Zum Inhalt springen

Praktische Prüfungen Termin Winter 2015/2016


iPhoneDan

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen und frohes neues Jahr  :)

 

ich wollte mal nachfragen, wann die Praktischen Prüfungen für die Abschlussprüfung Winter 2015/2016 in Düsseldorf stattfinden.

Da ich meine schriftliche Prüfung wiederholen musste und die Praktische im Sommer bereits erfolgreich hinter mich gebracht habe warte ich Tag für Tag auf eine Bestätigung.

 

Nachdem ich mein Ergebnis am 19.12.2015 online einsehen (Vermerk Vorläufige Ergebnisse) konnte frage ich mich ob dies für mich zählt. Ich denke mal, dass Vorläufig standardmäßig dort steht, da normalerweise ja noch die Praktische Prüfung ansteht. Natürlich kann dies auch dadurch stehen, dass erst der PA mein Bestehen beschließt.

 

Also ist meine Annahme richtig, dass ich noch aktuell weiter Azubi bin obwohl ich alle Prüfungen erfolgreich abgelegt habe? Meine Ausbildungsnachweise weiter anfertigen muss? Meinen Vertrag noch nicht unterschreiben kann? Könnte mir jemand sagen, wann die Praktischen Prüfungen beginnen? Auf der IHK Düsseldorf Seite finde ich nur die Termine für die schriftliche Abschlussprüfung die am 24/25.11.2015 war.

 

Ich bin ein wenig nervös und kriege keine Informationen. Auch gehe ich davon aus, dass die Einladungen zu den Fachgesprächen schon längst versendet wurden (Keine Einladung bekommen weil ich nicht dahin muss?) da das Halbjahr mit Ende des Monats endet. Ich wüsste daher nur all zu gerne wann der PA zusammensitzt um die Prüfungen abzunehmen.

 

 

Vielen Dank für eure Hilfe :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der PA muss deine Prüfungsleistung offiziell bestätigen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der PA setzt sich irgendwann zusammen und stellt deine Prüfungsleistung offiziell fest und Du bekommst dann Post oder, wie es hier im Forum schon beschrieben wurde, Du bekommst eine Einladung wo dann offiziell das Ergebnis festgestellt wird, dann Hände schütteln und das wars.

So lange das nicht passiert ist, bist Du weiterhin Azubi mit allen Rechten und Pflichten.

Wenn dein Arbeitgeber dir einen Vertrag ab den 01.02. hinlegt und Du theoretisch die Prüfung bestanden hast, warum solltest Du dann nicht unterschreiben?

Wie wäre es also, wenn Du die IHK anrufst und fragst wie es in deinem speziellen Fall weiter geht?

Aber Achtung! Wenn der PA am 18.01. dein Ergebnis beschließen sollte, dann bist Du ab diesem Zeitpunkt kein Azubi mehr. Wenn dein neuer Arbeitsvertrag dann erst am 01.02. beginnt, dann bist Du in der Zwischenzeit theoretisch arbeitslos. Also klär das mit deinem Arbeitgeber das so ein Passus drin steht Vertragsbeginn mit bestehen der Prüfung spätestens 01.02. oder so.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...