13. Januar 201411 j von bigvic
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