Veröffentlicht 26. Mai 201411 j Guten Abend ich bin im 3. Ausbildungsjahr als Anwendungsentwickler und schreibe derzeit meine Dokumentation. Nun bin ich am überlegen, ob die Abgabe des Quellcodes zwingend erforderlich ist? Ich werde auf jedenfall Klassendiagramme, Codeschnipsel usw. beipacken - jedoch will der Arbeitgeber nicht, dass der Quellcode komplett rein soll. Wie handhabt ihr das? Muss man bedenken haben, dass es deswegen Punktabzug gibt? Liebe Grüße
26. Mai 201411 j IHK anrufen hilft! Wenn die IHK doch den ganzen Code haben will, dann von den zuständigen ne Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen. In der auch steht das die Doku nur zu deiner Prüfung verwendet werden darf, und auch nicht auszugsweise anderen zur Verfügung gestellt werden darf. Sollte dann auch deinen Chef zufriedenstellen.
26. Mai 201411 j ... Wie handhabt ihr das? Muss man bedenken haben, dass es deswegen Punktabzug gibt? ... Lies Dir einfach einmal den Punkt 9 Deines Projektantrages, den Du unterzeichnet hast durch.
27. Mai 201411 j Autor Hallo die IHK gibt mir da leider keine direkte AUskunft =/ Lies Dir einfach einmal den Punkt 9 Deines Projektantrages, den Du unterzeichnet hast durch. Auf dem Antrag zum Projekt gibt es keinen Punkt 9 - da gibt es ja nicht mal ein Blatt mit Richtlinien oder so ..
27. Mai 201411 j Am Ende Deines Projektantrages spätestens jedoch bei der Bestätigung sollte neben der Erklärung, dass Du das Projekt eigenständig angefertigt hast und sich auf keine Betriebsgeheimnisse bezieht und keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Wenn nun Dein AG das dann nicht möchte kannst Du das ja ohne weiteres erwähnen.
27. Mai 201411 j Autor Am Ende Deines Projektantrages spätestens jedoch bei der Bestätigung sollte neben der Erklärung, dass Du das Projekt eigenständig angefertigt hast und sich auf keine Betriebsgeheimnisse bezieht und keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Wenn nun Dein AG das dann nicht möchte kannst Du das ja ohne weiteres erwähnen. Hallo ist nicht vermerkt - auch auf der Projektbeurteilung, welche anschließend ausgefüllt werden soll, ist nichts dergleichen drauf.
27. Mai 201411 j Sehr interessant, dann wird es darauf hinauslaufen, dass eben Dein AG sich das Urheberrecht vorbehält.
27. Mai 201411 j Wenn die IHK doch den ganzen Code haben will, dann von den zuständigen ne Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen. Das wäre so, als wenn du deinen Arzt/Anwalt/Pastor/Priester aufforderst eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben. Ja, auch PA unterliegen einer eben Solchen. ...dann wird es darauf hinauslaufen, dass eben Dein AG sich das Urheberrecht vorbehält. Das geht nicht, das liegt beim Azubi. Das Recht zur Vermarktung, hat er seinem Arbeitgeber übertragen.
27. Mai 201411 j Das wäre so, als wenn du deinen Arzt/Anwalt/Pastor/Priester aufforderst eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben. Ja, auch PA unterliegen einer eben Solchen. Das ist wo hinterlegt? Das geht nicht, das liegt beim Azubi. Das Recht zur Vermarktung, hat er seinem Arbeitgeber übertragen. Dazu hätte ich dann gern mal den Paragrafen hier erklärt: Urheberrechtsgesetz: §69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen (1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. (2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.
27. Mai 201411 j Autor Leider habe ich immer noch nicht so recht erfahren, ob man den kompletten Quellcode abgeben muss :l
27. Mai 201411 j Die Frage nach dem Muss kannst Du aber doch erst beantworten, wenn auch Dein Arbeitgeber da mitmacht oder denkst Du, dass dieser, falls es notwendig ist, sich doch umentscheidet? Letztlich sagt Dir, wie schon in Post#2 erwähnt, Dir die IHK das.
3. Juni 201411 j Also zunächst mal muss im Allgemeinen der komplette Quelltext mit eingereicht werden. Wenn das aber der AG aus Geheimhaltungs- oder Datenschutzgründen nicht will, muss man sich auf Auszüge beschränken und dies der IHK eben sagen. Dagegen tun können sie erstmal nichts. Können sie dir trotzdem Punkte abziehen, wenn ihnen der Code nicht aussagekräftig genug ist? Theoretisch ja. Denn wenn du etwas programmiert hast, was du nicht vernünftig dokumentieren/präsentieren kannst oder darfst, hast du eben dein Abschlussprojekt schlecht gewählt, furchtbar einfach. Wird das in der Praxis auch passieren? Nach meiner Erfahrung auf keinen Fall. Nichts ist den Prüfern egaler als dein Quellcode. Da schielen sie einmal quer drüber, sehen, dass was da ist, und fertig.
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