Spintus Geschrieben 26. Mai 2014 Geschrieben 26. Mai 2014 Guten Abend ich bin im 3. Ausbildungsjahr als Anwendungsentwickler und schreibe derzeit meine Dokumentation. Nun bin ich am ĂŒberlegen, ob die Abgabe des Quellcodes zwingend erforderlich ist? Ich werde auf jedenfall Klassendiagramme, Codeschnipsel usw. beipacken - jedoch will der Arbeitgeber nicht, dass der Quellcode komplett rein soll. Wie handhabt ihr das? Muss man bedenken haben, dass es deswegen Punktabzug gibt? Liebe GrĂŒĂe
Enno Geschrieben 26. Mai 2014 Geschrieben 26. Mai 2014 IHK anrufen hilft! Wenn die IHK doch den ganzen Code haben will, dann von den zustĂ€ndigen ne Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen. In der auch steht das die Doku nur zu deiner PrĂŒfung verwendet werden darf, und auch nicht auszugsweise anderen zur VerfĂŒgung gestellt werden darf. Sollte dann auch deinen Chef zufriedenstellen.
Gast Geschrieben 26. Mai 2014 Geschrieben 26. Mai 2014 ... Wie handhabt ihr das? Muss man bedenken haben, dass es deswegen Punktabzug gibt? ... Lies Dir einfach einmal den Punkt 9 Deines Projektantrages, den Du unterzeichnet hast durch.
Spintus Geschrieben 27. Mai 2014 Autor Geschrieben 27. Mai 2014 Hallo die IHK gibt mir da leider keine direkte AUskunft =/ Lies Dir einfach einmal den Punkt 9 Deines Projektantrages, den Du unterzeichnet hast durch. Auf dem Antrag zum Projekt gibt es keinen Punkt 9 - da gibt es ja nicht mal ein Blatt mit Richtlinien oder so ..
Gast Geschrieben 27. Mai 2014 Geschrieben 27. Mai 2014 Am Ende Deines Projektantrages spÀtestens jedoch bei der BestÀtigung sollte neben der ErklÀrung, dass Du das Projekt eigenstÀndig angefertigt hast und sich auf keine Betriebsgeheimnisse bezieht und keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Wenn nun Dein AG das dann nicht möchte kannst Du das ja ohne weiteres erwÀhnen.
Spintus Geschrieben 27. Mai 2014 Autor Geschrieben 27. Mai 2014 Am Ende Deines Projektantrages spĂ€testens jedoch bei der BestĂ€tigung sollte neben der ErklĂ€rung, dass Du das Projekt eigenstĂ€ndig angefertigt hast und sich auf keine Betriebsgeheimnisse bezieht und keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Wenn nun Dein AG das dann nicht möchte kannst Du das ja ohne weiteres erwĂ€hnen. Hallo ist nicht vermerkt - auch auf der Projektbeurteilung, welche anschlieĂend ausgefĂŒllt werden soll, ist nichts dergleichen drauf.
Gast Geschrieben 27. Mai 2014 Geschrieben 27. Mai 2014 Sehr interessant, dann wird es darauf hinauslaufen, dass eben Dein AG sich das Urheberrecht vorbehÀlt.
Akku Geschrieben 27. Mai 2014 Geschrieben 27. Mai 2014 Wenn die IHK doch den ganzen Code haben will, dann von den zustĂ€ndigen ne Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen. Das wĂ€re so, als wenn du deinen Arzt/Anwalt/Pastor/Priester aufforderst eine VerschwiegenheitserklĂ€rung zu unterschreiben. Ja, auch PA unterliegen einer eben Solchen. ...dann wird es darauf hinauslaufen, dass eben Dein AG sich das Urheberrecht vorbehĂ€lt. Das geht nicht, das liegt beim Azubi. Das Recht zur Vermarktung, hat er seinem Arbeitgeber ĂŒbertragen.
Gast Geschrieben 27. Mai 2014 Geschrieben 27. Mai 2014 Das wĂ€re so, als wenn du deinen Arzt/Anwalt/Pastor/Priester aufforderst eine VerschwiegenheitserklĂ€rung zu unterschreiben. Ja, auch PA unterliegen einer eben Solchen. Das ist wo hinterlegt? Das geht nicht, das liegt beim Azubi. Das Recht zur Vermarktung, hat er seinem Arbeitgeber ĂŒbertragen. Dazu hĂ€tte ich dann gern mal den Paragrafen hier erklĂ€rt: Urheberrechtsgesetz: ç69b Urheber in Arbeits- und DienstverhĂ€ltnissen (1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschlieĂlich der Arbeitgeber zur AusĂŒbung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. (2) Absatz 1 ist auf DienstverhĂ€ltnisse entsprechend anzuwenden.
Spintus Geschrieben 27. Mai 2014 Autor Geschrieben 27. Mai 2014 Leider habe ich immer noch nicht so recht erfahren, ob man den kompletten Quellcode abgeben muss :l
Gast Geschrieben 27. Mai 2014 Geschrieben 27. Mai 2014 Die Frage nach dem Muss kannst Du aber doch erst beantworten, wenn auch Dein Arbeitgeber da mitmacht oder denkst Du, dass dieser, falls es notwendig ist, sich doch umentscheidet? Letztlich sagt Dir, wie schon in Post#2 erwÀhnt, Dir die IHK das.
Tempest Geschrieben 3. Juni 2014 Geschrieben 3. Juni 2014 Also zunĂ€chst mal muss im Allgemeinen der komplette Quelltext mit eingereicht werden. Wenn das aber der AG aus Geheimhaltungs- oder DatenschutzgrĂŒnden nicht will, muss man sich auf AuszĂŒge beschrĂ€nken und dies der IHK eben sagen. Dagegen tun können sie erstmal nichts. Können sie dir trotzdem Punkte abziehen, wenn ihnen der Code nicht aussagekrĂ€ftig genug ist? Theoretisch ja. Denn wenn du etwas programmiert hast, was du nicht vernĂŒnftig dokumentieren/prĂ€sentieren kannst oder darfst, hast du eben dein Abschlussprojekt schlecht gewĂ€hlt, furchtbar einfach. Wird das in der Praxis auch passieren? Nach meiner Erfahrung auf keinen Fall. Nichts ist den PrĂŒfern egaler als dein Quellcode. Da schielen sie einmal quer drĂŒber, sehen, dass was da ist, und fertig.
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