Veröffentlicht 20. Juni 201510 j Hallo, ich habe vor kurzem meine Abschlussprüfung bestanden, somit ist die Ausbildung vorbei. Jetzt war ich aber schon einen Tag mit Duldung im Betrieb wieder arbeiten und der neue Arbeitsvertrag ist noch nicht unter Dach und Fach. Bei einem Punkt gibt's noch Bedarf zum Verhandeln, daher hat noch keine Seite den eigentlichen Arbeitsvertrag unterschrieben. Wie ich mich am Montag verhalten soll weiß ich auch nicht. Einfach beginnen zu arbeiten, da ja ein Arbeitsvertrag auf mündlicher Basis laut BGB zustande gekommen ist? Der neue Vertrag sollte eigentlich befristet sein, kann ich jetzt einen unbefristeten fordern? Fragen über Fragen, schon blöd wenn die Vertragssituation nicht geklärt ist. Wir beide (AG und AN) haben es schlicht verpennt den neuen Vertrag vor Ablauf der Ausbildung konkret zu verhandeln und zu unterschreiben. Jemand einen Rat?
20. Juni 201510 j ... Jetzt war ich aber schon einen Tag mit Duldung im Betrieb wieder arbeiten und der neue Arbeitsvertrag ist noch nicht unter Dach und Fach. Bei einem Punkt gibt's noch Bedarf zum Verhandeln, daher hat noch keine Seite den eigentlichen Arbeitsvertrag unterschrieben. .... Einfach beginnen zu arbeiten, da ja ein Arbeitsvertrag auf mündlicher Basis laut BGB zustande gekommen ist? Das ist widersprüchlich. Wenn ihr euch noch nicht geeinigt habt, dann ist auch kein Vertag mündlich zustande gekommen. Der neue Vertrag sollte eigentlich befristet sein, kann ich jetzt einen unbefristeten fordern? Naja, BBIG 24 könnte zwar Anwendung finden, aber mit so einer Aktion will und sollte man nicht in einem Betrieb bleiben, da man dort keine Zukunft hat. Jemand einen Rat? Montag arbeiten gehen und parallel woanders bewerben. Bearbeitet 20. Juni 201510 j von bigvic
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.